Ok,
habe mir mal den Presseartikel (TLZ - siehe Link oben) im Detail durchgelesen - hier meine Position:
Auf die Ergebnisse der jüngsten Messungen nach Dioxinen muss noch gewartet werden. Gutachterliche Meinungen schlossen bisher deren Entstehensmöglichkeit aus
Kann man diese Gutachten irgendwo einsehen? Hier wäre m.E. insbesondere der Gutachtenauftrag zu prüfen (unabhängig davon, das es bisher eh noch kein überparteiliches Gutachten gibt).
Vom Gesetzgeber werden Geruchsbelästigungen in Höhe 10% der Jahresstunden im Umfeld von Industriegebieten toleriert.
Hier wäre zu klären, was "Umfeld" bedeutet (und ob z.B. die Wohngebiete der Stadt Dingelstädt dazugehören). Eine solche Regelung interpretiert hiesse im Klarxet, es darf z.B. pro Tag eine Stunde lang stinken wie es will (oder alle 100 Tage nen ganzen Tag lang bzw. ganze 3 1/2 Tage lang?). Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, das es auch für diesen Zeitraum keine Grenzwerte geben sollte.
Aus meiner Sicht sollte die Stadt Dingelstädt das gegenwärtige Baurecht dergestalt fortentwickeln, dass eine weitere Ansiedlung ähnlicher Anlagen für die Zukunft ausgeschlossen ist.
Welcher Logik ist Herr Landrat hier aufgesessen? Und was meint er denn genau mit "ähnlich".
z.B: Ein "Stinker" oder "Emittent" ist verkraftbar - aber bitte kein zweiter, weil es schon einen gibt?
Auf welcher Rechtsgrundlage? Weil bereits ein angesiedeltes Unternehmen die Grenzwerte soweit ausreizt, das kein zweites Unternehmen mehr emittieren dürfte?
Das verstehe ich nicht wirklich...
Darüber hinaus sollte unter allen Beteiligten nach einer alternativen Technik mit deutlich geringeren Emissionen ge-sucht werden.
Nun verstehe ich gar nichts mehr - ich denke es gibt keine kritischen oder bedenklichen Emissionen (nur so jedenfalls lassen dies die Äußerungen des Landrates interpretieren)?
Persönlich bin ich nicht dazu bereit, mich auf einer Montagsdemonstration in Dingelstädt für diesen Stand in der Sache zu rechtfertigen.
Nun,
das ist natürlich seine freie Entscheidung, allerdings verstehe ich auch nicht, was er mit "der Sache" meint.
Nicht ich habe mein "Einvernehmen" zum Bau der Anlage er-teilt, sondern der Bauausschuss der Stadt Dingelstädt, der jetzt in einer von mir noch nie erlebten Gemeinheit die Tatsachen verdreht.
Tatsachen - vor allem in der deutschen Bürokratie - sollten sich eigentlich problemlos nahvollziehen lassen. Wie sieht da die Sachlage aus?
Mich persönlich würde interessieren, welche "Gemeinheit" der Landrat hier bezeichnet meint.
Insgesamt wird in einer unverantwortlichen Weise Angst geschürt.
Wie, wo und von wem? Leider ist dies nicht entnehmbar...
Dem Bauausschuss als Zustimmer der nachvollziehbar in der Bevölkerung abgelehnten Anlage stehen die vom ihm gesuchten Rollen des Anklägers und Richters nicht zu.
Soweit der Bauausschuß hier tatsächlich für die Genehmigung verantwortlich war, liegt insoweit auch die Verantwortung bei diesem. Wie und wo sich der Bauausschuß zu "Ankläger und Richter" aufgespielt haben soll, würde mich schon interessieren - gibt es dazu Unterlagen?
Interessant aber finde ich die Bemerkung:
" nachvollziehbar in der Bevölkerung abgelehnten Anlage" - demnach stützt der Landrat selbst die Position, das die Anlage in der bestehenden Form nicht genehmigungsfähig gewesen wäre bzw. immerhin "nachvollziehbar" auf Ablehnung bei der Bevölkerung trifft (wofür es - so lässt die Interpretation dieser Aussage einzig zu - wiederum Gründe geben sollte, die seine Bewertung stützen dürfte).
Vielmehr ist er selbst gefordert, zur Umkehr seiner damaligen Entscheidung inhaltliche Lösungen anzubieten, was ich nicht erkennen kann.
Demnach darf man annehmen:
- Der Landrat befürwortet eine "Umkehr" (Revidierung / Entzug) der behördlich erteilten Erlaubnis [bzw. "Betriebserlaubnis" der Anlage?]
- er erkennt hier auch Handlungsbedarf seitens der zuständigen Behörde / Verwaltung
Die Fachaufsicht führt das Land selbst. Ich werde den Rechtsweg nicht verlassen und weder den Landkreis, noch mich selbst, dem Risiko unrechtmäßiger schadensersatzpflichtiger Handlungen aussetzen.
Zwar bin ich kein Verwaltungsrechtsexperte, aber mir wäre neu, das sich ein Verwaltungsbeamter durch einfache Fahrlässigkeit unmittelbar wie persönlich schadenersatzpflichtig macht.
Dieser Satz - und damit mutmasse ich natürlich - legt den Verdacht nahe, das der Landrat u.U. Schadenersatzforderungen durch z.B. die LSR fürchtet, die durch eine seiner Entscheidungen getroffen werden könnte.
Der Eindruck entsteht allerdings, das die Lokalpolitik hier personell auf "Tauchstation" geht und sich niemand (vor allem nicht "persönlich") in der Verantwortung oder auch nur Schußrichtung sehen will - aus Angst potentieller Konsequenzen. Das allerdings ist erfahrungsgemäß keine gute Basis für eine vernünftige, zielführende Politik.
Mein persönlicher Wunsch wäre hier (allerdings auch schon an früherer Stelle) gewesen, den Bürgern eine sachliche transparente Aufklärung zuzusagen wie diese zu organisieren. Auch Politiker oder Beamte machen mal Fehler - wir alle sind nur Menschen. Für loyal und integer wird aber i.d.R. der befunden, der zu seinen eigenen Fehlern steht oder sich nicht scheut, mögliche eigene Fehler zu stoßen bzw. aufzuklären.
Ich kann mir gut vorstellen und nachvollziehen, das die Bürger Dingelstädts wie die LSR hier eine klarere Positionierung gewünscht hätten - vor allem aber Lösungsansätze. Von Politikern erwarte ICH (persönlich), das Sie Probleme (in diesem Fall die Befürchtungen von den Dingelstädter Bürgern wie ggf. auch der LSR) erkennen und lösen - oder zumindest aktiv deren Lösung im Sinne aller Bürger (worin ich die LSR eingeschlossen sehe) anstreben.
Wenn Politiker inzwischen kaum mehr als rein verwaltungsrechtlich agierende Beamte (kein Handeln ohne Gesetz) sind, die sich aus Angst vor Verantwortung im Zweifel hinter Verwaltungsrichtlinien verschanzen, dann bräuchten wir sie auch nicht mehr wählen gehen oder könnten einen Gutteil sogar schon heute durch Computer ersetzen.