Pläne zur Online-Durchsuchung von PCs in Deutschland
Verfasst: Mittwoch 27. Dezember 2006, 19:06
Der Innenminister für Nordrhein-Westfahlen Ingo Wolf und der deutsche Bundesminister Wolfgang Schäuble haben heuer genaue Pläne präsentiert, die der Polizei und dem Bundeskriminalamt die Erlaubnis geben würden, aus Gründen der Inneren Sicherheit auf online Computer deutscher Bürger zuzugreifen. Deutschlands Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar hat diese Pläne kürzlich scharf kritisiert.
Im August hatte Ingo Wolf einen Entwurf für ein neues Verfassungsschutzgesetz vorgelegt, das dem Verfassungsschutzbüro verdeckten Zugang zu Festplatten und anderen „Informationstechnologiesystemen“ im Internet gibt.
Später, im November 2006, wurde Schäubles Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit der Bundesrepublik, das die Behörden berechtigt, Onlineforen zu überwachen, von der Haushaltskommission im Bundestag und der Unterkammer des Bundesparlament unterzeichnet.
Vor Kurzem hat ein Richter am Deutschen Obersten Bundesgerichtshof entschieden, dass den Online-Durchsuchungen von PCs durch die den Behörden jede gesetzliche Grundlage fehlt.
In einem Interview mit der „Berliner Zeitung“ sprach der Bundsdatenschutzbeauftragte Peter Schaar über seine Vorbehalte gegenüber dem Projekt und sagte, dass eine Online-Durchsuchung im Internet nicht mit einer physischen Hausdurchsuchung verglichen werden kann. „Bei einer Online-Durchsuchung dringt der Polizist heimlich, ohne Wissen des Computerbesitzers, in den Rechner ein und kopiert eventuell Daten." Bei Online-Durchsuchungen durch das Internet würde ein Ermittler als „staatlicher Hacker“ fungieren, der personenbezogene Daten einsieht und damit gegen den „Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre" verstößt, sagte der Kommissar.
“Der Staat sollte diese Ermittlungsmethode nicht anwenden, sondern sich auf die Mittel beschränken, die ihm gesetzlich zugewiesen sind," fügte Schaar hinzu.
Das Sicherheitsprogramm des Innenministeriums wird von Schäuble nach wie vor vorangetrieben. Es konzentriert sich auf die Durchsuchung von Computern ohne äußerlichen Zugriff auf diese und auf die Aufstellung einer “Internetüberwachungs- und Analyseeinheit” in der Zentrale zur Terrorismusbekämpfung, die das Abhören von Internettelefonanrufen und geschlossenen Chatrooms möglich machen wird.
Der nordrhein-westfahlische Entwurf für ein neues Verfassungsschutzgesetz wurde am 20. Dezember 2006 vom Parlament angenommen.
Die Datenschutzaktivistin Twister von der deutschen Gruppe Stop1984 hat angekündigt, das Gesetz beim deutschen Verfassungsgerichthof anzufechten. „Es schreit zum Himmel,” sagte sie gegenüber EDRIgram, “Sie erzählen uns, dass, sobald man online geht, der Computer plötzlich draußen in der Öffentlichkeit steht. Haben sie noch nie etwas von Cybercrime oder Firewalls gehört? Im Informationszeitalter speichern die Menschen ihre intimsten und persönlichsten Informationen auf Festplatten; es gibt hier eine eindeutige Grenze für die Spione der Regierung. Und diese Grenze muss unbedingt eingehalten werden, weil der Datenschutz und die Privatsphäre nicht vollends einem Trugbild von Sicherheit geopfert werden darf.“
Quellen:
Der Artikel im Original
>> http://www.unwatched.org/node/353
>> http://www.unwatched.org
EDRi-gram ist der zweiwöchentlich erscheinende Newsletter von European Digital Rights (EDRi, http://www.edri.org/), einer Vereinigung von 25 Bürgerrechtsorganisationen aus 16 europäischen Ländern mit Sitz in Brüssel.
Im August hatte Ingo Wolf einen Entwurf für ein neues Verfassungsschutzgesetz vorgelegt, das dem Verfassungsschutzbüro verdeckten Zugang zu Festplatten und anderen „Informationstechnologiesystemen“ im Internet gibt.
Später, im November 2006, wurde Schäubles Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit der Bundesrepublik, das die Behörden berechtigt, Onlineforen zu überwachen, von der Haushaltskommission im Bundestag und der Unterkammer des Bundesparlament unterzeichnet.
Vor Kurzem hat ein Richter am Deutschen Obersten Bundesgerichtshof entschieden, dass den Online-Durchsuchungen von PCs durch die den Behörden jede gesetzliche Grundlage fehlt.
In einem Interview mit der „Berliner Zeitung“ sprach der Bundsdatenschutzbeauftragte Peter Schaar über seine Vorbehalte gegenüber dem Projekt und sagte, dass eine Online-Durchsuchung im Internet nicht mit einer physischen Hausdurchsuchung verglichen werden kann. „Bei einer Online-Durchsuchung dringt der Polizist heimlich, ohne Wissen des Computerbesitzers, in den Rechner ein und kopiert eventuell Daten." Bei Online-Durchsuchungen durch das Internet würde ein Ermittler als „staatlicher Hacker“ fungieren, der personenbezogene Daten einsieht und damit gegen den „Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre" verstößt, sagte der Kommissar.
“Der Staat sollte diese Ermittlungsmethode nicht anwenden, sondern sich auf die Mittel beschränken, die ihm gesetzlich zugewiesen sind," fügte Schaar hinzu.
Das Sicherheitsprogramm des Innenministeriums wird von Schäuble nach wie vor vorangetrieben. Es konzentriert sich auf die Durchsuchung von Computern ohne äußerlichen Zugriff auf diese und auf die Aufstellung einer “Internetüberwachungs- und Analyseeinheit” in der Zentrale zur Terrorismusbekämpfung, die das Abhören von Internettelefonanrufen und geschlossenen Chatrooms möglich machen wird.
Der nordrhein-westfahlische Entwurf für ein neues Verfassungsschutzgesetz wurde am 20. Dezember 2006 vom Parlament angenommen.
Die Datenschutzaktivistin Twister von der deutschen Gruppe Stop1984 hat angekündigt, das Gesetz beim deutschen Verfassungsgerichthof anzufechten. „Es schreit zum Himmel,” sagte sie gegenüber EDRIgram, “Sie erzählen uns, dass, sobald man online geht, der Computer plötzlich draußen in der Öffentlichkeit steht. Haben sie noch nie etwas von Cybercrime oder Firewalls gehört? Im Informationszeitalter speichern die Menschen ihre intimsten und persönlichsten Informationen auf Festplatten; es gibt hier eine eindeutige Grenze für die Spione der Regierung. Und diese Grenze muss unbedingt eingehalten werden, weil der Datenschutz und die Privatsphäre nicht vollends einem Trugbild von Sicherheit geopfert werden darf.“
Quellen:
Der Artikel im Original
>> http://www.unwatched.org/node/353
>> http://www.unwatched.org
EDRi-gram ist der zweiwöchentlich erscheinende Newsletter von European Digital Rights (EDRi, http://www.edri.org/), einer Vereinigung von 25 Bürgerrechtsorganisationen aus 16 europäischen Ländern mit Sitz in Brüssel.