Gericht soll Kruzifix abhängen

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Heinrich5
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Gericht soll Kruzifix abhängen

Ungelesener Beitrag von Heinrich5 »

Nichtchristen fühlen sich durch Kruzifix bedroht

Der türkische Parlamentsabgeordnete Mahmut Tanal hat seine Forderung, das Kruzifix aus dem Münchner Gerichtsaal während des NSU-Prozesses zu entfernen, erneuert. Religiöse Symbole hätten in Gerichtssälen wie dem in München nichts zu suchen. Schließlich handele es sich beim Oberlandesgericht in München nicht um ein religiöses Tribunal.
Tanal hatte am Montag als Mitglied einer türkischen Parlamentsdelegation an der Eröffnung des NSU-Verfahrens teilgenommen und kritisiert, das Kruzifix im Verhandlungssaal stelle eine „Bedrohung“ für alle Nichtchristen dar.

http://www.pnn.de/politik/749942/


In Deutschland sind Kreuze und Kruzifixe (mit gekreuzigtem Jesus) aus den meisten Gerichtssälen verbannt worden.

In den Bundesländern Thüringen, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg hängen keine Kreuze mehr. In Niedersachsen lediglich in den katholischen Hochburgen Vechta und Cloppenburg und im Sozialgericht Hildesheim. In Nordrhein-Westfalen zwar in katholisch geprägten Gegenden wie Paderborn, aber nicht in Domstädten wie Köln und Aachen.

In Bayern gibt es dagegen eine Anweisung, dass in jedem Gericht ein Kreuz hängen soll. Auch im Saarland sind Kreuze in Gerichten weiter üblich.

In deutschen Schulen ist die Rechtslage kniffliger:

Zwar entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg im März 2011 in letzter Instanz, dass Kruzifixe in Schulen hängen dürfen und nicht aus Rücksicht auf nicht-christliche Schüler oder deren Eltern entfernt werden müssen.

Doch dieses sogenannte „Kruzifix-Urteil“ steht in einem gewissen Widerspruch zur deutschen Rechtsprechung: 1995 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Kreuze in Klassenzimmern nicht hängen dürfen. Grund: Sie widersprechen der Religionsfreiheit im Sinne des Grundgesetzes.

Praktisch ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aber nicht viel Wert. Bundesländer wie Bayern fanden immer wieder verfassungsrechtliche Schlupflöcher, um die Kreuze hängenzulassen. So muss in Bayern eine empfundene Einschränkung der Religionsfreiheit in jedem einzelnen Fall eigens geltend gemacht werden.

2002 erwirkte der Lehrer Konrad Riggenmann vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof, dass während seines Unterrichts alle Kreuze aus den Klassenräumen verschwinden müssen.

Ein atypischer Einzelfall: Alle anderen ähnlich gelagerten Klagen wurden abgeschmettert.

Zuletzt wurde 2008 die Klage eines Pädagogen (57) abgewiesen, der sich auf weltanschauliche Neutralität berufen hatte, die seiner Meinung nach in Klassenzimmern zu gelten habe. In der Begründung hieß es, der Lehrer sei als Erwachsener in seiner Persönlichkeit gefestigt und habe daher zu beachten, dass der Bedeutungsgehalt des Schulkreuzes gesetzlich festgelegt sei.

http://www.bild.de/news/inland/nsu/stre ... .bild.html
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