http://www.newsjs.com/url.php?p=https:/ ... Beten.htmlWuppertaler Schule verbietet muslimischen Schülern sichtbares Beten
Wuppertal. An einem Gymnasium in Wuppertal hat die Schulleitung Lehrer darauf hingewiesen, dass "deutlich sichtbares" Beten mit Gebetsteppich und ritueller Waschung nicht gestattet ist. Die Lehrer sollten Schüler darauf hinweisen und ihre Namen der Schulleitung melden, heißt es in dem Schreiben.
"In den vergangenen Wochen wurde zunehmend beobachtet, dass muslimische Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude für andere deutlich sichtbar beten – signalisiert durch rituelle Waschungen in den Toiletten, das Ausrollen von Gebetsteppichen, das Einnehmen von bestimmten Körperhaltungen", heißt es wörtlich. "Dies ist nicht gestattet."
Die Lehrer werden gebeten, die Schüler "freundlich" auf das Verbot hinzuweisen, ihre Namen festzustellen und die Fälle der Schulleitung zu melden. "Eine einheitliche Vorgehensweise erleichtert dem Einzelnen die Durchsetzung."
Medienberichten zufolge hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Echtheit des Schreibens bestätigt.
Das verfassungsmäßige Gebot des Funktionierens des Schulbetriebes und des Bildungsauftrags Art 5 GG gehe der Religionsausübungsfreiheit vor.
Wann und Wie zu beten ist, auch an Schulen während der Schulzeit, steht in den Versen 101 bis 103 der Suren (es wird hier von "Kontakt"-Gebeten gesprochen):
Die Verse 101-103 der vierten Sure beschreiben, wie diese Gebete zu absolvieren sind.
In einer solchen Eventualität wird eine Gruppe das Gebet verrichten, während die andere Wache steht. Die betenden Individuen sollen ihre Waffen nicht ablegen (Waffen können auf die Seite gelegt werden während sintflutartigen Regenfällen, bei Krankheit oder Verwundung); am Ende des Gebets wird der Name Gottes ausgerufen.
Gebete unter außergewöhnlichen Umständen
2:239 Wenn (Gebetszeit ist und) ihr Euch in gefährlichen (oder außergewöhnlichen Umständen) befindet, so betet gerade wie ihr seid, gehend oder reitend/fahrend! Wenn ihr wieder in Sicherheit seid dankt Gott dafür, dass er euch wissen lässt, was ihr vorher nicht wusstet!
https://www.alrahman.de/die-erfundene-r ... ube-gebet/Dies zeigt deutlich, dass das Gebet zu den bestimmten Zeiten eingehalten werden muss, egal unter welchen Umständen wir auch sein mögen. Andererseits können wir bei außergewöhnlichen Umständen das Gebet verrichten, ohne an die Modalitäten des Gebetsritus gebunden zu sein, was das Einhalten des Gebetes in vielen Situationen vereinfachen kann."
Wenn da jetzt öffentlichkeitswirksam schon durch Schulkinder Gebete in der Schule zelebriert werden sollen (müssen), dann wäre das ein Hinweis darauf, dass der Islam in Deutschland ins Extreme kippt und entsprechend beobachtet und in die Grenzen, die unser Grundgesetz markiert, verwiesen werden muss.
Schule als öffentlicher und staatlicher Raum sollte generell Religionsfrei gestaltet sein.
Wenn zum Jahresanfang oder -abschluss durch religiöse Christen, Muslime, Juden etc. eine religiöse Zeremonie (aber bitte keine Pflichtveranstaltung!) gewünscht wird reicht das völlig aus. Die muss aber nicht in der Schule stattfinden. Beten gehört in die Freizeit. In der Schule ist Unterricht und die Pausen sind zum Erholen da.