http://www.heise.de/tp/artikel/33/33931/1.htmlSie sind konfessionslos und möchten keine Kirche finanziell unterstützen. Deshalb sind Sie aus der Kirche ausgetreten. Vielleicht haben Sie aber einen der vielen Wege übersehen, die die Kirchen haben, um trotzdem an Ihr Geld zu kommen. Es handelt sich dabei um das "besondere Kirchgeld".
• Es scheint, als hätten Sie das immer dann zu zahlen, wenn zwar Sie selbst keiner Kirche angehören, wohl aber Ihr Ehepartner,
• und Sie selbst deutlich mehr verdienen als Ihr Ehepartner.
Wer konfessionslos ist, muss zwar keine Kirchensteuer entrichten, zahlt aber unter Umständen trotzdem für die Kirche. Dann nämlich, wenn der weniger verdienende Ehepartner Mitglied ist.
Maßgeblich ist in solchen Fällen nicht das Einkommen des kirchlich gebundenen Partners, sondern der "Lebensführungsaufwand". Der wiederum orientiert sich am gemeinsamen Einkommen des Ehepaars. Nach einem besonderen Tarif wird daraus das sogenannte Kirchgeld berechnet. Paare, deren gemeinsames zu versteuerndes Einkommen unter 37.500 Euro liegt, zahlen ein Kirchgeld von 96 Euro im Jahr, bei unter 75.000 Euro sind es 396 Euro. Der Höchstsatz liegt bei 3600 Euro.
Wollten Ehepaare das Kirchgeld umgehen, konnten sie sich bislang bei der Steuer getrennt veranlagen lassen. Ab 2014 gibt es diese Option nicht mehr, jetzt ist als Alternative nur noch die Einzelveranlagung möglich.
Wer nicht auf das Ehegattensplitting verzichten möchte, hat eine weitere Option: Er tritt einem weltanschaulichen Verband für Konfessionslose bei. Als Körperschaften öffentlichen Rechts können solche Verbände zwar ebenfalls Steuer erheben, tun das aber nicht.
Kein Problem gibt es, wenn der kirchlich gebundene Partner mehr verdient als der andere. Er bezahlt dann regulär Kirchensteuer auf sein Einkommen, der Ehepartner bleibt unbehelligt.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Was-man-zur ... 15601.html