Die Echternacher Springprozession ist eine religiöse Prozession, die jedes Jahr am Dienstag nach Pfingsten in Echternach in Luxemburg stattfindet. Die Teilnehmer „springen“ zu Polkamelodien in Reihen durch die Straßen der Stadt bis zum Grab des Heiligen Willibrord in der Echternacher Basilika.
Der heilige Willibrord, war ein Heiliger, der bei Nervenkrankheiten, Krämpfen, Veitstanz oder Epilepsie angerufen wurde. Man kann daher annehmen, dass sich die Gläubigen in der Prozession wie Kranke bewegt haben, um den „Veitstanz“ nicht zu bekommen. Vermutlich ist die Springprozession auch aus einem christianisierten heidnischem Ritual hervorgegangen.
Im 18. Jahrhundert, dem Jahrhundert der Aufklärung, wurde das Springen von weltlicher und von kirchlicher Seite immer mehr kritisiert. Man bedauerte die Entgleisungen, wenn die Gläubigen zu sehr in Ekstase gerieten.
1778 hat der Erzbischof und Kurfürst von Trier Clemens Wenzeslaus von Sachsen die Springprozession verboten, weil diese „nicht vernünftig“ sei.
Auch der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Joseph II. hat 1786 diese Prozessionen verbieten lassen, nahm dieses Verbot bald darauf aber zurück, wahrscheinlich weil sich sowieso niemand daran hielt.
https://www.youtube.com/watch?v=FQ68OFEC_p8
https://www.youtube.com/watch?v=yvHR5Vs4XHg
Die UNESCO hat diese religiöse Prozession auf ihrer Sitzung vom 16. November 2010 in Nairobi zur Repräsentativen Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit hinzugefügt.

Ja, dieses Beispiel zeigt, auch Unsinn kann zum Welt-Kulturerbe erhoben werden.