nach Telekom-Affäre: wirksamer Schutz vor Datenverbrechen

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niels
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nach Telekom-Affäre: wirksamer Schutz vor Datenverbrechen

Ungelesener Beitrag von niels »

Chaos Computer Club fordert nach Telekom-Spitzelaffäre
http://www.ccc.de/press/releases/2008/20080602/

Angesichts der immer weiter eskalierenden Enthüllungen über die
Spitzelpraktiken der Telekom und anderer deutscher Großkonzerne fordert
der Chaos Computer Club (CCC) eine grundlegende Neuordnung des
Datenschutzes und eine Ächtung von Datenverbrechen in Deutschland.

Der Grundsatz der Datensparsamkeit hat sich in Jahrzehnten des
Experimentierens mit freiwilligen Verpflichtungen und einem
Datenschutzrecht ohne nennenswerte Sanktionsmöglichkeiten nicht in der
Praxis durchsetzen lassen. Daher ist angesichts der massiven
Datenskandale die Zeit gekommen, durch wirksame Maßnahmen die
Unternehmen und Behörden zu verpflichten, so wenig Daten wie möglich zu
speichern und den Umgang damit strenger zu kontrollieren.

Das vom Bundesverfassungsgericht im Urteil zur digitalen Intimsphäre [1]
festgestellte Recht auf Schutz vor der Erstellung von
Persönlichkeitsprofilen muss endlich in konkrete Gesetze gefasst und in
der Praxis umgesetzt werden. Der durch das Zusammenführen verschiedener
Datenbestände erst ermöglichte tiefgreifende Einblick in das Leben jedes
Einzelnen stellt eine signifikante Gefahr für die freie Entfaltung der
Persönlichkeit dar und muss mit drakonischen Strafen belegt werden. Die
derzeitige Behandlung von Datenverbrechen als Kavaliersdelikt ist in
keiner Weise den Folgen für den Einzelnen angemessen.

Der Chaos Computer Club fordert daher:

1. Sofortiger Stop der Vorratsdatenspeicherung.
Die Verlängerung der Speicherung der Verbindungsdaten auf sechs Monate
erlaubt das Erstellen wesentlich umfangreicherer Profile, als es bisher
mit den bis zur Rechnungslegung gespeicherten Daten möglich war. Dies
eröffnet bisher nicht gekannte Missbrauchspotentiale. Der
Telekom-Skandal wird nur der Anfang einer langen Reihe von
Datenverbrechen sein, sollte die Vorratsdatenspeicherung nicht sofort
beendet werden.

2. Vollständiger Verzicht auf die Erhebung und Aufzeichnung nicht
benötigter Verbindungsdaten.
Die Telekommunikationsanbieter erheben nach den Bestimmungen der
Vorratsdatenspeicherung derzeit auch alle Verbindungsdaten von
Flatrate-Kunden, obwohl dies technisch in keiner Weise notwendig ist.
Diese Praxis ermöglicht eine noch weiter gehende missbräuchliche
Ausschnüffelung von Kommunikationsprofilen als im aktuellen
Telekom-Fall. Kommunikationsdaten zur Rechnungsstellung sollten
zukünftig nur noch so kurz wie technisch möglich – am besten jedoch gar
nicht mehr – gespeichert werden. Das Bilden von Kundenprofilen anhand
gespeicherter Kommunikationsdaten muss komplett verboten werden.

3. Rechtliche Sanktionierung und Einführung eines
Schadenersatzanspruches für die Opfer der Datenverbrechen.
Der bloße Austausch einiger Führungskräfte nach einem Datenverbrechen
entspricht der Schwere des Missbrauchs in keiner Weise. Werden ohne
Zustimmung des Betroffenen Kommunikations- und Bewegungsprofile
erstellt, müssen die Verantwortlichen und Täter belangt werden können
und das Opfer einen signifikanten Schadenersatz erhalten. Dazu müssen
Zugriffe auf sensible Daten geloggt und personelle Verantwortlichkeiten
jeweils konkret nachvollziehbar gemacht werden.

4. Persönliche Haftbarkeit von Vorständen und Geschäftsführern für
Datenverbrechen ihres Unternehmens.
Bei allen Datenverbrechen müssen die Täter klar benannt und die Taten
strikt geahndet werden. Der Gesetzgeber muss gerade sensible
Kommunikationsdaten auch durch Vorgaben für strukturelle Konzepte in der
Datensicherheit stärker als heute üblich schützen. Die persönliche
Haftung der Unternehmensführung ist der einzig erfolgversprechende
Hebel, um konsequente Schutzmechanismen und -strukturen in den Firmen
durchzusetzen.

5. Uneingeschränktes sofortiges Auskunftsrecht der Bürger gegenüber
Unternehmen bezüglich der über ihn gespeicherten Daten, deren Weitergabe
und Verwendung.
Das neue Auskunftsrecht muss in kundenfreundlicher Weise vom
datenverarbeitenden Unternehmen umgesetzt werden – etwa als eine
kostenfreie Hotline. Über eine zufällige oder versehentliche
Datenweitergabe haben Unternehmen oder Behörden ihre Kunden bzw. die
Bürger von sich aus zu informieren. Größere Datenpannen müssen zeitnah
publiziert werden. Werden Daten absichtlich in nicht genehmigter Weise
verwendet, muss das Unternehmen dem Opfer Schadenersatz leisten.

6. Verarbeitung und Speicherung von Daten deutscher Bürger außerhalb des
Geltungsgebietes des deutschen Datenschutzrechts nur mit aktiver
Zustimmung des Betroffenen.
Wolkige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen genügen den
Ansprüchen an den Datenschutz nicht. Die Praxis zeigt, dass das
Kleingedruckte kaum wahrgenommen wird. Gut sichtbare Hinweise sollten
daher dem Kunden deutlich machen, dass seine Daten weitergegeben werden.
Nur durch eine konsequente Umsetzung dieser Forderung hat der Kunde in
Zukunft die Möglichkeit, seine Dienstleister danach auszuwählen, wie
datenschutzfreundlich sie sind.

7. Kontrolle und Regulierung von privaten Schnüffelfirmen.
Die aktuelle Entwicklung im Telekom-Fall hat gezeigt, wie umfangreich
die Auslagerung von kriminellen Aktivitäten in die Grauzonen des
privaten Sicherheitsgewerbes bereits ist. Dem muss der Gesetzgeber zügig
einen Riegel vorschieben. Auf staatlicher Seite muss nicht nur das
Trennungsgebot zwischen Polizeien und Geheimdiensten wieder gängige
Praxis werden, sondern auch die "Hilfe auf dem kleinen Dienstweg" für
die privaten Sicherheitsfirmen unterbunden werden. Die neue geplante
Bundesschnüffelzentrale in Köln ist angesichts der aktuellen
Spitzelaffäre ein vollkommen falsches Signal.

8. Die Position der Datenschutzbeauftragten muss gestärkt werden.
Um dem Bürger zu seinem Grundrecht zu verhelfen, sind umgehend
strukturelle Änderungen hin zu schlagkräftigen, unabhängigen
Datenschutz-Instanzen notwendig, die auch über die notwendigen
rechtlichen, personellen und finanziellen Ressourcen verfügen.
Innenministerien, die selbst exzessiv Datensammlungen fordern, dürfen
den Datenschutzbeauftragten nicht mehr weisungsbefugt sein.

9. Datenschutz in Europa wirkungsvoll durchsetzen.
"Harmonisierungen" von Datensammlungen im europäischen Kontext müssen
von der Bundesregierung aktiv als Chance genutzt werden, deutsche
Schutznormen auszuweiten, und nicht als Gelegenheit, über den Brüsseler
Umweg grundlegende Bürgerrechte auszuhebeln. Deutschland muss endlich
anfangen, seine internationale Vorreiterrolle beim Datenschutz, die auf
die weitsichtigen Urteile aus Karlsruhe zurückgeht, zu verteidigen und
auszubauen.

10. Schutz von Whistleblowern.
Arbeitnehmer, die Datenverbrechen in ihrer Firma aufdecken, müssen einen
umfangreichen Schutz vor Kündigung und anderen Nachteilen erhalten. Wer
seiner Bürgerpflicht zur Wachsamkeit nachkommt, darf nicht mit dem
Verlust seiner beruflichen Existenz bedroht werden.

Die jüngsten Entwicklungen im Telekom-Skandal zeigen deutlich, dass die
Warnungen des CCC vor den Folgen der ausufernden und unkontrollierten
Datenspeicherung vollauf berechtigt waren. Technologische Entwicklungen
ermöglichen ein immer detailliertere Ausforschung des Lebens jedes
Bürgers. Dies stellt eine reale und unmittelbare Gefahr für Freiheit und
Sicherheit dar und muss daher soweit irgend möglich unterbunden werden.
Dabei haben die Gewinnerzielungsabsichten von Unternehmen und die
Paranoia von Sicherheitsbehörden hintanzustehen.

Zudem macht dieser Skandal macht deutlich, dass es keinen Grund für
einen Vertrauensvorschuss für Unternehmen und Behörden in puncto
Datenschutz und Privatsphäre gibt. Wenn es schon bei der Bespitzelung
von Journalisten und Aufsichtsräten keine Hemmungen gibt, muss der
einfache Bürger annehmen, Freiwild für jeden Datenschnüffler zu sein.
Ohne effektive und durchsetzbare gesetzliche Regelungen werden sich
derartige Skandale weiter häufen und immer mehr Menschen betreffen.
Bewegungs- und Kommunikationsprofilen z. B. von Journalisten und
Abgeordneten bilden ein gewaltiges Erpressungspotential, das eine
unmittelbare Gefährdung von politischer Willensbildung und Demokratie
darstellt.

[1] http://www.ccc.de/updates/2008/trojaner ... anguage=de
Bundesverfassungsgericht schafft neues Grundrecht auf digitale Intimsphäre
Niels.

(Eichsfeld-Foren Admin)
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