Was ist eine "Kirchen"steuer?

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Christel
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Was ist eine "Kirchen"steuer?

Ungelesener Beitrag von Christel »

Der Begriff Kirchensteuer ist irreführend! Um eine sogenannte Kirchensteuer zu erheben muss man nicht als "Kirche" anerkannt sein.
In Wahrheit benötigt man dazu die Anerkennung als "Körperschaft Öffentlichen Rechts".

Laufend wird mangelnde Gleichstellung beklagt. Man fordert gleiche Rechte. Gleichzeitig verzichtet man freiwillig auf Rechte, die man schon hat. Weshalb?

U.a. können diese Gruppierungen Kirchensteuern einziehen:
der Bund für Geistesfreiheit
der Humanistische Verband Nordrhein-Westfalen
die Freien Humanisten Niedersachsen
die Humanisten Württemberg
„Jesus Christus, der Auferstandene, das bedeutet, dass Gott aus Liebe und Allmacht dem Tod ein Ende macht und eine neue Schöpfung ins Leben ruft, neues Leben schenkt.“ Dietrich Bonhoeffer (Das Wunder der Osterbotschaft)
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Heinrich5
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Registriert: Samstag 20. April 2013, 18:23
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Re: Was ist eine "Kirchen"steuer?

Ungelesener Beitrag von Heinrich5 »

Was ist eine Kirchensteuer?

Der Begriff Kirchensteuer ist keineswegs irreführend.

Irreführend ist wieder einmal der obige Beitrag von Christel.

Eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts ist berechtigt Steuern zu erheben.

Wenn das Kirchen, die als Körperschaft des Öffentlichen Rechts anerkann sind tun, nennt man das ganz einfach und zu Recht Kirchensteuer.

Wenn das ein Humanistischer Verband, der als Körperschaft des Öffentlichen Rechts anerkannt ist dies auch tun wollte, würde man das ganz einfach nur Steuern nennen. Humanistische Verbände verzichten nicht nur auf so eine Zwangssteuer sondern sie fordern die Abschaffung dieser Steuern. Sie unterhalten sich von Mitgliedsbeiträgen und Spenden.

Unsinn ist es auch diese Steuer ganz allgemein als Kirchensteuer zu bezeichnen, denn ein humanistischer Verband, das weiß jeder Depp (außer Christel), ist keine Kirche. Er kann somit auch keine Kirchensteuer einziehen.

Ein freier Mensch kann für sich selbst entscheiden, ob er Mitglied in einem humanistischen Verband mit Mitgliedsbeiträgen werden will. Will er keine Mitgliedsbeiträge mehr zahlen, kann er auf einfache Weise aus seinem Verband wieder austreten.

Anders z. Bsp. in der katholischen Kirche. Da werden unmündige Säuglinge ungefragt nicht nur als Mitglied in die Kirche sondern zugleich auch in das katholische Zwangs-Kirchen-Steuer-System hineingetauft.

Die muslimische Ahmadiyya Muslim Jamaat (in Hessen als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt) erhebt auch keine Kirchensteuer (weil sie keine Kirche sind), wohl aber einen Mitgliedsbeitrag. Wenn jemand nicht in der Lage ist, seinen Mitgliedsbeitrag zu leisten, kann er sich davon mit einer Bitte an den amtierenden Kalifen befreien lassen. Der Bitte um Befreiung wird in der Regel entsprochen.

Bei der katholischen und evangelischen Kirche ist das nicht möglich. Da wird die Kirchensteuer zwangsweise über das Finanzamt einbehalten.

Die folgende Auswahl von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die teilweise Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und deshalb das Recht zur Erhebung der Kirchensteuer bzw. Steuern, (wenn sie keine Kirche sind) haben, erheben keine Kirchensteuer / Steuer:

der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden
der Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland
die Evangelisch-methodistische Kirche
die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK)
die Heilsarmee
der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden
die Siebenten-Tags-Adventisten
die orthodoxen Kirchen
die Zeugen Jehovas
die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen)
die Christian Science
die Neuapostolische Kirche
die Christengemeinschaft
der Bund für Geistesfreiheit
der HVD (Humanistischer Verband Deutschlands) mit seinen angeschlossenen Landesverbänden
die Freien Humanisten Niedersachsen
die Humanisten Württemberg
die Ahmadiyya Muslim Jamaat (in Hessen als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt)
der Nationale Geistige Rat der Bahá'í in Deutschland
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