Das Märchen vom Rechtsstaat und die Realität!

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Regimegegner
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Das Märchen vom Rechtsstaat und die Realität!

Ungelesener Beitrag von Regimegegner »

Das Märchen vom Rechtsstaat und die Realität des Machtmissbrauchs.
(Über den Blödsinn, mit der Beibehaltung von obrigkeitsstaatlichen Strukturen Menschenrechte gewähren zu wollen.)

Kriminalität der Herrschenden scheint in unserem 'Rechtsstaat' „von oben“ als normal empfunden zu werden, denn der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag vertritt die Position, dass Geldflüsse und andere Vorteilsnahmen zwischen Lobbyisten und Politikern grundsätzlich nicht bestraft werden dürften, vgl. http://www.avaaz.org/de/abgeordnetenbes ... g/?cZwmmbb .

Schandtaten der Justiz, der Banken, der Chemieindustrie, Pharmaindustrie, Lebensmittelindustrie usw. werden in der Regel von der Obrigkeit gedeckt, wie in den Medien, besonders im Internet, zu erfahren ist.

Staatsorgane und Gesellschaft befinden sich somit auf getrennten Wegen.

Nachstehend eine Zusammenfassung meiner vielfachen Erfahrungen zum Standesrecht in der Rechtspflege:

Wenn Rechtssuchende gegen Rechtsbrecher (Privatleute, Firmen, Behörden, Banken usw.) Prozesskostenhilfe beantragen oder Klagen einreichen, machen Richter fast immer, offenbar aus Bequemlichkeit und Kollegialität Falschangaben, die der fleißige Rechtssuchende durch genaues Durchlesen und durch intensive Internetrecherchen (Rechtsprechungen der höchsten Gerichte) finden kann. Da in Anwaltskreisen wird der richterliche Liebesentzug gefürchtet, der einen keinen wichtigen Prozess mehr gewinnen lässt, vgl. http://www.razyboard.com/system/morethr ... 610-0.html ), müssen Anwälte gegenüber Richtern einen vorauseilenden Gehorsam betreiben. Die meisten Anwälte scheinen auch zu bequem zu sein, die Rechtslage zu erforschen. Sie scheinen zu wissen, dass ihre Kollegen vom Gericht zu ihnen halten werden. Klagen gegen Rechtsanwälte werden nach meinen Erfahrungen mit schäbigen Tricks abgewiesen. Um die höchstrichterliche Rechtsprechung scheren sich Richter in der Regel entgegen Art. 3 GG nicht. Rechtssuchende werden vor Gericht weiter angeschmiert und abserviert. Vor Zivilgerichten in Bayern habe ich nur zu ca. 10% Recht bekommen. Deshalb schätze ich die Anzahl der Richter, die keine Rechtsbeugung betreiben, mit 10% ein. Beim Bundesverfassungsgericht liegen die Chancen weit unter 1%. Die dortigen Richter dienen offenbar dem Schutz der Obrigkeit und nicht dem Schutz des Volkes.

Von Richtern werden Sachvorträge durch Rechtssuchende mit Zitierung der im Internet veröffentlichten und von den privaten Interessen des Richters abweichenden Rechtsprechung meist unter Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) überhört. Oft werden von Richtern falsche Angaben gemacht, manchmal wird eine Frist falsch berechnet, vom Sozialgericht erhielt ich eine falsche Rechtsmittelbelehrung. Richter verhalten sich gruppenkonform (Richterkumpanei). Es wird das Standesrecht praktiziert. Eine Gleichheit vor Gesetz wird damit entgegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht gewährt und Rechtsbeschwerden werden unter Entziehung des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) nicht zugelassen. Die Menschenwürde (Art. 1 GG) steht somit nur auf dem Papier. Richter können entgegen Art. 2 GG Rechte verletzen. Grundrechte werden entgegen Art. 19 GG eingeschränkt, brauchbare Rechtsmittel gegen die öffentliche Gewalt sind durch das gruppenkonforme Verhalten nicht vorhanden. Die Rechtsprechung fühlt sich entgegen Art. 20 Abs. 3 meist nicht an Gesetz und Recht gebunden. Die Staatsgewalt (Rechtspflege) geht entgegen Art. 20 Abs. 2 GG nicht vom Volk aus, eine Richterwahl durch das Volk findet nicht statt. Es ist zwar Wille der Rechtsbrecher, aber nicht der Wille der Masse des Volkes, über die Staatsgewalt keine Rechte zu bekommen. Haftung bei Amtspflichtverletzungen ist wegen gruppenkonformen Verhalten entgegen Art. 34 GG nicht durchsetzbar. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet entgegen Art. 93 Abs. 1 überwiegend nicht, es wimmelt lediglich begründungslos ab (Erfolgsquote bei 0,2 – 0,3%). Richter unterwerfen sich entgegen Art. 97 meist nicht dem auf Papier stehendem Gesetz, sondern Verhaltensgesetzen. Grundrechte werden kaum gewährt.

Die zwecklosen Rechtsverfolgungen dauern Jahre oder Jahrzehnte.
Beamte und Richter scheuen meist keine Mühen, um Rechte zu verweigern. Man wird erst von Verbrechern und dann noch von den Organen der Rechtspflege „über den Tisch gezogen“.

Raubzüge bzw. Plünderungen gibt es schon immer. Durch die Einführung der Geldwirtschaft traten die Raubritter auf. Da inzwischen kein neuer Menschentyp entstanden ist, sind derartige Bereicherungsinteressen weiterhin vorhanden.

Herrschende machen offenbar aus Interesse am Eigennutz immer leere, schmeichelhafte Versprechungen (früher DDR-Verfassung, jetzt BRD-Grundgesetz und weiteres Gefasel von Bürgerrechten). Man ist unter Verfügungsgewalt der Herrschenden, die sich als Herrenmenschen betrachten, durch gruppenkonformes Verhalten immer das Recht auf ihrer Seite haben, Bürger als ihr Eigentum betrachten und das für völlig normal halten. In der DDR galt die offene Regel „die Partei hat immer recht“ und in der BRD gilt die verdeckte Regel „die Obrigkeit hat immer recht“. Das Problem ist nicht eine Partei, sondern es ist der durch obrigkeitsstaatliche Strukturen wuchernde Egoismus der Herrschenden. In der DDR ging der Egoismus mehr Richtung Machtbesitz (das Geld sollte nach der marxistisch-leninistischen Philosophie auf dem Weg vom Sozialismus zum Kommunismus langsam abgeschafft werden), in der BRD geht dieser Egoismus neben dem Interesse an Machtbesitz mehr in Richtung Geldbesitz mit ungerechtfertigten Bereicherungen, dem Raubtierkapitalismus. Beide Gesellschaftsordnungen lehne ich ab, weil nachteiligen Verhaltensweisen bzw. den Verbrechern, den Freunden des Machtmissbrauchs, nicht entgegengewirkt wird.

Nachstehend einige Zitate von anderen Erfahrenen zum Standesrecht bzw. dem modernen „Raubrittertum“ der Amtsträger in unserem 'Rechtssystem':

"Das in den Art 20 Abs. 2 und 3, 92 und 97 Grundgesetz niedergeschriebene Gewaltenteilungsprinzip ist für die deutsche Justiz nur ein Rechtssatz geblieben, eine Absichtserklärung des deutschen Verfassungsgebers, letztlich beschränkt auf einen moralischen Appell an die nach wie vor in einer Beamtenhierarchie formierte Richterschaft" [......] "Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge....widerspricht." (vgl. http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm – es sind offenbar Seiten eines ehemaligen Richters).
Richter ignorieren allzu oft die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG verankerte verfassungsrechtliche Ordnung, vgl. z.B. http://justizunrecht.wordpress.com/meineartikel/ , http://www.justizkacke.de/juristenzitate.htm , http://unschuldige.homepage.t-online.de/ , http://www.derrechtsstaat.de/?p=1936, http://deutscher-stammtisch.de/1.php?p45&nid=105 .

Das Rechtsstaatsversprechen des Grundgesetzes entpuppt sich als leere Hülle, die mit der gelebten Rechtsstaatlichkeit nicht einhergeht (Buchtipp: „Ein Richter kann sich alles erlauben“, http://www.edition-fischer.com/buchtipp ... rmann.html ).

Es gilt das Faustrecht des Stärkeren: "Legen Sie sich nicht mit der Justiz an, wir sind stärker!" (vgl. http://pressemitteilung.ws/node/135456 ).

Man muss mit der Illusion aufräumen, in Deutschland handele es sich um einen vorbildlichen, demokratischen Rechtsstaat, wie es uns die Medien in Unwissenheit und die Politiker mit Kalkül suggerieren wollen. Aufgrund unserer praktischen Erfahrungen als Steuerberater und Rechtsanwälte in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen müssen wir leider eine solche Meinung über die tatsächliche Qualität unseres "Rechtsstaates" vertreten. Der Rechtsstaat steht nur auf dem Papier. Der positive Sinngehalt der einschlägigen Gesetze wird in den Köpfen der zuständigen Beamten derart deformiert, dass vom
ursprünglichen Gesetzeszweck so gut wie nichts davon übrig bleibt. (aus: http://www.wengert-gruppe.de/wengert_ag ... chland.pdf ).

Der Rechtsbehelf, auf den der Machtapparat so stolz ist, die Verfassungsbeschwerde, ist in der Realität ein Verfahren voller Stolpersteine, so die Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff. Kaum mehr als ein Prozent der Beschwerden sind erfolgreich. Ist der Kläger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %. Selbst der Experte Zuck, und er ist einer führenden in Deutschland, vermag den Erfolg einer Beschwerde nicht zu prognostizieren (vgl. z.B. http://www.quality.de/cms/forum/26-arch ... 6&start=48 ).

Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz funktioniert perfekt (siehe dazu Schneider AnwBl. 2004.333), alles läuft darauf hinaus, die Unantastbarkeit richterlichen Verhaltens zu stärken und den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Ein Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal. (vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepa ... php?id=134 ).
Vorstehende Angaben stammen von einem ehemaligen Richter am OLG Köln.
Ehemaliger Richter Frank Fahsel zu den Verhältnissen: Unzählige Kollegen erlebt, “die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann” (z.B. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 ).
Verhaltensweisen wie Untertanenfeindlichkeit, Ämterpatronage und Richterkumpanei sind auch eine Art der Fremdenfeindlichkeit. Sicher wird jeder schon gemerkt haben, dass sich die Entscheidungsträger meist feindlich gegenüber dem Einzelnen verhalten und gruppenweise Rechte willkürlich verweigern.

Über Richterkumpanei gibt es auch Bücher, z.B. http://www.edition-fischer.com/buchtipp ... rmann.html (Buch eines geschädigten Rechtssuchenden) und http://www.amazon.de/Halbg%C3%B6tter-Sc ... 3821856092 (Buch des Strafverteidigers Rolf Bossi). Ein Video dazu kann z.B. unter http://www.youtube.com/watch?v=LpuIc103 ... re=related gefunden werden.

Zum Übergang vom demokratischen Rechtsstaat zum oligarchischen Richterstaat kann man z.B. einen Beitrag von Prof. Dr. jur. Dres. h.c. Bernd Rüthers unter http://www.richterkontrolle.de/files/Re ... rstaat.pdf lesen.
Unter http://www.derrechtsstaat.de/?p=1747 kann man einen Bericht mit dem Thema „Erschreckende Studie über Korruption und Willkür in der Deutschen Justiz“ lesen.
Der Rechtsstaat ist letztendlich nur Fiktion. Dr. Egon Schneider, früher Richter am OLG Köln, führt “experimentellen” Nachweis ( http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682 ).

Bürger werden überall von Amts wegen schikaniert und gequält (Interviews auf http://www.kriminalstaat.de/ ).

Erst wenn wir Ordnung schaffen, kann rechtlich und vor dem Gewissen aller Betroffenen die Verantwortung des Richters, der Regierung und Verwaltung, der vertragschliessenden Partei transparent werden. ... Recht anwenden heißt es bestätigen, präzisieren, ergänzen, nötigenfalls anpassen, nicht ihm fragliche Entscheidungen als die allein möglichen, richtigen, vertretbaren Ergebnisse unterschieben. .... Der Richter und sonstiger Rechtsanwender seinerseits klammert sich nur allzu gern an die höheren Weihen, die Verfassung und Gesetz verleihen, und an den Schutz, der bekanntlich immer von oben kommt, statt dass er der eigenen unermesslichen Weisheit offen und öffentlich vertrauen müsste. Dem Verfassungs- und einfachen Gesetzgeber, auch der Regierung und Verwaltung sagt sowieso die Fiktion zu, mindestens implizit sei an "alles" gedacht, darum "alles" geregelt worden. (vgl. http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/20 ... _EBook.pdf ).

Vorstehenden Aussagen ist zu entnehmen, dass die Untertanen selbst eine zumutbare Rechtsordnung schaffen müssen. Die höheren Weihen werden den Unterobrigkeiten jeweils von den höheren Instanzen (Rechtsmittelinstanzen) und zuletzt von der Bundesregierung und vom Bundesverfassungsgericht mit der Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %verliehen.
Wir befinden uns auch nach Angaben des ehemaligen Richters Wassermann in einem schleichenden Übergang von einer parlamentarischen Demokratie in einen „Rechtsprechungsstaat“ unter der Leitung der Richter, die wiederum in ihrer Struktur obrigkeitsstaatlich und „kritikfrei“ rückwärts gewendet orientiert seien. Glaubwürdig erscheint auch die Feststellung, dass Einzelnen kein Recht gewährt, weil sonst intern Köpfe rollen würden (vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ). 

Der Adel hatte schon früher gewusst und unsere Obrigkeiten werden es auch wissen:„Wenn nämlich das Ansehen der Unterobrigkeiten geschwächt würde, fehle diesen das Ansehen zur Aufrechterhaltung der Ordnung und der Gesetze" (aus Adelsprobe an der Moderne: sächsischer Adel 1763 bis 1866 ).

Zum Ansehen und Schutz der Unterobrigkeiten in unseren obrigkeitsstaatlichen, menschenverachtenden Strukturen:

Der Nachweis eines (vorsätzlichen) Justizfehlers bedeutet für Richter eine Diffamierung und eine Beleidigung und daher dürfen Justizfehler nicht korrigiert werden:
"Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten, als ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und Ihre Personen zu diffamieren." Richter aus Soltau (sinngemäß auch viele andere Richter und Staatsanwälte). Gemäß bisheriger Umfrage ist dieses nicht nur eine Selbstverständlichkeit, sondern eine unbedingte Notwendigkeit. Auch sei es eine Notwendigkeit, dass man keine Grundrechte und Menschenrechte mehr geltend machen kann, wenn man sich über (vorsätzliche) Fehler beschwert und daher damit nicht gehört werden kann. (vgl. z.B. http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=61&t=231388 )

Für dieses menschenverachtende Management wird der Bürger auch noch kräftig zu Kasse gebeten. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat ( http://www.vaeternotruf.de/amtsgericht-soltau.htm ).
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