"Gotteslästerung ist nicht strafbar"
http://www.taz.de/!115765/
also §176 im deutschen StGBEx-Verfassungsrichter Winfried Hassemer plädierte sogar für eine völlige Streichung des Gotteslästerungs-Paragrafen...
Es gibt doch noch vernünftige Juristen in diesem Lande...„Im Meinungskampf gibt es keinen Schutz der Religion“, betonte Isensee. Es gehöre zu den „unvermeidlichen Zumutungen einer pluralistischen Gesellschaft, die Freiheit der anderen auszuhalten“.
Verfassungsrichter Johannes Masing verwies auf die Karlsruher Rechtsprechung, wonach selbst eine „Vergiftung des geistigen Klimas“ nicht das Verbot von Meinungsäußerungen rechtfertigte. Die Religionsfreiheit schütze die Freiheit der Religionsausübung. Daraus ergebe sich aber kein Anspruch, vor Kritik bewahrt zu werden.

Tatsächlich führen die Blasphemie-Paragrafen kaum noch zu strafrechtlichen Verurteilungen – im Jahr 2011 waren es bundesweit ganze sechs. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten entschied Anfang 2012 sogar, dass die katholische Kirche – wie angesichts des häufigen Kindesmissbrauchs durch Pfarrer geschehen – als „Kinderficker-Sekte“ bezeichnet werden darf.