Der Papst als Umweltschützer

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Gelöscht_09041201

Der Papst als Umweltschützer

Ungelesener Beitrag von Gelöscht_09041201 »

http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 39,00.html

nur ein anderes Bewerbchen gegen die böse Pille vorzugehen, auch wenn diese die Umwelt beeinflusst.. aber muss uns das der Papst bzw. der Vatikan sagen? Für das "andere" Argument gegen die Pille ist man wohl taub geworden?

Es ist schon länger bekannt, ebenso wie die "Theorie" die Erde sei "rund", auch da lies uns der Papst nicht im Dunkeln und bestätigte, wenn auch erst in der zweiten Hälfte des 20.Jh. Kraft seines Amtes ebenso ... man glaubt es kaum..
Erde "rund" :mrgreen:



vg
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niels
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Re: Der Papst als Umweltschützer

Ungelesener Beitrag von niels »

Die Aktion zeigt nur einmal mehr, wie verbittert und weltenfern der Vatikan agiert und operiert.

Nachdem die Wissenschaft über jahrhunderte erklärter Feind der katholischen Kirche war, würde mich heute nicht wundern wenn der Vatikan demnächst einen Komplex eigener naturwissenschaftlicher Labore und Institute in Betrieb setzt, aus denen man uns dann häufiger mit solchen "wissenschaftlichen Erkenntnissen" erfreut.

Zumindest die Eichsfelder interessierte bisher der "Hormongehalt" des konsumierten Schweinefleisches wenig. Brachte doch 3sat in einer Doku, wie ein regionaler Schweinemäster Hormone, Antibiotika und "andere qualitätsfördernde" Medikamente (von einem schweizer Pharmakartell gekauft) regelmäßig im "Betonmischer" angerührt unters Futter brachte. Aus "Rücksicht" auf die Verbraucher (oder den Betrieb) wurde es nicht weiter öffentlich gemacht. Der organisierende "Tierarzt" ist wohl heute noch/wieder in MHL tätig.

Fazit: Bringen wir einfach alle Frauen um - dann werden wir mangels weiblichen Hormonen in der Natur doch noch "richtige Männer". ;)
Christel
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Re: Der Papst als Umweltschützer

Ungelesener Beitrag von Christel »

Nun lieber Niels, ich denke nicht, dass der Papst oder der Vatikan wissenschaftsfeindlich ist oder war...
Abgesehen davon, was in dem Spiegelartikel über die Gefahren der Pille steht, das ist Tatsache und seit langen bekannt. – Jedenfalls behaupten das Wissenschaftler seit langem.

Erstmalig höre ich es allerdings im Zusammenhang mit dem Vatikan. - Gibt es ein neues Papier oder sind dem Spiegel die Themen ausgegangen?

LG Christel
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Gelöscht_09041201

Re: Der Papst als Umweltschützer

Ungelesener Beitrag von Gelöscht_09041201 »

eben christel....
Christel hat geschrieben:was in dem Spiegelartikel über die Gefahren der Pille steht, das ist Tatsache und seit langen bekannt.
der Papst und mit ihm der Vatikan haben es nun auch erkannt und teilen uns diese Weisheit mit....
Der Spiegel berichtete nur...
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Re: Der Papst als Umweltschützer

Ungelesener Beitrag von Christel »

Pedro José Mario Simon Castellvi ist Präsident des Internationalen Verbands der katholischen Medizinervereinigungen und nicht der Papst.
Anlass scheint ein Artikel von Pedro José Mario Simon Castellvi (nicht vom Papst) in einer Vatikanzeitung zu sein.

Ich wüßte gern Näheres...

Aber wie es scheint gibt es nichts Neues unter der Sonne...
Sagenhaft wie Zeitungen alt Bekanntes immer als die neueste Nachricht verpacken.

Ich kauf den Spiegel nie.

LG Christel
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niels
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Re: Der Papst als Umweltschützer

Ungelesener Beitrag von niels »

Hallo Christel,

eigentlich hast Du schon recht - die katholische Kirche war derart wissenschaftsfreundlich, daß sie über viele Jahrhunderte wissenschaftliche Schriften sammelte, teils aus anderen Sprachen (z.B. Arabisch) übersetzte und hortete.

Die Weitergabe oder gar Veröffentlichung (oder "nur" öffentlicher Zugang) zu für den Glauben "kriktischem" Wissen war afaik nicht gewollt. Ich bin überzeugt das die Kirche z.B. schon lange wusste, das die Erde eine Kugel ist, während sie noch Ketzer für derartige Aussagen hinrichtete. Ähnlich erging es Wissenschaftlern, die "zu offen" mit Wissen umgingen,.

Auch heute macht es auf mich zumindest den Eindruck die Kirche ist auf einem Auge "blind" (oder hält es sich halt mit Absicht zu). Wer Zugang zu Archiven - ob im Vatikan oder bei der eichsfelder Dorfpfarrei - bekommen will muß mindestens belegbar "fest im Glauben" sein oder ein aus der Sicht der Kirche "guten Zweck" verfolgen. So auch persönliche Erfahrungen.

Wissen und Glauben passen prinzipbedingt nicht zusammen - es sind zwei grundverschiedene Herangehensweisen die "Realität" zu erfassen oder erfassen zu wollen. Mir ist kein derartiger Versuch bekannt, der überzeugend funktioniert hätte. Ich denke auch nicht, daß dies nötig oder sinnvoll ist.

Gute Nacht,

Niels.
Gelöscht_09041201

Re: Der Papst als Umweltschützer

Ungelesener Beitrag von Gelöscht_09041201 »

eben..
Christel hat geschrieben:Aber wie es scheint gibt es nichts Neues unter der Sonne...
.. eine italienische zeitung zitierte nur die Vatikanzeitung, mit ihr der Vatikan und somit wiederum der Papst (ohne ihn wird nichts gehen in der Herde) hat uns mit längst bekannten Umweltschutzthemen "erinnernd" beglückt.


Guckst Du hier.. http://www.vaticanstate.va/DE/Einrichtu ... Romano.htm


und.. ich kauf den spiegel auch nicht, tut aber nichts zur sache denke ich.. :?



vg
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Re: Der Papst als Umweltschützer

Ungelesener Beitrag von Christel »

niels hat geschrieben:Ich bin überzeugt das die Kirche z.B. schon lange wusste, das die Erde eine Kugel ist, während sie noch Ketzer für derartige Aussagen hinrichtete.
Wen hat die Kirche deshalb hingerichtet? Kannst Du einen Namen nennen? Ich weiß niemanden.

@ Archiv:
Mir wurden vor Jahren 2 Fragen gestellt:
a) „Wollen Sie in unsere Partei [SED] eintreten“? Ich sagte „Nein“.
b) „ Haben sie Westkontakte?“ Ich antwortete „Ja“.

Ich bekam den Job im Archiv nicht.

Ein Archiv hat die Aufgabe der Sammlung, Erschließung und Sicherung von Archivgut!
Sammeln und Sicheren verträgt sich immer schlecht mit Benutzung, denn dadurch nutzt sich das Archivgut ab, wird beschädigt, kann verloren gehen...

Siehe dazu: Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut (Thüringer Archivgesetz - ThürArchivG) Vom 23. April 1992 Veröffentlicht in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Thüringen Nr. 10/1992 vom 30.4.1992, S. 139-143
http://www.thueringen.de/de/staatsarchi ... ntent.html
§ 15
Datenschutz, Sicherung und Erschließung
(1) Durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ist das Archivgut einschließlich der seiner Erschließung dienenden Hilfsmittel vor unbefugter Nutzung zu sichern sowie der Schutz personenbezogener Daten oder solcher Unterlagen, die einem besonderen gesetzlichen Geheimnisschutz unterliegen, sicherzustellen.
(2) Die öffentlichen Archive haben die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die dauernde Aufbewahrung, Erhaltung und Benutzbarkeit des Archivgutes sowie seinen Schutz vor Beschädigung oder Vernichtung zu gewährleisten.

§ 16
Benutzung von Archivgut
(1) Das Recht, Archivgut in öffentlichen Archiven zu benutzen, steht demjenigen zu, der ein berechtigtes Interesse an der Benutzung glaubhaft macht, soweit nicht Schutzfristen oder Einschränkungen in besonderen Fällen entgegenstehen. Vereinbarungen zugunsten nichtöffentlicher Eigentümer von Archivgut bleiben unberührt.
(2) Ein berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn die Benutzung zu amtlichen, wissenschaftlichen, publizistischen oder Bildungszwecken sowie zur Wahrnehmung berechtigter persönlicher Belange begehrt wird und schutzwürdige Belange betroffener Personen oder Dritter nicht beeinträchtigt werden bzw. der Zweck der Benutzung schutzwürdige Belange erheblich überwiegt.
(3) Die Benutzung ist schriftlich zu beantragen. Die Benutzungsgenehmigung erteilt das verwahrende öffentliche Archiv.

§ 17
Schutzfristen
(1) Archivgut wird im Regelfall 30 Jahre nach Schließung der Unterlagen für die Benutzung freigegeben. Unbeschadet dieser allgemeinen Schutzfrist darf Archivgut, das sich auf eine natürliche Person bezieht (personenbezogenes Archivgut), erst zehn Jahre nach dem Tod der betreffenden Person benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht oder nur mit hohem Aufwand feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person.
(2) Die Schutzfrist nach Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für solche Unterlagen, die bereits bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt waren. Außerdem findet sie auf Unterlagen im Sinne des § 3 Abs. 2 sowie der staatlichen Verwaltungsbehörde der ehemaligen DDR, die nicht personenbezogen sind, keine Anwendung.
(3) Archivgut, das besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegt, darf erst 60 Jahre nach seiner Schließung benutzt werden. Für personenbezogenes Archivgut, das besonderen Geheimhaltungs- und Schutzfristen unterliegt, beträgt die Schutzfrist, wenn das Todesjahr betroffener Personen feststellbar ist, 30 Jahre nach dem Tod bzw. 120 Jahre nach der Geburt bei nicht zu ermittelndem Todesjahr.
(4) Die in den Absätzen 1 und 3 festgesetzten Schutzfristen gelten auch für die Benutzung durch öffentliche Stellen. Die Benutzung von Archivgut durch Stellen, bei denen es entstanden ist oder die es abgegeben haben, ist auch innerhalb der Schutz-fristen möglich; die Schutzfristen sind jedoch zu beachten, wenn das Archivgut aufgrund besonderer Vorschriften hätte gesperrt, gelöscht oder vernichtet werden müssen.
(5) Die Schutzfristen können im Einzelfall auf Antrag verkürzt werden, wenn es im öffentlichen Interesse liegt. Bei personenbezogenem Archivgut ist eine Verkürzung der Schutzfristen insbesondere zulässig, wenn:
1. die Benutzung für ein bestimmtes Forschungsvorhaben erforderlich ist und schutzwürdige Belange der betroffenen Person oder Dritter nicht beeinträchtigt werden oder das öffentliche Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens die schutzwürdigen Belange erheblich überwiegt. Soweit es sich nicht um Personen der Zeitgeschichte handelt, sind die Forschungsergebnisse ohne personenbezogene Angaben aus dem Archivgut zu veröffentlichen;
2. die Benutzung zum Zweck der Strafverfolgung, Rehabilitierung von Betroffenen, Vermißten und Verstorbenen, zur Wiedergutmachung, Hilfeleistung nach dem Häftlingshilfegesetz, dem Schutz des Persönlichkeitsrechtes, der Aufklärung von Verwaltungsakten oder der Aufklärung des Schicksals Vermißter und ungeklärter Todesfälle erforderlich ist.
(6) Eine Benutzung personenbezogenen Archivgutes ist unabhängig von den festgelegten Schutzfristen auch zulässig, wenn es sich um den Betroffenen selbst handelt oder wenn die Person, auf die sich das Archivgut bezieht, oder im Falle ihres Todes, ihre Angehörigen zugestimmt haben. Die Einwilligung ist von dem überlebenden Ehegatten, nach dessen Tod von seinen Kindern oder, wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, von den Eltern der betroffenen Person durch den Benutzer einzuholen. Die Zustimmung der Angehörigen setzt die mutmaßliche Einwilligung des Betroffenen voraus. Sind überwiegende schutzwürdige Belange Dritter zu wahren, ist gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 zu verfahren.
(7) Die festgelegten Schutzfristen können um höchstens 20 Jahre verlängert werden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt; davon bleiben die in Absatz 3 festgelegten Schutzfristen unberührt.

§ 18
Einschränkung der Benutzung in besonderen Fällen
(1) Die Benutzung von Archivgut ist einzuschränken oder zu versagen, wenn Grund zu der Annahme besteht,
1. daß dem Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder dem Wohl eines ihrer Länder wesentliche Nachteile erwachsen,
2. daß schutzwürdige Belange betroffener Personen oder Dritter beeinträchtigt werden,
3. daß der Erhaltungszustand des Archivgutes beeinträchtigt würde oder
4. durch die Benutzung ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand entstünde.
(2) Die Benutzung von archivierten Unterlagen, die Rechtsvorschriften des Bundes über Geheimhaltung im Sinne der §§ 8, 10 und 11 des Bundesarchivgesetzes unterliegen, richtet sich nach den §§ 2 und 5 des Bundesarchivgesetzes.
http://www.thueringen.de/de/staatsarchi ... ntent.html
Thüringer Verordnung über die Benutzung der Staatsarchive (Thüringer Archiv-Benutzungsordnung)
vom 26. Februar 1993; veröffentlicht in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Thüringen Nr. 11/1993 vom 26.3.1993, S. 225-229
Aufgrund des § 9 Abs. 2 Nr. 2 des Thüringer Archivgesetzes vom 23. April 1992 (GVBl. S. 139) verordnet der Minister für Wissenschaft und Kunst:
§ 2
Benutzungsantrag
(1) Die Benutzungsgenehmigung ist schriftlich beim verwahrenden Staatsarchiv zu beantragen.
(2) Im Benutzungsantrag Anlage 1 ist folgendes anzugeben:
1. Name, Vorname, Beruf, Staatsangehörigkeit und Anschrift des Antragstellers,
2. Name und Anschrift des Auftraggebers, wenn die Nutzung im Auftrag eines Dritten erfolgt,
3. Benutzungszweck (Thema der Arbeit) mit möglichst präziser zeitlicher und sachlicher Eingrenzung; bei wissenschaftlicher Benutzung ist die Art der wissenschaftlichen Arbeit anzugeben,
4. Art der vorgesehenen Veröffentlichung.
(3) Der Benutzer hat sich auf Verlangen auszuweisen.
(4) Der Benutzer hat sich zur Beachtung der Benutzungsordnung zu verpflichten und zu erklären, daß er bei der Verwertung von Erkenntnissen aus Archivalien die Persönlichkeits- und Urheberrechte sowie andere berechtigte Interessen Dritter beachten wird und daß er für die schuldhafte Verletzung dieser Rechte einsteht ( Anlage 1).
(5) Der Antrag gilt nur für das laufende Kalenderjahr und den angegebenen Benutzungszweck. Bei Änderungen des Benutzungszweckes oder des Forschungsgegenstandes ist erneut ein Antrag zu stellen.
(6) Wünscht ein Benutzer andere Personen als Hilfskräfte oder Beauftragte zu seinen Arbeiten heranzuziehen, so ist von diesen jeweils ein Antrag entsprechend der Anlage 1 zu stellen.
(7) Der Benutzer ist nach der Bestimmung des § 16 Abs. 4 ThürArchivG zur Abgabe von Belegexemplaren verpflichtet.
§ 3
Benutzungsgenehmigung
(1) Die Benutzungsgenehmigung erteilt nach den Bestimmungen des § 16 Abs. 1 bis 3 ThürArchivG das verwahrende Staatsarchiv.
(2) Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst kann nach § 9 Abs. 3 ThürArchivG außer aus den in § 18 Abs. 1 ThürArchivG genannten Gründen die Nutzung aus anderen wichtigen Gründen einschränken oder versagen, insbesondere wenn
1. der Benutzer wiederholt oder schwerwiegend gegen die Benutzungsordnung oder gegen die Lesesaalordnung verstoßen hat oder ihm erteilte Auflagen nicht einhält,
2. der Ordnungszustand des Archivguts eine Nutzung nicht zuläßt,
3. Archivalien aus dienstlichen Gründen oder wegen gleichzeitiger
4. amtlicher oder anderweitiger Benutzung nicht verfügbar sind, der Nutzungszweck anderweitig, insbesondere durch Einsichtnahme in Druckwerke oder in Reproduktionen hinlänglich erreicht werden kann.
(3) Die Benutzungsgenehmigung kann mit Nebenbestimmung versehen werden. Als Auflage kommen dabei insbesondere die Verpflichtung zur Anonymisierung von Namen bei einer Veröffentlichung und zur Beachtung schutzwürdiger Belange Betroffener oder Dritter in Betracht sowie die Verpflichtung, keine Kopien oder Abschriften an Dritte weiterzugeben.
(4) Die Benutzungsgenehmigung kann widerrufen oder nachträglich mit Auflagen versehen werden, wenn Gründe bekannt werden, die zur Versagung der Benutzung geführt hätten oder der Benutzer wiederholt oder schwerwiegend gegen die Benutzungsordnung verstoßen oder ihm erteilte Benutzungsauflagen nicht eingehalten hat.
Du kannst vergleichen ob die Benutzung kirchlicher Archive oder auch der Vaticanischen Archive sehr von diesen Regelungen abweicht:

http://asv.vatican.va/de/fond/amm.htm
Zutritt zum Archiv erhalten qualifizierte Forscher höherer Bildungsanstalten, die an Forschungen wissenschaftlicher Art interessiert sind und über eine entsprechende Ausbildung für Archivforschung verfügen.

Für den Zutritt zum Archiv richtet man ein schriftliches Ansuchen an den Präfekten, dem die Empfehlung eines angesehenen wissenschaftlichen Institutes oder einer im Feld der historischen Forschung qualifizierten Person beizufügen ist.


Die vollständigen Gesetztestexte sind über die Links zu finden.
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Christel
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Re: Der Papst als Umweltschützer

Ungelesener Beitrag von Christel »

Hallo treumie, Danke für die Information!
treumie hat geschrieben: .. eine italienische zeitung zitierte nur die Vatikanzeitung, mit ihr der Vatikan und somit wiederum der Papst (ohne ihn wird nichts gehen in der Herde) hat uns mit längst bekannten Umweltschutzthemen "erinnernd" beglückt.

Guckst Du hier.. http://www.vaticanstate.va/DE/Einrichtu ... Romano.htm
Ich denke der Vatikan hat ein Eigenleben und besteht nicht nur aus "3 Leuten".
Der Papst bekommt noch nicht mal die ganze Post, die direkt an ihn gerichtet ist zu Gesicht. Das wird sortiert nach Wichtigkeit. – Ein Mensch wäre damit nämlich überfordert. Er hätte dann für nichts Anderes mehr Zeit.

LG Christel
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Gelöscht_09041201

Re: Der Papst als Umweltschützer

Ungelesener Beitrag von Gelöscht_09041201 »

Ich denke ich muss DIR nicht erklären, dass im Vatikan das oassiert was in aller Regel der Papst will und meint und nicht andersrum. Das ist nicht nur dort so sindern in jedem "Machtapparat". Denke nicht das Frau Merkel ihre Fanpost liest ;-)

Dennoch, für das was sich aus ihrer Regierungt ergießt ist sie veramtwortlich. Ebenso Papst - Vatikan usw. usw. Niemand im Vatrikan äußert dort die Position der Kirche OHNE das der Papst davon zumindest in Kenntnis gesetzt wurde.


Einzig wundert mich, dass ich DIR das erklären muss, oder dient das der Ablenkung vom eigentlichen Thema?




im übrigen:
Am 17. Februar 1600 wurde der Denker, Schriftsteller, Utopist und geniale Kosmologe Giordano Bruno nach achtjähriger Haft in Rom auf dem Campo dei Fiori als Ketzer verbrannt. Die Zeit war noch nicht reif für seine Erkenntnisse. Es durfte nicht sein, was das enge Weltbild und die Machtstrukturen der Kirche untergraben hätte.



fand ich nach 1min Google'n,

vg
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Re: Der Papst als Umweltschützer

Ungelesener Beitrag von Christel »

Hallo Treumie, ich war noch nie im Vatikan oder in Rom. Ich stelle mir das als einen riesigen Apparat vor, vergleichbar mit einer großen Stadt. Der Oberbürgermeister macht auch nicht alles selbst und so eine Bürokratie läuft selbständig.

Ansonsten hatte ich auf Niels reagiert: Girdano Bruno wurde nicht wegen seiner Behauptung die Erde ist rund hingerichtet. Unser modernes Weltbild stammt von Nikolaus Kopernikus und Gallileo Gallilei. - Keiner von beiden wurde hingerichtet.
Übrigens, auch wenn Päpste heute die Angewohnheit haben (jedenfalls Johannes Paul II. ) sich ständig schuldig zu bekennen und andere Menschen immer nur ihre Unschuld beteuern, wir alle sind Neulinge auf dieser Erde. - Ich sehe sie als Menschen.

LG Christel
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Gelöscht_09041201

Re: Der Papst als Umweltschützer

Ungelesener Beitrag von Gelöscht_09041201 »

hallo christel,
Christel hat geschrieben:Ich stelle mir das als einen riesigen Apparat vor, vergleichbar mit einer großen Stadt. Der Oberbürgermeister macht auch nicht alles selbst und so eine Bürokratie läuft selbständig.
um "Gottes" Willen.. ;-) weitgefehlt... es wird nur so groß geredet. 0,44km² ... gerade ein halber km²


aus wikipedia:
"Der Staat Vatikanstadt (amtliche Langform in Deutschland und der Schweiz) oder Staat der Vatikanstadt (amtliche Langform in Österreich) ist der kleinste allgemein anerkannte Staat der Welt. Er ist eine Enklave innerhalb des Stadtgebiets von Rom, hat eine Fläche von 0,44 km² und 932 Einwohner (davon 552 Staatsbürger).

Zur Vatikanstadt gehören unter anderem der Petersdom, der Petersplatz, die Sixtinische Kapelle sowie die Paläste und Gärten innerhalb der vatikanischen Mauern." .. mehr nicht... wenn man's Geld nicht mitzählt.



Der Oberbürgermeister als Marionette? Und der Rest macht was er will? Manchmal könnte man denken es ist so, aber in aller Regel sagen die gewählten Politiker inkl. Bgm. der Bürokratie schon wo es lang zu gehen hat.
also keinerlei Eigenleben hinterm Schreibtisch :lol:


Giordano Bruno wurde wegen ähnlicher "Delikte" ermordet. Du wirst niemanden finden, der wortwörtlich "rund" gesagt hat und sein gegenüber "verbrennen!" rief.. die Bibel ist doch auch nicht wörtlich zu nehmen, aber dem Sinn nach schon oder doch?


;-)

vg
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Re: Der Papst als Umweltschützer

Ungelesener Beitrag von Christel »

treumie hat geschrieben:als Marionette?
Da hast Du mich mißverstanden. - Ich sprach von Aufgabenverteilung.

Und warum sollte eine Vatikanzeitung, oder der Vatikan oder der Papst, die negativen Folgen der Pille als einzige Institution nicht benennen dürfen?

Giordano Bruno war Dichter und Philosoph, kein Naturwissenschaftler.
Grob gesprochen, sicher nicht exakt: Für Pantheisten ist Gott die Natur. Er ist nicht unabhängig von dieser zu sehen. - Aber, so sehen das Juden und Christen.
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Re: Der Papst als Umweltschützer

Ungelesener Beitrag von Gelöscht_09041201 »

und schon sind wir nach eingen ausschweifungen zurück beim titelthema..
Christel hat geschrieben:Und warum sollte eine Vatikanzeitung, oder der Vatikan oder der Papst, die negativen Folgen der Pille als
einzige Institution nicht benennen dürfen?

DAS ist der springende Punkt! DAS Anliegen meines Postings.
DAS, was in Wissenschaft und Forschung nun bereits länger bekannt ist hat nun der Vatikan bemerkt (ich unterlasse jetzt diese wiederkehrenden Ausufernden Aufzählungen, auch wenn das Möglicherweise wieder in Frage gestellt wird).

Abschliessend: In meinen Augen nichts anderes als ein anderes Bewerbchen gegen die böse Pille vorzugehen. Andere Argumente scheinen dem Vatikan nicht voran zu bringen, gegen dieses Teufelszeug.


BTW:
praktisch ein Kosmologe, der Astronomie (damals) nicht weit entfernt:
"Bruno postulierte die Unendlichkeit des Weltraums und die ewige Dauer des Universums. Damit stellte er sich der herrschenden Meinung einer in Sphären untergliederten geozentrischen Welt entgegen. Viel schwerer wog damals, dass seine pantheistischen Thesen von einer unendlichen materiellen Welt keinen Raum für ein Jenseits ließen, die zeitliche Anfangslosigkeit des Universums eine Schöpfung und dessen ewiger Bestand ein Jüngstes Gericht ausschlossen. Bruno meinte zudem, dass Jesus nicht der Sohn Gottes sei. "


vg
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Re: Der Papst als Umweltschützer

Ungelesener Beitrag von Christel »

Nach meinem Empfinden wird das Thema "Pille" viel mehr von Außenstehenden thematisiert als von der Kirche selbst.
Taucht irgendwas in einem kirchlichen Dokument darüber aus, wird genau das heraus gefiltert und thematisiert. Auch von sich aus werden Menschen aktiv. Kirche, ach ja Sex, Verhütung...
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