Mehrere Medien recherchieren, wie es um das Vermögen von Österreichs Bischöfen steht. Die versuchen, mit offensiver PR mögliche Kritik im Vorhinein abzubiegen. Vor allem Kardinal Christoph Schönborn präsentiert sich als Muster an Bescheidenheit.
Auch in Österreich sind kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts der Öffentlichkeit prinzipiell keine Rechenschaft schuldig und Bischöfliche Stühle schon gar nicht. Die müssen sich nicht einmal gegenüber den Diözesen rechtfertigen, sondern nur gegenüber dem Heiligen Stuhl. Lediglich interne Kontrollgremien sind vorgesehen. Mit strengen Verschwiegenheitspflichten.
Wie in Österreich das Vermögen der Kirche verheimlicht und vertuscht wird:
http://hpd.de/node/16979
Affäre Tebartz-van-Elst hat auch Österreich erreicht.
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