Neuer Holocaustskandal

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Politik im Eichsfeld
Kategorie: Politik im Eichsfeld
Alexxxander
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Neuer Holocaustskandal

Ungelesener Beitrag von Alexxxander »

Der Konvertit und Mitglied des Zentralrats der Juden Stephan J.Kramer hat in Bischof Mixa (Augsburg) einen neuen Piusbruder geortet, weil Mixa angeblich die Zahl der Holocaust-Opfer
mit der Zahl der Abtreibungen in Deutschland in Verbindung gebracht habe.

Tatsächlich hatte der Bischof jegliche Holocaustleugnung zurückgewiesen
und bei der Gelegenheit darauf hingewiesen, dass es auch in der Gegenwart
Verbrechen gegen das Leben in unvorstellbarem Ausmaß gebe
und dabei die Zahl von neun Millionen Abtreibungen in den vergangenen Jahren in Deutschland genannt, woraus der schlaue Kramer flux eine Instrumentalisierung der Holocaust-Opfer konstruierte und Mixa vorwarf,
auf der geistigen Linie der Pius-Bruderschaft zu liegen.
Mit seinen Äußerungen zum Holocaust folge Mixa dem Holocaust-Leugner Richard Williamson!

Es sei nochmals erwähnt, dass der Bischof jegliche Holocaustleugnung verurteilt hat.

Der frühere Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat sich kritisch zur Strafbarkeit der Leugnung des Holocaust geäußert.
Er würde als Gesetzgeber die Holocaust-Leugnung nicht unter Strafe stellen,
weil ein Verbot der Holocaustleugnung die Menschenwürde nicht schütze
und auch was die Strafbarkeit der Verwendung von Kennzeichen und Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen angeht würde er sehr zurückhaltend sein,
weil er nicht glaube, dass das Problem auf diese Weise bewältigt werden könne.

Kramer, der letztinstanzlich die Richtlinien für Meinungsfreiheit in Deutschland festlegt,
bezeichnete die Meinungsäußerung des Bundesverfassungsrichters als unverantwortlich und als gefährliches Signal,
womit er der Meinungsfreiheit keinen Dienst erwiesen habe.
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niels
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Re: Neuer Holocaustskandal

Ungelesener Beitrag von niels »

Das sich hier ein - wenn auch ehemaliger - Verfassungsrichter derart äußert zeigt mir, daß es am Verfassungsgericht doch immer noch komptente Juristen und Verfassungsrechtler gab / gibt. Auch das Urteil gestern zu Wahlcomputern (siehe CCC Postings hier) belegt, das die Ideen der Politik nicht immer verfassungsgemäß sind.

Eine Meinung kann man juristisch nicht verbieten - nicht in einem Rechtsstaat. Verleumdung, Verschleierung einer Straftat oder falsche Verdächtigung waren schon zuvor Straftatbestände.

Auch ich kann die "Idee" unseres betr. Gesetzgebers, man könne mit derart Verboten etwas erreichen für Quark. Mit einem Verbot z.B. des Hakenkreuzes wird man die Nazis ebensowenig verdrängen wie Antisemiten mit dem Gesetzt gegen die Holocaust-Lüge. Dahingegen nehmen wir uns allen die Möglichkeit eine nachhaltige, offene wie ehrliche Vergangenheitsbewältigung zu schaffen - wie auch, wenn schon der offene Diskurs stark eingeschränkt ist.

Wer auf die Idee kommt, "uverantwortbare" Meinungen beschränken zu müssen, rennt selbst geradewegs in die Diktatur. Jede Meinung muß verantwortbar sein - andernfalls brauchen wir keine Meinungsfreiheit. Die Gedanken sind frei...

In der Praxis werden derart Gesetze meist dort verwendet, wo man gegen jemand auf rechtsstaatliche Weise nicht weiterkäme.

In Magdeburg ist vor ein paar Jahren ein 15-Jähriger von der Polizei festgenommen und 24h festgehalten worden, weil er auf einer Party mit einem FDJ-Hemd aufgelaufen war. Das FDJ-Zeichen gilt - wie auch die FDJ - heute auch als "verfassungsfeindlich" - das war dem Jugendlichen wie auch mir bis dahin nicht bekannt, er war ja kein Mitglied der FDJ.
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