Provozierendes Beten verboten

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Atheisius
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Provozierendes Beten verboten

Ungelesener Beitrag von Atheisius »

Beten.jpg
Beten.jpg (74.2 KiB) 13536 mal betrachtet
Wuppertaler Schule verbietet muslimischen Schülern sichtbares Beten

Wuppertal. An einem Gymnasium in Wuppertal hat die Schulleitung Lehrer darauf hingewiesen, dass "deutlich sichtbares" Beten mit Gebetsteppich und ritueller Waschung nicht gestattet ist. Die Lehrer sollten Schüler darauf hinweisen und ihre Namen der Schulleitung melden, heißt es in dem Schreiben.

"In den vergangenen Wochen wurde zunehmend beobachtet, dass muslimische Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude für andere deutlich sichtbar beten – signalisiert durch rituelle Waschungen in den Toiletten, das Ausrollen von Gebetsteppichen, das Einnehmen von bestimmten Körperhaltungen", heißt es wörtlich. "Dies ist nicht gestattet."

Die Lehrer werden gebeten, die Schüler "freundlich" auf das Verbot hinzuweisen, ihre Namen festzustellen und die Fälle der Schulleitung zu melden. "Eine einheitliche Vorgehensweise erleichtert dem Einzelnen die Durchsetzung."

Medienberichten zufolge hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Echtheit des Schreibens bestätigt.

Das verfassungsmäßige Gebot des Funktionierens des Schulbetriebes und des Bildungsauftrags Art 5 GG gehe der Religionsausübungsfreiheit vor.
http://www.newsjs.com/url.php?p=https:/ ... Beten.html

Wann und Wie zu beten ist, auch an Schulen während der Schulzeit, steht in den Versen 101 bis 103 der Suren (es wird hier von "Kontakt"-Gebeten gesprochen):

Die Verse 101-103 der vierten Sure beschreiben, wie diese Gebete zu absolvieren sind.

In einer solchen Eventualität wird eine Gruppe das Gebet verrichten, während die andere Wache steht. Die betenden Individuen sollen ihre Waffen nicht ablegen (Waffen können auf die Seite gelegt werden während sintflutartigen Regenfällen, bei Krankheit oder Verwundung); am Ende des Gebets wird der Name Gottes ausgerufen.

Gebete unter außergewöhnlichen Umständen
2:239 Wenn (Gebetszeit ist und) ihr Euch in gefährlichen (oder außergewöhnlichen Umständen) befindet, so betet gerade wie ihr seid, gehend oder reitend/fahrend! Wenn ihr wieder in Sicherheit seid dankt Gott dafür, dass er euch wissen lässt, was ihr vorher nicht wusstet!
Dies zeigt deutlich, dass das Gebet zu den bestimmten Zeiten eingehalten werden muss, egal unter welchen Umständen wir auch sein mögen. Andererseits können wir bei außergewöhnlichen Umständen das Gebet verrichten, ohne an die Modalitäten des Gebetsritus gebunden zu sein, was das Einhalten des Gebetes in vielen Situationen vereinfachen kann."
https://www.alrahman.de/die-erfundene-r ... ube-gebet/

Wenn da jetzt öffentlichkeitswirksam schon durch Schulkinder Gebete in der Schule zelebriert werden sollen (müssen), dann wäre das ein Hinweis darauf, dass der Islam in Deutschland ins Extreme kippt und entsprechend beobachtet und in die Grenzen, die unser Grundgesetz markiert, verwiesen werden muss.

Schule als öffentlicher und staatlicher Raum sollte generell Religionsfrei gestaltet sein.

Wenn zum Jahresanfang oder -abschluss durch religiöse Christen, Muslime, Juden etc. eine religiöse Zeremonie (aber bitte keine Pflichtveranstaltung!) gewünscht wird reicht das völlig aus. Die muss aber nicht in der Schule stattfinden. Beten gehört in die Freizeit. In der Schule ist Unterricht und die Pausen sind zum Erholen da.
„Gott ist die aufs Lächerlichste vermenschlichte Erfindung der ganzen Menschheit. In den Jahrmilliarden, die unsere Erde alt ist, sollte sich Gott erst vor 4.000 Jahren den Juden und vor rund 2.000 Jahren den Christen offenbart haben, mit deutlicher Bevorzugung der weißen Rasse unter Vernachlässigung der Schwarzen, der Gelben und der Rothäute?
Claire Goll (1891 – 1977)
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Ga-chen
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Re: Provozierendes Beten verboten

Ungelesener Beitrag von Ga-chen »

Ist doch auch so, mit Ausnahme des Religionsunterrichts....

...wobei, wenn das wirklich lebenswichtige Vorgaben des islamischen Glaubens sind, wie kann man sich anmaßen, das Beten zu verbieten? Warum nicht einen geschützten Raum dafür zur Verfügung stellen...übrigens allen Glaubensrichtungen....schließlich ist die freie Ausübung der Religion im Grundgesetz geschützt!
Wer Gender befürwortet und vorantreibt und schon kleine Kinder mit der Präsentation sexueller Spielzeuge vergewaltigt, hat wirklich kein Argument, Religionsausübung zu verbieten, so meine Meinung
Liebe Grüße von Ga-chen

................
Der Name YHWH (von rechts n. links) in paleohebräischer Bildersprache verrät so einiges
10. י Yud 10 HAND
5. ה He 5 ERBLICKE
6. ו Vav 6 NAGEL
5. ה He 5 ERBLICKE

HAND ERBLICKE oder SIEHE, NAGEL ERBLICKE oder SIEHE; zu dtsch.: Siehe, Erblicke die Hand, erblicke den Nagel!

Der Vater und der Sohn haben denselben Namen: YHWH!
(von Theodoric)
Christel
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Re: Provozierendes Beten verboten

Ungelesener Beitrag von Christel »

In dem von Atheisius zitierten Artikel steht „provozierendes Beten“ in Anführungsstrichen:
Schule verbietet muslimischen Schülern „provozierendes Beten“ http://www.newsjs.com/url.php?p=https:/ ... Beten.html
Die Kinder beten ja nicht, um zu provozieren. Sie rollen den Gebetsteppich aus, um zu beten.
Von mir aus können Muslime, wo sie wollen ihren Gebetsteppich ausrollen, um zu beten. Mich stört das nicht.

Es gibt Menschen, die fühlen sich durch Musik provoziert. Folglich wollen sie Musik verbieten.
Andere fühlen sich von Frauenhaaren provoziert. Folglich müssen Frauen Kopftücher tragen.
Manche fühlen sich durch die Bibel provoziert, also wollen sie die Bibel verbieten.
….
Alle sind für Freiheit. Niemand ist für die Freiheit der Andersdenkenden. Durch die fühlt man sich provoziert. :(
„Jesus Christus, der Auferstandene, das bedeutet, dass Gott aus Liebe und Allmacht dem Tod ein Ende macht und eine neue Schöpfung ins Leben ruft, neues Leben schenkt.“ Dietrich Bonhoeffer (Das Wunder der Osterbotschaft)
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Ga-chen
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Re: Provozierendes Beten verboten

Ungelesener Beitrag von Ga-chen »

Hahaha
Liebe Grüße von Ga-chen

................
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