Der Vatikan hat jetzt die Internationale Vereinigung der Exorzisten (AIE) offiziell anerkannt und damit einer Gruppe von rund 250 Priestern in 30 Ländern seinen Segen gegeben.
Das teilte die Kleruskongregation am Donnerstag mit. Die Exorzisten befreien nach eigenen Angaben "Besessene" vom "Satan". Die Praktiken und Statuten der AIE sind nun gebilligt.
Der derzeitige Chef der Organisation, der italienische Ordensgeistliche Francesco Bamonte, sagte in einer ersten Reaktion, er hoffe, dass nun mehr Priester der „oft ausgeblendeten oder unterschätzten dramatischen Situation“ jener Beachtung schenkten, die „vom Teufel besessen“ seien.
Auch der Exorzismus sei „eine Form der Nächstenliebe für leidende Mitmenschen“, wurde er im „L`Osservatore“ zitiert. Schon in den Jahren von Benedikt XVI. hatte die katholische Kirche wieder deutlich mehr Teufelsaustreiber zugelassen als in den Jahrzehnten zuvor. Sie folgte damit vor allem den Wünschen der Diözesen in Südeuropa und Südamerika, wo die Geistlichen einen Zuwachs okkulter Praktiken verfolgen.
http://www.faz.net/aktuell/politik/vati ... 25067.html
Der Exorzist, d. h. die Person, die den Exorzismus durchführt, behauptet, in eine direkte Kommunikation mit dem unerwünschten Geist oder Dämon zu treten, und versucht, durch dessen Beseitigung eine Befreiung oder Reintegration des „Besessenen” herbeizuführen. Die äußerlich erkennbare Form des Exorzismus reicht vom intellektuellen Dialog über das Gebet bis zum Tanz im Trancezustand.
Siehe auch das Schicksal der Anneliese Michel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Anneliese_MichelIm Gerichtsverfahren, das als der Aschaffenburger Exorzismus-Prozess weltweit bekannt wurde, beantragte die Staatsanwaltschaft am 19. April 1978 die Bestrafung der Angeklagten wegen „fahrlässiger Tötung durch Unterlassung“. Die Priester sollten eine Geldstrafe erhalten, für die Eltern wurde kein Strafmaß gefordert, da sie am Verlust der Tochter schon schwer genug zu tragen hätten. Richter Elmar Bohlender folgte diesem Antrag nicht, sondern verurteilte sowohl die Eltern als auch Pater Renz und Pfarrer Alt am 21. April 1978 zu je sechsmonatigen Haftstrafen, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Gericht warf ihnen vor, sie hätten für medizinische Hilfe sorgen und einen Arzt hinzuziehen müssen.
Von den hier schon genannten Zuständen christlicher Kirchen in Afrika ist die kath. Kirche in Europa auch nicht so weit entfernt:
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