Aber nicht nur der Pfarrer segnet. Segnen kann jeder. So kann man auch die Haussegnung selbst vornehmen.
Taufen kann übrigens auch jeder. Der Platz der Taufe ist zwar nach meinem Verständnis unbedingt die Gemeinde ... Dennoch kirchlich gültig kann jeder taufen, der den Willen hat zu taufen, wenn die Taufe im Namen des Vaters, des Sohnes und des Hl. Geistes erfolgt und Wasser fließt.
Was mir nicht klar ist, warum jemand, der nicht glaubt sein Kind taufen lassen will.
Wird ein Säugling nicht getauft, dann ist das Kind nicht automatisch von der Erstkommunion ausgeschlossen. Wird das ungetaufte Kind im Glauben erzogen und äußert es selbst den Wunsch, kann es vor der Erstkommunion oder verbunden mit dieser getauft werden.
Mit 14 Jahren ist ein Kind religionsmündig. Dann kann es von sich aus zur Kirche kommen und natürlich getauft werden. Oft wird diese Taufe verbunden mit Erstkommunion und Firmung.
Aber warum eine Taufe ohne Glaube gewünscht wird, verstehe ich nicht. Die Taufe ist doch mit einem Bekenntnis verbunden.
@ Ehebruch, schwere Sünde ja, aber Todsünde? Aus den heute gültigen Kirchendokumenten geht das so nicht hervor. Du legst sie traditionalistisch aus.
Aber hier http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P6I.HTM finde ich keine konkrete
Aufzählung von Sünden, sondern vielmehr 3 Bedingungen, wann etwas eine Todsünde ist:
Aber auch Todsünden kann man bereuen, auch diese können vergeben werden:1857 Damit eine Tat eine Todsünde ist, müssen gleichzeitig drei Bedingungen erfüllt sein: „Eine Todsünde ist jene Sünde, die eine schwerwiegende Materie zum Gegenstand hat und die dazu mit vollem Bewußtsein und bedachter Zustimmung begangen wird" (RP 17).
1855 Die Todsünde zerstört die Liebe im Herzen des Menschen durch einen schweren Verstoß gegen das Gesetz Gottes. In ihr wendet sich der Mensch von Gott, seinem letzten Ziel und seiner Seligkeit, ab und zieht ihm ein minderes Gut vor.
@ Mit dem Offizialat hatte ich bisher nichts zu tun. Aber wie ich hörte kann sich eine Nachfrage dort lohnen.1856 Da die Todsünde in uns das Lebensprinzip, die Liebe, angreift, erfordert sie einen neuen Einsatz der Barmherzigkeit Gottes und eine Bekehrung des Herzens, die normalerweise im Rahmen des Sakramentes der Versöhnung erfolgt.
Begründet wird das „kath. Scheidungsverbot“ mit der Bergpredigt und Jesu Aussage:
Nun war es allerdings damals so:Da traten Pharisäer zu ihm heran, um ihn auf die Probe zu stellen, und sagten: >>Ist es einem Manne erlaubt, seine Frau zu entlassen aus jedem Grunde?<< Er antwortete [ihnen]: >>Habt ihr nicht gelesen, daß der Schöpfer von Anfang an >sie als Mann und Frau geschaffen< (1Mos 1,27) und gesagt hat: >Deshalb wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und seiner Frau anhangen, und die zwei werden ein Fleisch sein< (1Mos 2,24)? So sind sie also nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was nun Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen (Matth 19,3-6)
Ein Mann konnte seine Frau jederzeit wegschicken. Sie stand dann da ... (Die Frau konnte das nicht.)Wenn jemand eine Frau zur Ehe nimmt, sie ihm aber später nicht mehr gefällt, weil er an ihr etwas Widerliches entdeckt, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben, diesen ihr aushändigen und sie aus seinem Hause entlassen. (5Mos 24,1)
Ein Mann konnte auch mehrere Frauen haben. Damals, kein Problem. Jesus kritisiert das nicht.
Später wurde eingeschränkt: „Der Bischof soll daher untadelig sein, eines einzigen Weibes Mann, nüchtern ...“ (1Tim 3,2)
Das heißt nicht, der Mann darf nicht geschieden sein, sondern, er sollte nicht mehrere Frauen haben.
Demnach konnten einfache Gemeindemitglieder mehrere Frauen haben.
So einfach ist das mit den Aussagen Jesu also nicht.
Eines ist sicher und dies schreibt auch Papst Benedikt XVI. in seinem Buch Jesus von Nazareth S. 133 bezüglich Jesu Bergpredigt:
S. 157 schreibt er weiter:„Es geht nicht um Aufhebung, sondern um Erfüllung, und diese Erfüllung verlangt ein Mehr, nicht ein Weniger an Gerechtigkeit, wie Jesus gleich anschließend sagt:
„Wenn eure Gerechtigkeit nicht weitaus größer sein wird als die der Schriftgelehrten und Pharisäer, werdet ihr nicht hineinkommen in das Himmelreich. (Matth 5,20)
„In der Tat gehört zu einer Sozialordnung auch Entwicklungsfähigkeit; sie muss sich unterschiedlichen historischen Situationen stellen und sich am Möglichen orientieren ...
... auch kasuistisches Recht, das in der Tora steht, aber praktisch zu Unrecht geworden ist und in konkreten wirtschaftlichen Situationen Israels nicht mehr dem Schutz der Armen, der Witwen und der Weisen dient. ...
S. 160 ...So wird auch die Christenheit immer wieder Sozialordnungen, eine „christliche Soziallehre“ neu ausarbeiten und formulieren müssen.