Wäre die Musik in der Kapelle nicht zu hören gewesen, hätte Euch der Pfarrer gar nicht finden können, oder? Musik kann im Freien sehr weit schallen … Wie auch immer…
Dies gilt wohl kaum weniger für Kirchenglocken - vor allem wenn im Ort gleich 5 Kirchen jeweils 2-4 Glocklen in Gang setzen - in zig Metern Höhe und mitten in der Stadt
aufgehängt und die bimmeln auch, wenn allen anderen Bürgern gem. BImschG. das Lärmmachen während der Ruhezeiten untersagt ist.
Die Party fand hingegen nur einmal statt und das auf einer Wiese außerhalb der Stadt - die Gitarre wurde nicht während der gesetzlichen Ruhezeiten bedient. Das irgendwo im Wald zeitgleich eine Kapelle betrieben wurde ist, die allein sich gestört fühlten, obgleich wir zuvor deren Glocke hören konnten, spricht für sich.
Mit der Forderung nach Toleranz ist es in aller Regel immer einseitig bestellt
Offensichtlich - zumal bei der Party auch wesentlich mehr Gäste anwensend waren als in der Waldkapelle...
Die Forderung nach Toleranz für sich selbst, sagt absolut nichts über die eigene Toleranzbereitschaft aus.
Offensichtlich - daher bin und bleibe ich bei der Forderung: Gleiche Regeln für alle...
Man wird nicht einfach ein besserer Mensch, toleranter… vielleicht sogar klüger… nur, weil man eine bestimmte Religion ablehnt, aus der Kirche austritt…
Richtig - ebensowenig wie dies der Fall ist, wenn man in der Religion verbleibt.
"Gleichgültigkeit ist die mildeste Form der Intoleranz." (Karl Jaspers)
Das Problem liegt bei Dir!
Offensichtlich nicht.
Warum soll in öffentlichen Räumen, auch Schulen kein Kreuz hängen dürfen?
Das ist recht einfach, weil religiöse Glaubensbekundungen private Sache eines jeden Menschen / Bürgers sind - öffentliche Schulen (nicht zuöetzt im Rahmen der gesetzlichen Schulpflicht) Teil des Staates sind, der sich bitte weltanschaulich neutral zu verhalten hat. Das Aufhängen eines Kreuzes in einer Schule entspricht einem religiösen Bekenntnis der Schule als öffentliche Einrichtung oder auch eines Lehrers als Erfüllungsgehilfe bzw. gar Beamter des Staates - das ist nicht hinnehmbar. Das Direktor wie Lehrer sich persönlich Kreuze umhängen können - soviele sie wollen - bleibt ihnen unbenommen. Der Beamte darf seine Religion bekunden - eine öffentliche Einrichtung darf dies nicht.
Was gäbe es für einen Palaber, wenn in eichsfelder Schulen auf einmal Bilder von Ron Hubbard oder die Symbole von Scientology in den Schulräumen hingen?
Einen Unterschied gibt es löediglich, wenn religiöse Symbole im Rahmen der Bildung aufgehängt werden - zusammen mit allen anderen Symbolen der Religionen und im für den Religionsunterricht vorgesehenen Räumlichkeiten. Allerdings bin ich auch gegen Religionsunterricht in öffentlichen Schulen, denn der hat dort ebensowenig zu suchen wie die Kinderfängerei von Scientologen... Für geschichtliche Aspeke gibt es das Fach geschichte, für ethno-soziale Aspekte das Fach Soziologie. Wer darüberhinaus religiösen Unterweisungen beiwohnen will, kann dies gern bei seiner Gruppe tun - nicht aber als teil der gesetzlichen - für alle gültigen Schulpflicht. Eine "moralische" Unterweisung ist zudem nicht Aufgabe einer öffentlichen Schule bzw eines gesetzlichen Lehrplanes - eine religiös geprägte schon gar nicht, da diese in nicht wenigen Aspekten dem Grundverständnis des modernen, freiheitlichen Rechtsstaates widerspricht.
So ist es!
Danke für die Erkenntnis (obgleich ich mir nicht sicher bin, das Sie bei Dir auch wirklich angekommen ist)
Nein, nicht unbedingt! Du beschreibst lediglich eine bestimmte Form des Tötens, nämlich Mord. Davon war hier nicht die Rede.
Ja, meine Rede.
Du hast die Platitüde: "Freiheit zum Töten" rausgekramt...
Die Freiheit zu töten ist beim Schwangerschaftsabbruch gesetzlich geregelt.
Ja, das ist sie - insbesondere beschränkend für die betroffenen Frauen, in deren Unversehrtheit diese Gesetze eingreifen - entgegen dem grundgesetzlichen Selbstverständnis bzw Behauptung, die Würde des Menschen ist unantastbar.
Es dürfen menschliche Individuen unter bestimmten Bedingungen im Mutterleib getötet werden. Also dasselbe Kind, das im Mutterleib getötet werden darf, dürfte wäre es bereits geboren z.B. als Frühchen, nicht getötet werden.
Ganz so einfach sieht die rechtslage dann doch nicht aus. Und das es dieses Recht partieller individueller Selbstbestimmung überhaupt gibt, ist denen zu verdanken, die sich gegen religiösen Lobyismus und politische Einflußnahme auf die Rechte Dritter erwehrt haben - ähnlich wie bei der Empfängnisverhütung, die in Deutschland ja lange Zeit für ALLE (!) verboten war. Dabei wurde und wird niemand gezwungen einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen noch Verhütung zu betreiben.
Zur Erinnerung das Gebot steht im Alten Testament, in den Texten, die im Judentum "Tora" genannt werden. Texte sind immer im Rahmen des Kulturkreises auszulegen in dem sie entstanden sind, also hier jüdisch. Durch die Übernahme ins Christentum erfolgt die Auslegung entsprechend jüdisch/christlicher Tradition.
Ok,
d.h. die 10 Gebote gelten demnach (doch) nicht für Christen? Oder vielleicht "nur ein bischen"?
Ja, da ist die Toleranz zu Ende, Ende der Religionsfreiheit.
Anmaßender Unsinn.
Es ist schlicht anmaßend sich über Weltbild und Wille anderer hinweg zu setzen und politische wie gesetzliche Privilegien zu fordern, die den anderen nicht zustehen, ja sogar deren Freiheit einschränken. Überspitzt gesagt bedeutete dies, das es "intolerant" wäre, einen vielfachen Mörder wegzusperren, der meint nach dem Willen irgend eines Gottes "dessen Feinde" ermorden zu dürfen. Ich sehe auch nicht ein, warum ich als Nichtchrist ein Christenkreuz finanzieren soll.
Säkularismus wie selbst Laizismus schränken keinesfalls Religionsfreiheit ein (interessanterweise sehen dies selbst div. recht angesehene Theologen ähnlich) - im Gegenteil, sie ermöglichen erst, das jeder Mensch frei und von außen unbedingt seine persönliche Entscheidung fürein Weltbild oder Religion treffen und leben kann - unter gleichberechtigenden Bedingungen - sie betrachten Religion lediglich (wie auch juristisch) als eine individuelle Sache eines individuellen Menschen - unabhängig davon das dieser sich auch öffentlich wie in Gruppen zu seinem Glauben bekennen darf - wie jede andere Meinungsfreiheit.
Er kann lediglich keine Ansprüche daraus wirkend machen, die auch anderen Bürgern / Menschen nicht zugestanden werden. Wer auf solche Ansprüche pocht, und bei deren Nichtzugeständnis "Itoleranz" gröhlt, möchte lediglich: "jedem das Seine und mir das meiste". Das aber sieht eine moderne Gesellschaft - in der jeder Mensch gleiche Rechten wie Pflichten genießt - frei in Meinung und Weltbild sein darf - nicht als legitim an.
Und nur weil jemand einen erweiterten Selbstdarstellungstrieb trägt, muß man ihm nicht auch erweiterte Selbstdarstellungsrechte einräumen - so sehe ich das. Wie lange würde wohl eine Koransure oder ein Dianetik-Symbol an der Wand des Ratshauses oder über der Schultafel hängenbleiben? Ich kenne eine Schulleiterin, die durch die Eltern von einer eichsfelder Schule gekündigt werden sollte, weil sie (gem. den damals gültigen EU-bestimmungen) zuvorvon Lehrern / früheren Schulleiter aufgehängte Kreuze aus den Klassenzimmern entfernen ließ.Was für ein Aufruhr. was wäre wohl passiert, wenn ein islamischer oder scientologischer Lehrer oder Schulleiter die Symbole seiner Religion in den Klassenzimmern platziert hätte? Es hätte genau den gegenteiligen Aufruhr gegeben. Es gibt gute Gründe, warum gemeinschaftliche Einrichtungen selbst unreligiöäs zu bleiben haben - auch wenn die Nutzer selbst religiös sind und darin Religion auszuüben meinen müssen - das aber ist deren Sache.
Nein! Nur, wenn man als Frau betroffen ist, muss man sich entscheiden.
Das sagte ich bereits bzw. wird durch meine Aussage "das muss jede(r) selbst (für sich) entscheiden" impliziert...
Die wenigsten Frauen treffen sie ganz allein.
Auch das ist und bleibt letztendlich ihre Entscheidung...
Als großen Aufbruch zur individuellen Selbstbestimmung und –entfaltung dürften diese Situation gewiss die wenigsten Frauen durchleben. Das ist wohl eher realitätsferne Ideologie.
Sicher, darum geht es auch nicht.
Es geht um das Recht über den eigenen Körper wie seine nicht ohne diesen Körper eigenständig lebensfähige "Produkte" oder "Teile" selbst frei entscheiden zu können - nicht mehr und nicht weniger. Aus welchen Gründen und mit welchen Befindlichkeiten, das ist und bleibt eine andere Frage. Das es für nicht wenige Frauen ein Akt der Selbstbestimmung ist wie bleibt, diese Entscheidung überhaupt treffen zu können bzw zu "dürfen", bleibt davon unbenommen.
Realitätsferne Religiotenideologie ist allerdings, das eine Mehrheit von Frauen die Abtreibung unbedacht und in der Form einer "verspäteten Empfängnisverhütung" verwenden würde oder gar die Gesellschaft weiter sexualisieren würde - oder auch, das Sexualität zum Spaß bzw. mit Empfängnis- wie Krankheitsverhütung "Sünde" ist. Die Mehrheit der Frauen lässt eine Abtreibung alles andere als "kalt" und die Entscheidung gegen ein Kind ist nicht zwingend verantwortungsloser als sich darüber keine gedanken zu machen bzw. "der Natur freien Lauf" zu lassen...
Es werden ganz sicher auch Frauen zur Abtreibung gedrängt.
Und? Dann muß man das "Bedrängen" in seiner Wirsamkeit verhindern - und das ist bereits duch das Gesetz gegeben. Allerdings darf ich auch feststellen, das - insoweit bzw. so lange ein Vater in Veratwortung gezogen wird - dieser meiner Meinung nach auch ein Mitspracherecht haben sollte. Will die Frau das Kind dann immer noch und allein, muß sie es auch selbst durchbringen.
Lies genauer und interpretiere weniger
Da ich nichts vom privaten Tragen von Kreuzen schrieb, sondern vielmehr
Also bitte - es ging um in Schulen von Schulbediensteten (anderer aufgehängte Sachen haben da dauerhaft eh nix zu suchen und werden entfernt) - aufgehängte Kreuze - oder in Rathäusern bzw. Amtsstuben / behörden usw..