Exkommunizierte Eichsfelder gibt es in Massen

Diskussionen rund um Glaubensfragen

Moderatoren: niels, Kirche und Religionen

Forumsregeln
Glaube und Religion im Eichsfeld Wiki:
Religion im Eichsfeld
Kategorie: Religion im Eichsfeld
Kirchen im Eichsfeld
Heinrich5

Exkommunizierte Eichsfelder gibt es in Massen

Ungelesener Beitrag von Heinrich5 »

Exkommunikation bei Wiederverheiratung katholischer Geschiedener und bei Kirchenaustritt

Immer mehr katholische Eichsfelder haben das Pech, dass ihre Ehe auseinanderläuft und eines Tages geschieden wird. Sind sie noch nicht zu alt, verlieben sie sich in der Regel neu und heiraten ein zweites Mal.
Die wissen zwar, dass die zweite Hochzeit in der Kirche nicht gestattet ist, aber was auf sie als wiederverheiratete Christen zukommt, merken sie erst später. Das gilt auch für solche, welche aus steuersparenden Gründen mal schnell aus der Kirche ausgetreten sind.

Den „kleinen“ Unterschied zwischen geschiedenen und wiederverheirateten Katholiken und den aus der Kirche ausgetretenen muss man sich also mal vor Augen führen.

Wiederverheiratung Geschiedener

Wer als katholisch verheirateter geschieden wird und wieder heiratet, begeht Ehebruch an seinem noch lebenden geschiedenen Ehepartner, eine schwere Sünde, eine Todsünde. Er darf nicht an der Kommunion teilnehmen und gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausführen.

Praktisch ist er exkommuniziert, wenn er auch weiterhin in die Kirche gehen soll und Kirchensteuern bezahlen soll.

Diese Sünde kann nur vergeben werden, wenn er sich verpflichtet, weiterhin nur noch in vollkommener sexueller Enthaltsamkeit zu leben. Er soll deshalb eine sogenannte Josefsehe eingehen, wie mir mal ein Pfarrer erzählte, als ich noch Mitglied der Kirche war.

Die Todsünde verursacht den Ausschluss aus dem Reiche Christi und den Ewigen Tod (Ewige Feuerqualen) in der Hölle, wenn sie nicht durch Reue und göttliche Vergebung wieder gut gemacht wird.

Die Lossprechung von dieser besonders schweren Sünde kann nur durch den Papst, den Ortsbischof oder durch einen von ihm dazu ermächtigten Priester erfolgen.

Weil weiter Kirchensteuer und Kirchgeld gezahlt wird, besteht aber ein Anspruch auf ein kirchliches Begräbnis.
Er bleibt also nur noch wegen dem kirchlichen Begräbnis Mitglied der Kirche. Weil die Todsünde aber weiter bis zum Tode fortbestanden hat, kommt er trotzdem nicht in das Reich Christi sondern erleidet den Ewigen Tod in der Hölle.

Kirchenaustritt:

Aus der Kirche kann ein gültig Getaufter nicht austreten. Die Taufe bleibt als unverlierbares, unauslöschliches Zeichen für immer bestehen.

Wegen der Verletzung der Grundpflicht eines Katholiken, immer die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren, wird der Kirchenaustritt aber als Abfall vom Glauben gewertet und stellt eine schwere Sünde dar, welche ebenfalls zur Exkommunikation führt.

Im Unterschied zur Exkommunikation bei der Wiederheirat Geschiedener hat er aber keinen Anspruch auf die „Ehre“ eines kirchlichen Begräbnisses. Wohl auch deshalb, weil die Kirche keinerlei finanzielle Einnahmen mehr durch den Ausgetretenen hat und deshalb „vergnatzt“ ist.

Was ist nun aber eine Josefsehe, welche durch die örtlichen Pfarrer den geschiedenen aber Wiederverheirateten zugemutet wird?
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie: http://de.wikipedia.org/wiki/Josephsehe

Eine Josefsehe (auch Engelehe, weiße Ehe, veraltet: Jungfernehe) ist eine Form der Ehe, in der die Partner insbesondere aus religiösen Gründen auf den geschlechtlichen Vollzug der Ehe verzichten. Namensgeber war Josef der Zimmermann, der nach kirchlicher Tradition und katholischer sowie orthodoxer Lehrauffassung eine jungfräuliche Ehe mit Maria geführt hat. Zwar ist im Neuen Testament in Matthäus 13,55-56 von Jesu Brüdern und Schwestern die Rede, dies konnte im damaligen Sprachgebrauch aber auch nahe Verwandte bezeichnen, weshalb die katholische und orthodoxe Kirche sowie manche evangelische Christen an der immerwährenden Jungfräulichkeit Marias festhalten und die Worte des Neuen Testaments (Matthäus 1,25): Er erkannte sie aber nicht, bis sie ihren Sohn gebar - so interpretieren, dass sie keine Aussage über einen tatsächlichen sexuellen Vollzug der Ehe nach der Geburt Jesu bedeuten. Andere verwerfen diese Auffassung und sehen sie als im Widerspruch mit dem Wortlaut der Bibel stehend an.
Die christliche Ikonografie unterstreicht die Ansicht der Josefsehe dadurch, dass Josef als Greis an der Seite einer jugendlichen Maria dargestellt wird, wodurch ein Vollzug der Ehe unwahrscheinlicher erscheint. Die Vorstellung eines greisen Josef hat jedoch keine Grundlage in der Heiligen Schrift, sondern basiert auf apokryphen Berichten und ist für die Begründung und Faktizität der jungfräulichen Ehe Josefs mit Maria nicht relevant.
Nach katholischem Kirchenrecht kommt eine Ehe nicht gültig zustande, wenn das gegenseitige Recht auf den ehelichen Akt ausgeschlossen wird. Beide Partner können jedoch auf Dauer oder zeitweise auf die Ausübung dieses Rechts verzichten, was der Josefsehe gleichkommt. Eine gültig geschlossene Ehe kann kirchlicherseits aufgelöst werden, solange diese noch nicht vollzogen wurde (vgl. Eherecht).
Die Rechtsauffassung, aus § 1353 BGB folge die Unzulässigkeit einer Abrede über dauernde Enthaltsamkeit in der Ehe, kann nicht als allgemein akzeptiert gelten.
Das berühmteste Beispiel in der deutschen Geschichte ist das heilig gesprochene Kaiserpaar Heinrich II. und Kunigunde, deren angebliche Josefsehe jedoch lediglich eine Legende ist. Weitere Josefsehen werden den Heiligen Pulcheria, Hedwig von Andechs und Katharina von Schweden zugeschrieben.
Gelöscht_09041201

Re: Exkommunizierte Eichsfelder gibt es in Massen

Ungelesener Beitrag von Gelöscht_09041201 »

interessanter beitrag..!

man hört und kannte es mit einer gewisse Verwudnerung, aber mehr i.d.R. nicht, ein oder eine geschiedene heiratet erneut.


Heinrich5 hat geschrieben:Aus der Kirche kann ein gültig Getaufter nicht austreten. Die Taufe bleibt als unverlierbares, unauslöschliches Zeichen für immer bestehen.

Das ist eindeutig dem Machterhalt zu zuordnen, eigene Entscheidungen sind nicht gefragt oder erlaubt. Noch eines oben drauf, es ist eine offensichtlich Drohung (ewiger Tot, ewige Feuerqualen) all denen, die der Kirche den Rücken kehren. Das wird, je weiter man in die Geschichte zurück geht steigende Wirkung gehabt haben.

Das "ausüben" einer Josefsehe ist nach geltendem Recht also nicht BGB konform? Würde für die These sprechen, dass Religion den Staat unterwandert. Was allerdings schwer beweisbar ist.



vg
Heinrich5

Re: Exkommunizierte Eichsfelder gibt es in Massen

Ungelesener Beitrag von Heinrich5 »

,,,,,,,,,,,aber was auf sie als wiederverheiratete Christen zukommt, merken sie erst später.
Viele wiederverheiratete Christen wissen gar nicht, dass sie im Status der Exkommunikation leben. Denn niemand klärt sie darüber auf, auch der Ortspfarrer nicht. Zu DDR-Zeiten kam immer ein böser „Abschiedsbrief“ oder so etwas ähnliches vom Pfarrer aber heute ist das nicht mehr der Fall. Weil viele auch nur noch zu Weihnachten in die Kirche gehen, kennen sie die Regeln nicht.

Erst wenn die Eltern in der zweiten Ehe ein Kind zur Taufe, zur Kommunion oder zur Firmung beim Pfarrer anmelden wollen, werden sie vom Pfarrer über ihren Status aufgeklärt, dann gehen ihnen die Augen auf. Eine Wahl haben die Eltern im Grunde genommen nicht. Entweder ihr Kind geht mit den anderen Kindern der Schulklasse zur Erstkommunion oder zur Firmung und die Eltern beenden ihre jetzige „wilde“ Ehe und verpflichten sich eine sogenannte Josefsehe einzugehen oder die Eltern leben weiter so, dann können sie von der Kirche auch nichts mehr für ihre Kinder verlangen.

Mich erinnert das an die DDR-Jugendweihe. In meiner Klasse ging nur ein Jugendlicher zur Jugendweihe, weil er der Sohn eines Funktionärs war. Dieser Mitschüler wurde darauf hin als „Roter“ lange Zeit durch die Schulkameraden regelrecht geächtet. Ich kann mir gut vorstellen, dass es in den Dörfern heute immer noch so läuft. „Die sind nix“ , konfessionslos, arbeitslos, heimatlos, gottlos.
Benutzeravatar
niels
Site Admin
Beiträge: 2317
Registriert: Freitag 22. März 2002, 16:15
PLZ: 37075
voller Name: Niels Dettenbach
Wohnort: Göttingen
Kontaktdaten:

Re: Exkommunizierte Eichsfelder gibt es in Massen

Ungelesener Beitrag von niels »

in meiner Schulklasse waren wir nur zwei, die nicht zur Jugendweihe gegangen sind - dabei sind nur drei nicht zu Kommunion und / oder Firmung gegangen..

Aber mal was anderes:

- Wird dann - d.h. wenn man derart heiratet und exkommuniziert wird - auch die Kirchensteuer nicht mehr berechnet? Kann ich mir nicht vorstellen. Eigentlich hätte man dann - da man ja bezahlt hat - doch auch Anspruch auf Leistung bzw. Lieferung, oder?

- warum wird eigentlich den Kindern Taufe / Kommunion bzw. die Sakramente der Kirche verwehrt? Sie sind ich keine "Sünder" und haben i.d.R. keinen Einfluß auf die Eltern.

Ich dachte immer, das Christetum für jeden offen sein will, Toleranz auch gegenüber Sündern predigt und Kinder nicht für die Sünden der Eltern ("Erbsünde"?) haften bzw. "büßen" lässt. Wohl wieder ein Punkt, wo ich mich geirrt habe ;( ...

Auf der anderen Seite finde ich heftig, das die Kirche in der Kirchensteuer Sonderrechte hat - man ist autom. steuerpflichtig ohne als vertragsmündiger Bürger (also mit >=18) den dazu nötigen Willen bekundet / beurkundet hat. Überall sonst muß man rechtmäßig "eintreten" damit Mitgliesbeiträge gefordert werden können - und, warum übernimmt das Finanzamt den Einzug der Beiträge? Würde ich eine Glaubensgruppe gründen hätte diese nicht dieses Recht. Ich halte das für verfassungwidrig.

Und btw:
Was ist eigentlich eine "Josef Ehe" und wie funktioniert diese praktisch?

Cheers,

Niels.
Gelöscht_09041201

Re: Exkommunizierte Eichsfelder gibt es in Massen

Ungelesener Beitrag von Gelöscht_09041201 »

Heinrich5 hat geschrieben:Erst wenn die Eltern in der zweiten Ehe ein Kind zur Taufe, zur Kommunion oder zur Firmung beim Pfarrer anmelden wollen, werden sie vom Pfarrer über ihren Status aufgeklärt, dann gehen ihnen die Augen auf. Eine Wahl haben die Eltern im Grunde genommen nicht. Entweder ihr Kind geht mit den anderen Kindern der Schulklasse zur Erstkommunion oder zur Firmung und die Eltern beenden ihre jetzige „wilde“ Ehe und verpflichten sich eine sogenannte Josefsehe einzugehen oder die Eltern leben weiter so, dann können sie von der Kirche auch nichts mehr für ihre Kinder verlangen.
Spontan kam mir die Frage, was wenn nach der Taufe des ersten Kindes und der Verpflichtung zur Josephsehe ein zweites "kommt"... :lol:

niels hat geschrieben:Was ist eigentlich eine "Josef Ehe" und wie funktioniert diese praktisch?
Da kommt es nicht zur Praxis, "mehr" nicht.. :lol:
Heinrichs Link zu Wikipedia beschreibt das prima. Kannte das bisher auch nicht.


vg
Heinrich5

Re: Exkommunizierte Eichsfelder gibt es in Massen

Ungelesener Beitrag von Heinrich5 »

Niels schrieb:
- Wird dann - d.h. wenn man derart heiratet und exkommuniziert wird - auch die Kirchensteuer nicht mehr berechnet? Kann ich mir nicht vorstellen. Eigentlich hätte man dann - da man ja bezahlt hat - doch auch Anspruch auf Leistung bzw. Lieferung, oder?
Kirchensteuer wird erst dann nicht mehr erhoben, wenn man vor dem Amtsgericht seinen Kirchenaustritt erklärt hat. Dazu muss man danach aber noch mit der Lohnsteuerkarte und der Kirchenaustrittsurkunde zur Meldestelle gehen und den Eintrag bei Kirchensteuerabzug ändern lassen. Für den nächsten Monat muss mann dann aber noch Kirchensteuer bezahlen. Erst ab dem übernächsten Monat ist man von der Kirchensteuerpflicht entbunden.

Wer nur eine zweite Ehe eingeht, bei dem ändert sich ja nichts auf der Lohnsteuerkarte hinsichtlich des Eintrages zur Konfession, sondern nur bei der Steuerklasse. Die Kirchensteuer läuft also weiter. Daraus kann man aber nicht ableiten, dass man, weil man ja bezahlt hat, auch bestimmte Leistungen seitens der Kirche erwarten kann. Die Kirche verweigert sich hier.
- warum wird eigentlich den Kindern Taufe / Kommunion bzw. die Sakramente der Kirche verwehrt? Sie sind ich keine "Sünder" und haben i.d.R. keinen Einfluß auf die Eltern.
Die Kirche argumentiert so, dass die Eltern zeigen, dass sie nicht gewillt sind ihre Kinder im Sinne der Kirche zu standfesten Gläubigen zu erziehen. Das können sie durch ihre negative Vorbildwirkung nicht gewährleisten. Eine regelmäßige Teilnahme am Religionsunterricht wäre bei den Kindern auch nicht gewährleistet. Es gibt da noch weitere Argumente der Kirche.
Auf der anderen Seite finde ich heftig, das die Kirche in der Kirchensteuer Sonderrechte hat - man ist autom. steuerpflichtig ohne als vertragsmündiger Bürger (also mit >=18) den dazu nötigen Willen bekundet / beurkundet hat. Überall sonst muß man rechtmäßig "eintreten" damit Mitgliesbeiträge gefordert werden können - und, warum übernimmt das Finanzamt den Einzug der Beiträge? Würde ich eine Glaubensgruppe gründen hätte diese nicht dieses Recht. Ich halte das für verfassungwidrig.
Das Finanzamt (der Staat) übernimmt den Einzug der Kirchensteuer im Auftrag der Kirche. Für den Aufwand ist der Staat dann berechtigt einen gewissen Anteil der Kirchensteuer für sich einzubehalten und den Rest muss er an die Kirche abführen. Das ist in den Staatskirchenverträgen so geregelt und deshalb nicht verfassungswidrig. Der Kirchensteuerzahler ist ja schon mit der Taufe als Baby in die Kirche eingetreten und somit ab der Taufe kirchensteuerpflichtig geworden. Warum das Baby noch keine Kirchensteuer bezahlen muss liegt daran, dass das Baby auch noch keine Lohnsteuer bezahlt, denn die Kirchensteuer ist ja ein prozentualer Anteil der Lohnsteuer. Wenn das Kind dann aber ein eigenes Einkommen hat, wird es auch von der Kirche (über das Finanzamt) zur Kasse gebeten.

Es gibt aber auch viele Fälle, wo auch ein Baby in Windeln schon Kirchensteuern bezahlen muss. Einkünfte bestehen ja nicht nur aus Arbeit sondern es gibt ja auch Kapitaleinkünfte. Und die kann auch schon ein Baby haben, wenn es eine entsprechende Erbschaft gemacht hat. Es kann dann Einkünfte z. Bsp. in Form von Zinsen, Dividende, Miete und Pacht haben und darauf hat es dann auch Kirchensteuer zu zahlen.

Nach der Wiedervereinigung, als der Staat dann die Kirchensteuer einzog, kam es auch zu solchen Erscheinungen, dass auch Konfessionslose erstmal beweisen mussten dass sie konfessionslos waren. In der DDR konnte der Kirchenaustritt auch durch einen Rechtsanwalt erklärt werden, der das auf einfachem Wege für seinen Mandanten geregelt hat. Viele hatten darüber aber keine Bescheinigung und mussten deshalb noch einmal und jetzt persönlich, ihren Kirchenaustritt bei der Behörde erklären.

Für mich ist diese ganze Frage ein Beweis dafür, dass Staat und Kirche immer noch nur ungenügend voneinander getrennt sind. Die Kirchenstaatsverträge sollten ersatzlos aufgehoben werden. Von Seiten des Islam gibt es heute, wegen der Gleichberechtigung der Religionen auch schon Forderungen nach solchen kirchenbegünstigenden Verträgen. Eine weitere Belastung für alle Steuerzahler, ob konfessionslos oder nicht.
Was ist eigentlich eine "Josef Ehe" und wie funktioniert diese praktisch?
Was die Josefsehe ist, habe ich oben schon aufgezeigt. Praktisch kann das nicht, zumindest bei körperlich gesunden Menschen, funktionieren. Auch bei getrennten Schlafzimmern nicht. Funktionieren könnte das nur, wenn einer der Ehepartner ab Bauchnabel abwärts gelähmt ist oder wenn beide schon im Greisenalter sind und sich nur noch erinnern können: „….da war doch noch was?“ :wink:
Heinrich5

Re: Exkommunizierte Eichsfelder gibt es in Massen

Ungelesener Beitrag von Heinrich5 »

Die Kirche hat einen großen Magen:

Der Kirche reicht die Kirchensteuer nicht aus. Deshalb erheben die Pfarrgemeinden auch noch ein extra Kirchgeld, auch für Exkommunizierte. Das Kirchgeld käme der eigenen Pfarrgemeinde direkt zu Gute und ohne dieses könnten z. Bsp. keine Kirchendächer repariert werden.

Neben der Kirchensteuer zahlen die Exkommunizierten, welche nicht aus der Kirche ausgetreten sind, also auch noch Kirchgeld weiter. Im Schaukasten der Gemeinde meines Ortes war zu lesen, dass dieses Kirchgeld nicht nur für die Beheizungskosten der Kirche ausgegeben wurde, sondern auch für die Beheizungskosten und Stromkosten des Pfarrhauses. Der Pfarrer hat also auch keine Wohnkosten.
Die Berechnung des Kirchgeldes richtet sich nach dem verfügbaren Einkommen und ist gestaffelt festgelegt. Dazu zählt nicht nur das Arbeitseinkommen sondern auch die Altersrente oder ALG II.
Hinzu kommen dann noch die dauernden Sonder-Kollekten des Pfarrers für neue Glocken, neue Kirchenbänke, neue Kirchentüren usw. Das soll dann alles durch Spenden bezahlt werden. Zum spenden sind dann auch die herzlichst eingeladen, welche von den Sakramenten ausgeschlossen, also exkommuniziert sind.

Für Kirchgeld und andere Spenden, stellt der Pfarrer dann aber, für den der das möchte, eine steuerlich absetzbare Spendenquittung aus. Soviel Ordnung muss sein.

Im Januar erfolgt die sogenannte Haussegnung durch den Pfarrer. In den Eichsfelder Städten ist das inzwischen schon abgeschafft. Anders auf den Dörfern. Hier läuft der Pfarrer noch von Haus zu Haus, erteilt seinen Segen und kassiert dafür eine kräftige Spende, welche natürlich ihm gehört, denn diese Dienstleistung hat er ja geleistet. Unser Pfarrer führt darüber sogar Buch, wer was bezahlt hat. Der Pfarrer geht dann natürlich auch in die Häuser, wo nur noch ein Mitglied der Familie Mitglied der Kirche und der Rest der Familie exkommuniziert ist.
Benutzeravatar
niels
Site Admin
Beiträge: 2317
Registriert: Freitag 22. März 2002, 16:15
PLZ: 37075
voller Name: Niels Dettenbach
Wohnort: Göttingen
Kontaktdaten:

Re: Exkommunizierte Eichsfelder gibt es in Massen

Ungelesener Beitrag von niels »

hmmm,
Ein Baby kann rechtmäßig / rechtsgältig einer Organisation beitreten, aus der auch Pflichten folgen? Das sehen BGB u.a. deutsche Gesetze explizit nicht vor - die Kirchen haben hier eine ungleiche Sonderstellung.

Das es Staatskirchenveträge gibt bedeutet noch lange nicht, das diese möglicherweise verfassungswidrig sind.

Lt. Grundgesetzt haben wir eine klare Trennung von Staat und Kirche, die Religionsfreiheit sowie die gesetzl. verankerte Gleichbehandlung aller. Fraglich aber ist ob sich jemand findet dagegen eine Verwaltungsklage bis ggf. zum Verfassungsgericht zu führen und ob diese heute bereits erfolgreich wäre - zu verankert sind die cristlichen Kirchen noch im Staat. Ich glaube aber nicht, das es solche Sonderregeln noch in 50 bis 100 Jahren geben wird (oder z.B. wegen EU Gesetzen) - ich hoffe also auch nicht das wir uns in Europa zu mehr Fundalismus entwickeln.

Aber: Wer ist wirklich so blöd und bezahlt ein zusätzliches Kirchgeld als Exkommunizierter? Vielleicht aus Angst möglicherweise doch nicht (oder doch noch) in den Himmel zu kommen? Typisch Kirche: wir wollen Dich nicht, aber Dein Geld ist immer gut genug...

Heftig finde ich schon, das die Pfarrer nicht mal für die Heizkosten ihrer Wohnungen aufkommen brauchen / wollen - auch Pfarrer bekommen meines Wissens nach ein - nicht unnennenswertes Gehalt.
Benutzeravatar
niels
Site Admin
Beiträge: 2317
Registriert: Freitag 22. März 2002, 16:15
PLZ: 37075
voller Name: Niels Dettenbach
Wohnort: Göttingen
Kontaktdaten:

Re: Exkommunizierte Eichsfelder gibt es in Massen

Ungelesener Beitrag von niels »

Aus meiner Sicht handelt es sich ggf. sogar um Subventionsbetrug, Veruntreuung oder Steuerhinterziehung, wenn gegen abzugsfähige Spendenquittung eingenommene Gelder für private Belange des Pfarrers verwendet werden - hier also seine privaten Heizkosten.

Auch das Argument - er hätte dort auch seinen Arbeitsplatz - ist steuerrechtlich unrichtig. Er dürfte maximal den anteiligen Wohnraum für sein Büro daraus finanzieren - nicht aber seine privaten Räume. Auch wenn er hauptamtlich und Vollzeit für die gemeinnützige Organisation tätig ist, ist das verboten. Er erhält ja bereits eine seinem Aufwand angemessene Aufwandsentschädigung, aus der er seine privaten Belange zu finanzieren hat.

Nur weil z.B. Ein Bürgermeister "rund um die Uhr" für seine Gemeinde da ist, darf er seine privaten Heiz- und Wohnkosten nicht aus der Gemeindekasse bezahlen - obwohl das im Eichsfeld afaik schon einige mal vorkam (Beispiel Martinfeld vor ein paar Jahren).

Aber die Kirche hat sicher auch hier "Sonderregeln" oder zumindest eine "anständige" Erklärung...

---
Ich muß mich korrigieren: Natürlich kann er auch für seine ihm bezahlten Heizkosten eine "Spendenquittung" ausstellen - die aber dann ist nicht abzugsfähig - wer das doch macht, begeht Steuerhinterziehung.
FEU
neu im Eichsfeld-Forum
Beiträge: 1
Registriert: Dienstag 10. Februar 2009, 17:12
PLZ: 51143
Wohnort: Köln

Re: Exkommunizierte Eichsfelder gibt es in Massen

Ungelesener Beitrag von FEU »

Das wahre Gesicht des VATIKAN ?

Papst Benedikt II. hat die Exkommunikation Williamsons, der den Medienberichten zufolge die Shoah leugnet, aufgehoben.

Joseph Kardinal Ratzinger hat in seiner Eigenschaft als Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre in seinem an die katholischen Bischöfe gerichtetem Schreiben ÜBER DEN KOMMUNIONEMPFANG VON WIEDERVERHEIRATETEN GESCHIEDENEN GLÄUBIGEN ausdrücklich die Nichtzulassung zum Sakrament der Kommunion Wiederverheirateten Geschiedenen begründet: „In Treue gegenüber dem Wort Jesu hält die Kirche daran fest, dass sie eine neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann, falls die vorausgehende Ehe gültig war. Wenn Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetz Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen“.

Die Wiederverheirateten Geschiedenen werden ausgegrenzt.

In dem NACHSYNODALEN APOSTOLISCHEN SCHREIBEN SACRAMENTUM CARITATIS des Papstes Lesen wir:

“Die Eucharistie ist also grundlegend für das Sein und Handeln der Kirche. .... Wenn die Eucharistie wirklich Quelle und Höhepunkt von Leben und Sendung der Kirche ist, folgt daraus vor allem, dass der Weg christlicher Initiation darauf ausgerichtet ist, die Möglichkeit des Zugangs zu diesem Sakrament zu verschaffen“.

FAZIT:

Genau diese Möglichkeit des Zugangs zur Eucharistiefeier ist den Wiederverheirateten Geschiedenen absolut und ohne wenn und aber verbaut; diese Menschen wurden und werden weiterhin ausgegrenzt.

Einem HOLOKAUSTLEUGNER wird diese Möglichkeit des Zugangs zur Eucharistiefeier gewährt, die Exkommunikation wurde aufgehoben, er wurde integriert.

Das wahre Gesicht des VATIKAN !
Christel
Senior- Mitglied
Beiträge: 4463
Registriert: Montag 22. Mai 2006, 19:55
PLZ: 99734

Re: Exkommunizierte Eichsfelder gibt es in Massen

Ungelesener Beitrag von Christel »

Hallo Heinrich,
wie kommst Du darauf, dass Wiederverheirate Geschiedene eine Todsünde begehen?
Kannst Du die Aussage mit dem Kirchenrecht begründen?

Das Problem hängt am Scheidungsverbot (s. Jesus Bergpredigt). Damit ist es eine Sünde. Nach Kirchenrecht ist die 2. Ehe nicht gültig, denn die erste besteht ja noch. Somit ist es wie dauernder Ehebruch, was logisch nicht bereut und gebeichtet werden kann.

Eine Lösungsmöglichkeit besteht darin die 1. Ehe kirchlich annullieren zu lassen.
Siehe: Interdiözesanes Offizialat Erfurt: http://www.bistum-erfurt.de/16/18/index.php
Heinrich5 hat geschrieben:Aus der Kirche kann ein gültig Getaufter nicht austreten. Die Taufe bleibt als unverlierbares, unauslöschliches Zeichen für immer bestehen.

Aus der sichtbaren Kirche schon. Dennoch bleibt die Taufgnade erhalten. Die Verbindung mit Christus, die Zusage der Liebe Gottes bleibt. – Getauft ist getauft. So die Lehre der kath. Kirche.
Heinrich5 hat geschrieben:Viele wiederverheiratete Christen wissen gar nicht, dass sie im Status der Exkommunikation leben. Denn niemand klärt sie darüber auf,
Warum wußte ich es dann mit 19 Jahren? Ich wußte es bevor ich heitatete.
Heinrich5 hat geschrieben:Erst wenn die Eltern in der zweiten Ehe ein Kind zur Taufe, zur Kommunion oder zur Firmung beim Pfarrer anmelden wollen, werden sie vom Pfarrer über ihren Status aufgeklärt, dann gehen ihnen die Augen auf. Eine Wahl haben die Eltern im Grunde genommen nicht. Entweder ihr Kind geht mit den anderen Kindern der Schulklasse zur Erstkommunion oder zur Firmung und die Eltern beenden ihre jetzige „wilde“ Ehe und verpflichten sich eine sogenannte Josefsehe einzugehen oder die Eltern leben weiter so, dann können sie von der Kirche auch nichts mehr für ihre Kinder verlangen.
Wieso erst dann? Gehen Katholiken im Eichsfeld sonntags nicht zur Kirche? Wiederverheiratete Geschiedene dürfen rechtlich nicht zur Kommunion.
Die anderen Auswirkungen sind mir neu.

Gehen Eltern gar nicht zur Kirche und wollen dennoch, dass ihr Kind getauft wird, dann wird der Pfarrer nicht unbedingt taufen, weil kein Hineinwachsen des Kindes in den Glauben erwartet werden kann. Aber das es davon abhängt, ob es sich um geschiede- und wiederverheiratete Eheleute handelt, das ist mir neu.
Neu ist mir, dass den Kindern die Erstkommunion verweigert wird. – Ich kenne kein Beispiel.
Firmlinge melden sich normalerweise selbst zu Firmung an. Das hat mit den Eltern dann wirklich nichts mehr zu tun.
„Jesus Christus, der Auferstandene, das bedeutet, dass Gott aus Liebe und Allmacht dem Tod ein Ende macht und eine neue Schöpfung ins Leben ruft, neues Leben schenkt.“ Dietrich Bonhoeffer (Das Wunder der Osterbotschaft)
Christel
Senior- Mitglied
Beiträge: 4463
Registriert: Montag 22. Mai 2006, 19:55
PLZ: 99734

Re: Exkommunizierte Eichsfelder gibt es in Massen

Ungelesener Beitrag von Christel »

Die Kommunion ist für Katholiken wichtig. Aber wenn jemand nicht zur Kommunion gehen kann, dann ist er damit noch lange nicht vom kirchlichen Leben ausgeschlossen. Ich kenne wiederverheiratete Geschiedene, die dennoch aktiv am kirchlichen Leben teilnehmen.

Kirchgeld, Spenden sind freiwillige Abgaben!

Was die Einnahmen betrifft, Heinrich da hast Du ja an anderer Stelle schon mal eine Rechnung aufgestellt.
Woher hast Du Deine Erkenntnisse?
Heizkosten fürs Pfarrhaus ? Ist das nur der Wohnsitz des Pfarrers oder auch Standort des Pfarrbüros, Gemeinderäume... ?

Ich kenne die Haussegnungen nur als „Sternsingeraktion“. Die Spenden behält nicht der Pfarrer für sich, sie fließen in Projekte.
2009:
Mit einer Soforthilfe in Höhe von 30.000 Euro unterstützt die Aktion Dreikönigssingen Kinder im Norden des Gaza-Streifens. Das Geld wird Kindern in Beit Hanoun, einer 30.000 Einwohner zählenden Stadt, zugute kommen. Dort fehlt es an Lebensmitteln, Wasser und Medikamenten. „Wir unterstützen damit einen Korridor der Hilfe für die Kinder. Wir wollen nicht nur reden, sondern konkret helfen", so der Präsident des Kindermissionswerks "Die Sternsinger", Monsignore Winfried Pilz
http://www.bistum-erfurt.de/seiten/2354.htm
„Jesus Christus, der Auferstandene, das bedeutet, dass Gott aus Liebe und Allmacht dem Tod ein Ende macht und eine neue Schöpfung ins Leben ruft, neues Leben schenkt.“ Dietrich Bonhoeffer (Das Wunder der Osterbotschaft)
Christel
Senior- Mitglied
Beiträge: 4463
Registriert: Montag 22. Mai 2006, 19:55
PLZ: 99734

Re: Exkommunizierte Eichsfelder gibt es in Massen

Ungelesener Beitrag von Christel »

Hallo FEU,
der Vatikan behauptet es nicht gewußt zu haben:
Der Papst hat die Äußerungen von Bischof Richard Williamson zur Holocaust-Leugnung zum Zeitpunkt der Aufhebung der Exkommunikation nicht gekannt. Das stellte am Mittwochnachmittag das Vatikanische Staatssekretariat klar.
http://www.oecumene.radiovaticana.org/T ... p?c=263696
Diese Meldung fand ich auch interessant:
Traditionalisten: Williamson abgesetzt
Das Leugnen der Shoah durch den traditionalistischen Bischof Richard Williamson hat Folgen. Die Piusbruderschaft hat Williamson offenbar als Leiter eines Priesterseminars abgesetzt. Das berichtet eine argentinische Nachrichtenagentur. Derweil mehren sich auch in der katholischen Kirche Stimmen, die einen Ausschluss Williamsons fordern.
http://www.oecumene.radiovaticana.org/T ... p?c=264784
„Jesus Christus, der Auferstandene, das bedeutet, dass Gott aus Liebe und Allmacht dem Tod ein Ende macht und eine neue Schöpfung ins Leben ruft, neues Leben schenkt.“ Dietrich Bonhoeffer (Das Wunder der Osterbotschaft)
Heinrich5

Re: Exkommunizierte Eichsfelder gibt es in Massen

Ungelesener Beitrag von Heinrich5 »

Hallo Heinrich,
wie kommst Du darauf, dass Wiederverheirate Geschiedene eine Todsünde begehen?
Kannst Du die Aussage mit dem Kirchenrecht begründen?
Im Katechismus steht:
1665 Geschiedene, die zu Lebzeiten des rechtmäßigen Gatten wieder heiraten, verstoßen gegen den Plan und das Gesetz Gottes, wie Christus es gelehrt hat. Sie sind zwar nicht von der Kirche getrennt, dürfen aber die heilige Kommunion nicht empfangen. Sie können ihr Leben dennoch christlich führen, vor allem dadurch, daß sie ihre Kinder im Glauben erziehen.

1650 In vielen Ländern gibt es heute zahlreiche Katholiken, die sich nach den zivilen Gesetzen scheiden lassen und eine neue, zivile Ehe schließen. Die Kirche fühlt sich dem Wort Jesu Christi verpflichtet: „Wer seine Frau aus der Ehe entläßt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entläßt und einen anderen heiratet" (Mk 10,11—12). Die Kirche hält deshalb daran fest, daß sie, falls die Ehe gültig war, eine neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann. Falls Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen. Aus dem gleichen Grund können sie gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben. Die Aussöhnung durch das Bußsakrament kann nur solchen gewährt werden, die es bereuen, das Zeichen des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben, und sich verpflichten, in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben.

Woran erkennt der Christ eine Todsünde - läßliche Sünde, schwere Sünde - leichte Sünde?

http://www.dbk.de/katechismus/index.php
Das Bekenntnis der Schuld hat schon rein menschlich betrachtet eine befreiende und versöhnende Wirkung. Durch das Bekenntnis steht der Mensch zu seiner sündigen Vergangenheit, er übernimmt die Verantwortung dafür, und zugleich öffnet er sich neu für Gott und die Gemeinschaft der Kirche, um so neue Zukunft zu gewinnen. Nach der Lehre der Kirche ist ein solches Bekenntnis ein wesentlicher und unverzichtbarer Teil des Sakraments der Buße, um sich dem Gnadengericht Gottes zu unterwerfen (vgl. DS 1679; 1706; NR 652; 665). Deshalb ist es notwendig, die schweren Sünden (Todsünden), derer sich der Büßende nach sorgfältiger Erforschung seines Gewissens erinnert, so zu bekennen, daß die konkrete Situation nach Zahl, Eigenart, Umständen angemessen zum Ausdruck kommt (vgl. DS 1707; NR 666). Nach dem Kirchengebot ist jeder Gläubige "nach Erreichen des Unterscheidungsalters verpflichtet, seine schweren Sünden wenigstens einmal im Jahr aufrichtig zu bekennen" (CIC can. 989). Das Bekenntnis der alltäglichen Sünden (läßliche Sünden), die uns nicht aus der Gemeinschaft mit Gott ausschließen, ist nicht notwendig, es wird aber von der Kirche als nützlich empfohlen. Diese sogenannte Andachtsbeichte ist eine wesentliche Hilfe für die persönliche Gewissensbildung und das Wachstum im geistlichen Leben. Sie ist darum sehr empfohlen und sollte wenigstens in den Bußzeiten des Kirchenjahres ihren festen Platz haben.

2.4. Todsünde - läßliche Sünde, schwere Sünde - leichte Sünde

Die Tatsache, daß bereits die Bibel von der einen Sünde und den vielen Sünden sowie von Sünden von größerem und von geringerem Gewicht spricht, hat in der kirchlichen Tradition dazu geführt, daß nach genaueren Unterscheidungen gesucht wurde. Das geschah vor allem in Verbindung mit der Bußpraxis und später mit der Bußform der geheimen und häufigeren Beichte. Dabei kam es zu unterschiedlichen Aufteilungen.

Seit dem 4. Jahrhundert gibt es die Unterscheidung von Todsünde und läßlicher Sünde. Diese wird im 11. Jahrhundert allgemein gebräuchlich. In der Theologie der Scholastik im 12. und 13. Jahrhundert wird Todsünde als Abkehr vom letzten Ziel und als Handlung gegen die Liebe, läßliche Sünde dagegen als Unordnung in den Mitteln zum Ziel bzw. als unvollständiger menschlicher Akt verstanden. Mit der Bestimmung des Konzils von Trient, daß alle Todsünden nach Zahl, Art und artverändernden Umständen zu beichten sind (vgl. DS 1679-1681, 1707), setzte ein besonders intensives Bemühen um die Klärung des Unterschiedes zwischen Todsünde und läßlicher Sünde ein. Dabei kam es zu einer immer größeren Ausweitung des Begriffs und der Zahl von Todsünden. In Theologie und Pastoral wird bis heute an der Zweiteilung in Todsünde und läßliche Sünde festgehalten; doch wird, wie Papst Johannes Paul II. eigens betont, die in der Tradition ebenfalls übliche Unterscheidung in schwere und leichte Sünde mit der Aufteilung in Todsünde und läßliche Sünde praktisch gleichgesetzt (vgl. RP 17).

Die heutige kirchliche Lehrverkündigung nennt in Übereinstimmung mit der ganzen Tradition "denjenigen Akt eine Todsünde, durch den ein Mensch bewußt und frei Gott und sein Gesetz sowie den Bund der Liebe, den dieser ihm anbietet, zurückweist, indem er es vorzieht, sich selbst zuzuwenden oder irgendeiner geschaffenen und endlichen Wirklichkeit, irgendeiner Sache, die im Widerspruch zum göttlichen Willen steht (conversio ad creaturam - Hinwendung zum Geschaffenen)" (RP 17; vgl. KKK 1857).

Für die Schwere der Sünde sind drei Merkmale ausschlaggebend: das Maß der gegebenen und eingesetzten Freiheit, die Klarheit der Erkenntnis und die Wichtigkeit der Sache (vgl. KKK 1857-1861).

Die Freiheit verwirklicht sich immer in einem zeitlichen Prozeß. Der Mensch fällt nicht völlig unvermittelt in schwere Sünde, sondern erst dann, wenn die sittlich schlechte Haltung schon in ihm vorbereitet worden ist. Wo jemand Böses tut, ohne daß eine innere Fehlentwicklung vorausgegangen ist, darf man annehmen, daß für eine solche Sünde äußere Beweggründe entscheidend waren, zum Beispiel Verführung, eine kaum zu ertragende äußere Situation oder auch eine schwer zu beherrschende natürliche Anlage.

Ob jemand etwas wirklich frei getan hat, zeigt sich auch daran, wie weit er sich nach der schlechten Tat mit ihr identifiziert. Wenn er sich nach der Tat sofort von ihr distanziert und sie aufrichtig bereut, ist das ein Hinweis darauf, daß er möglicherweise nicht seine ganze Person in die Tat eingebracht hat oder daß seine Freiheit eingeschränkt war. Wenn er sie dagegen nachher bejaht und bereit ist, auch weiterhin so zu handeln, zeigt sich darin ein voller Einsatz der Freiheit.

Letztlich bleibt unsere Freiheit ein Geheimnis, das nur Gott durchschaut. Außer von Jesus Christus selbst, "der in allem wie wir in Versuchung geführt worden ist, aber nicht gesündigt hat" (Hebr 4,15; 1 Petr 2,22; Konzil von Konstantinopel, DS 554), und von der seligsten Jungfrau Maria, "die im ersten Augenblick ihrer Empfängnis durch die einzigartige Gnade und Bevorzugung des allmächtigen Gottes . . . von jeglichem Makel der Urschuld unversehrt bewahrt wurde" (DS 2803) und "während ihres ganzen Lebens frei von jeder persönlichen Sünde geblieben" ist (KKK 493; vgl. KEK 1, 178-180), kann von niemand gesagt werden, er sei ohne Sünde (vgl. 1 Kor 4,3f). Aber wir können uns immer von neuem dem Erbarmen Gottes anvertrauen.

Bei der Klarheit der Erkenntnis geht es um das Wissen von der Schwere eines Sachverhaltes oder eines Gebotes. Die Klarheit der Erkenntnis kann unterschiedlich sein. Das hängt von mehreren Faktoren ab: von der Erziehung, von Werteinsichten der Gesellschaft, von der Fähigkeit, einen wichtigen Sachverhalt von einem weniger wichtigen unterscheiden zu können, und von der Bereitschaft, sich um eine klare Erkenntnis des Sachverhalts zu bemühen. Wer ein klares Wissen über die Schwere eines Sachverhaltes oder eines Gebotes besitzt und dennoch die schlechte Tat begeht, macht sich in schwerer Weise schuldig. Er handelt bewußt gegen seine klare Erkenntnis und gegen den Spruch seines Gewissens. Fehlt dagegen die klare Erkenntnis, so liegt bei der schlechten Tat zwar objektiv eine schwere Verfehlung vor, nicht aber subjektiv eine schwere Schuld.

Bei der wichtigen Sache geht es um das größere oder geringere Gewicht eines objektiv negativen Tatbestandes oder Sachverhaltes (materia gravis - materia levis). Das Apostolische Schreiben "Reconciliatio et paenitentia" von Papst Johannes Paul II. (1984) betont, "daß einige Sünden, was ihre Materie betrifft, von innen her schwer und todbringend sind. Das heißt, es gibt Handlungen, die durch sich selbst und in sich, unabhängig von den Umständen, immer schwerwiegend unerlaubt sind wegen ihres objektiven Inhaltes. Wenn solche Handlungen mit hinreichender Bewußtheit und Freiheit begangen werden, stellen sie immer eine schwere Schuld dar" (17). Es kann im Einzelfall auch ein geringfügiger Sachverhalt von großer Bedeutung sein. Es gibt aber Verhaltensweisen, die nahezu immer schweren Schaden anrichten oder schweres Leid zufügen. In ihnen ist die wichtige Sache gegeben, die eine schwere Sünde ausmacht. Oft ist eine wichtige Sache eindeutig festzustellen, etwa Glaubensabfall, Mord oder Ehebruch. In der frühen Kirche erfolgte bei diesen Tatsünden ein Ausschluß aus der Kirchengemeinschaft. Manchmal können aber auch Zweifel daran bestehen, ob ein bestimmter Sachverhalt so bedeutend ist, wie das für eine schwere Sünde vorauszusetzen ist. Solche Zweifel sind nie nur durch den Verweis auf den äußeren Sachverhalt zu lösen, sondern es muß die Frage einbezogen werden, wieweit eine klare Erkenntnis und eine volle Zustimmung vorhanden sind. Schon in der Grundeinstellung kann es tiefgehende Fehler geben. Papst Gregor der Große (+ 604) bezeichnet solche schlechten Grundeinstellungen als Wurzelsünden: Überheblichkeit, Neid, Zorn, Geiz, Unkeuschheit, Unmäßigkeit, Trägheit. Petrus Lombardus (+ 1160) nennt als Hauptsünden: Vermessenheit, Verzweiflung, Ablehnung der erkannten Wahrheit, Neid über die Begnadung anderer, Verstocktheit und Unbußfertigkeit.

Im Unterschied zur schweren Sünde sind bei der leichten Sünde Freiheit oder klare Erkenntnis eingeschränkt oder es liegt ein weniger wichtiger Sachverhalt vor. Der überkommene Sprachgebrauch von läßlicher oder leichter Sünde darf aber nicht dazu führen, die läßlichen oder leichten Sünden für bedeutungslos zu halten.

Mit der Todsünde ist unmittelbar das Verhältnis des Menschen zu Gott und seiner Gnade gemeint: Todsünde bedeutet die entschiedene Ablehnung des Willens Gottes und damit den Verlust der heiligmachenden Gnade. Ob im Einzelfall tatsächlich eine Todsünde vorliegt, ist mit letzter Gewißheit nicht zu entscheiden.

Die Kirche hat den Unterscheidungen zwischen schwerer und leichter bzw. Todsünde und läßlicher Sünde im Zusammenhang mit dem Bußsakrament besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Diese Abgrenzungen können auch Mißverständnisse mit sich bringen und dazu führen, daß leichte Sünden entweder verharmlost oder überschätzt werden und in Gewissensängste treiben. Letztlich ist es Gott, der über uns zu richten hat, und nicht wir selbst: "Denn wenn das Herz uns auch verurteilt, Gott ist größer als unser Herz, und er weiß alles" (1 Joh 3,20). Wir dürfen darauf vertrauen, daß Gott uns in Barmherzigkeit begegnen wird.
Meine Zusammenfassung aus den Aussagen des Katechismus (So sehen es auch die Pfarrer, welche ich kenne):
  • 1. Geschiedene, die zu Lebzeiten des rechtmäßigen Gatten wieder heiraten, verstoßen gegen den Plan und das Gesetz Gottes.

    2. Wer seine Frau aus der Ehe entläßt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entläßt und einen anderen heiratet"

    3. Falls Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen. Aus dem gleichen Grund können sie gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben. Die Aussöhnung durch das Bußsakrament kann nur solchen gewährt werden, die es bereuen, das Zeichen des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben, und sich verpflichten, in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben.

    4. Bei fortgesetztem, sich ständig wiederholendem Ehebruch in zweiter ziviler Ehe ist die wichtige Sache gegeben, die eine schwere Sünde ausmacht. Die wichtige Sache, als Voraussetzung für eine Todsünde wie etwa Glaubensabfall, Mord oder Ehebruch sind eindeutig festzustellen. In der frühen Kirche erfolgte bei diesen Tatsünden ein Ausschluß aus der Kirchengemeinschaft.

    5. Die heutige kirchliche Lehrverkündigung nennt in Übereinstimmung mit der ganzen Tradition "denjenigen Akt eine Todsünde, durch den ein Mensch bewußt und frei Gott und sein Gesetz sowie den Bund der Liebe, den dieser ihm anbietet, zurückweist, indem er es vorzieht, sich selbst zuzuwenden oder irgendeiner geschaffenen und endlichen Wirklichkeit, irgendeiner Sache, die im Widerspruch zum göttlichen Willen steht . Diese Voraussetzung erfüllen wiederverheiratete geschiedene Katholiken in vollkommenster Weise.
Zuletzt geändert von Heinrich5 am Mittwoch 11. Februar 2009, 23:14, insgesamt 1-mal geändert.
Heinrich5

Re: Exkommunizierte Eichsfelder gibt es in Massen

Ungelesener Beitrag von Heinrich5 »

Christel hat geschrieben:Das Problem hängt am Scheidungsverbot (s. Jesus Bergpredigt). Damit ist es eine Sünde. Nach Kirchenrecht ist die 2. Ehe nicht gültig, denn die erste besteht ja noch. Somit ist es wie dauernder Ehebruch, was logisch nicht bereut und gebeichtet werden kann. Eine Lösungsmöglichkeit besteht darin die 1. Ehe kirchlich annullieren zu lassen. Siehe: Interdiözesanes Offizialat Erfurt: http://www.bistum-erfurt.de/16/18/index.php
Beim interdiözesanen Offizialat Erfurt ist zu lesen:
Was ist eine kirchliche Ehenichtigkeitserklärung?

Da die gültig geschlossene und vollzogene Ehe unauflösbar ist, kann es keine kirchliche Ehescheidung geben. Es gibt jedoch Fälle, bei denen bei der Trauung gar keine gültige Ehe zustande kam. Ein kirchliches Gericht richtet den Blick auf den BEGINN der Ehe und kann daher nach sorgfältiger Prüfung zu der Feststellung gelangen, dass ein Eheband von Anfang an nicht bestanden hat. Diese Feststellung nennt man Ehenichtigkeitserklärung. In dem erforderlichen Prozess geht es nicht darum, die Schuldfrage für das Scheitern der Ehe zu klären, sondern die Wahrheit über die Gültigkeit der Eheschließung zu finden. Der Prozess wird daher nicht gegen den anderen Partner geführt, sondern gegen die Annahme, die Ehe sei gültig.
Eine gültige Ehe kommt u.a. nicht zustande, wenn ein oder beide Partner aufgrund organischer oder psychischer Störungen zur Führung einer Ehe als Lebens- und Liebesgemeinschaft unfähig sind (z.B. Geistes- und Suchtkrankheiten, mangelnde Reife) oder die Ehe nicht mit all den Eigenschaften und Konsequenzen schließen wollen, die nach Auffassung der katholischen Kirche zum Wesen der Ehe gehören (z.B. Unauflöslichkeit der Ehe, Treuepflicht, Bereitschaft zur Annahme der Nachkommenschaft). Eine solche Ehenichtigkeitserklärung will die frühere Ehegeschichte nicht ausradieren.
Auf wie viel Prozent der geschiedenen Ehen wird denn das zu dem Zeitpunkt zutreffen, als die Ehe vor dem Altar und Priester geschlossen wurde?
Christel hat geschrieben:Gehen Eltern gar nicht zur Kirche und wollen dennoch, dass ihr Kind getauft wird, dann wird der Pfarrer nicht unbedingt taufen, weil kein Hineinwachsen des Kindes in den Glauben erwartet werden kann. Aber das es davon abhängt, ob es sich um geschiede- und wiederverheiratete Eheleute handelt, das ist mir neu. Neu ist mir, dass den Kindern die Erstkommunion verweigert wird. – Ich kenne kein Beispiel. Firmlinge melden sich normalerweise selbst zu Firmung an. Das hat mit den Eltern dann wirklich nichts mehr zu tun.
Mir ist das nicht neu.
Mit der gleichen Begründung, mit der der Pfarrer nicht taufen will, wird auch die Erst-Kommunion verweigert. Das ist ja auch logisch: wer nicht getauft ist kann nicht zur Kommunion gehen, wer nicht getauft ist kann nicht zur Firmung gehen. Ist das Kind schon getauft, die Eltern sind aber keine praktizierende Christen mehr, wird das Kind auch nicht zur Kommunion zugelassen. Es wird vom vorbereitenden Kommunionunterricht ausgeschlossen. Ist das Kind nicht getauft, hat die Erstkommunion nicht mitgemacht, wird es sich auch nicht zur Firmung anmelden, höchstens noch zur Jugendweihe!
Kirchgeld, Spenden sind freiwillige Abgaben!
Das habe ich auch so beschrieben. Deshalb gibt es ja auch steuerlich absetzbare Spendenquittungen.
Christel hat geschrieben:Was die Einnahmen betrifft, Heinrich da hast Du ja an anderer Stelle schon mal eine Rechnung aufgestellt. Woher hast Du Deine Erkenntnisse? Heizkosten fürs Pfarrhaus ? Ist das nur der Wohnsitz des Pfarrers oder auch Standort des Pfarrbüros, Gemeinderäume?.
Ich hatte geschrieben, dass ich im Schaukasten der Gemeinde meines Wohnortes eine Auflistung gesehen habe, wofür das eingenommene Kirchgeld verwendet wird. Unter anderem stand dort auch „Heizkosten für das Pfarrhaus“. Dort stand nichts von Dienstzimmern oder kirchlichen Gemeinderäumen. Ich habe mir allerdings auch nicht die Mühe gemacht beim Pfarrer zu klingeln um ihn zu fragen, ob da seine Privatzimmer rausgerechnet sind.
Christel hat geschrieben: Ich kenne die Haussegnungen nur als „Sternsingeraktion“. Die Spenden behält nicht der Pfarrer für sich, sie fließen in Projekte.
Eine Haussegnung hat mit der Sternsingeraktion überhaupt nichts zu tun. Die Spenden für die Sternsinger gehen selbstverständlich auch nicht an den Pfarrer. Die Sternsinger kommen auch nicht in die Wohnungen sondern bleiben vor dem Haus. Die Sternsingeraktion findet nicht zur gleichen Zeit wie die Haussegnung statt. Sternsinger können auch nichts segnen, schreiben aber eine Segensbitte an den Türbalken C+M+B.
Die meisten Katholiken wissen nicht was C+M+B bedeutet. Sie meinen es heißt Caspar, Melchior, Balthasar, weil die Sternsinger die hl. Drei Könige darstellen. C+M+B hat aber eine ganz andere Bedeutung.

Es ist erstaunlich, dass Du die Haussegnung nicht kennst? Zur Haussegnung kommt der Pfarrer allein in das Haus. Die Hausbewohner stellen ein Kruzifix auf, daneben zwei brennende Kerzen. In einer Schale wird Weihwasser und ein darin liegender Buxbaumzweig zum Segnen bereitgehalten. Der Pfarrer spricht mit den Bewohnern ein kurzes Gebet (Vater unser) ergänzt mit eigenen Worten und kassiert die inoffizielle Spende. Ich glaube nicht, dass diese Spende in Projekte fließt.

Im Eichsfeld werden aber nicht nur Privathäuser gesegnet. Ich habe persönlich miterlebt, wie ein Pfarrer das öffentliche Gebäude einer Verwaltungsgemeinschaft eingesegnet hat. Der katholische Vorsitzende der VG hat dazu alle Beamte und Angestellte auf dem Flur zusammengetrommelt. Egal ob katholisch oder evangelich oder gar nix. Vor dem Segen wurde zusammen gebetet. Ca. die Hälfte der Anwesenden konnten die Gebete nicht mit sprechen, weil sie den Text nicht kannten. Im Eichsfeld gibt es fast nichts, welches nicht kirchlich gesegnet wird oder werden könnte. Sparkassen-Neubauten, Sportstadien- und Hallen, Feuerwehrhäuser, Kriegerdenkmale, Kindertagesstätten, Schulen, Arztpraxen usw.
Auch zu Geschäftseröffnungen oder Betriebserweiterungen usw. wird der Segen des Pfarrers erbeten. Das hat aber noch keinen vor Insolvenz gerettet.

Berühmt ist das Eichsfeld auch für seine Wallfahrten. Eichsfeldland ist Wallfahrtsland. Auch hier wird alles Mögliche und Unmögliche gesegnet. Eichsfelder sind da sehr erfinderisch. Ich erinnere nur an die Pferdewallfahrt, Autowallfahrt und neuerdings die Fahrradwallfahrt. Da kommen dann auch wieder viele Spenden im Spendenkorb zusammen.
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 299 Gäste