7% "Ethiksteuer"?

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niels
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Re: 7% "Ethiksteuer"?

Ungelesener Beitrag von niels »

...ich meinte eigentkich die Positionen, die "ordentlich gebucht" werden. Da werden Ausgaben für "Verwaltung", "Vergütungen", "Beraterverträge" oder Aufträge über Drittunternehmen u.ä. konstruiert die - oft vor allem ihre Höhe - fragwürdig sein dürfte. In dem Fall hat das FINA den schwarzen Peter nachzuweisen, das hier "getrickst" wurde.

Sommerfeste, Tanzveranstaltungen oder gar Discos werden gern für die Generierung erheblicher Einnahmen veranstaltet, die sich selten in den Buchhaltungen komplett wiederfinden. Auch Vereinsheime sind oft schon zu "Kneipen" mutiert - zum Ärger manch lokalen "seriösem" Gastronom...
Liborius
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Re: 7% "Ethiksteuer"?

Ungelesener Beitrag von Liborius »

Heinrich5 hat geschrieben:@Liborius
Die meisten Vereine (auch Hühnerzuchtvereine und Kaninchenzuchtvereine u.a.) sind als Gemeinnützig durch die Finanzämter anerkannt.
Es kommt nur darauf an,
-dass sie beim Amtsgericht als e.V. im Vereinsregister eingetragen sind
-und dass sie eine Vereinssatzung haben, in welcher gemeinnützige Ziele des Vereins festgelegt sind.

Die weitere Aufnahme von Personen in den Verein wird durch die Satzung geregelt. Nur wer die Satzung des Vereins (und damit auch seine gemeinnützigen Ziele) anerkennt, kann Vereinsmitglied werden.
Die Vereinssatzung und damit auch die festgelegten gemeinnützigen Ziele können durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden. Dazu bedarf es aber mindestens einer zwei/drittel Mehrheit oder drei/viertel Mehrheit aller abgegebenen Stimmen und es werden auch Anforderungen an die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder gestellt.

Im Übrigen wird alle zwei Jahre durch das Finanzamt die satzungsgemäße (gemeinnützige) Verwendung der finanziellen Mittel des Vereins überprüft. Werden hier Verstöße festgestellt, kann der Status der Gemeinnützigkeit auch wieder entzogen werden und es werden Steuern fällig.
@heinrich
die Eintragung in eine Vereinsregister ist nicht zwingend notwendig. Es kann ja jede andere Körperschaft den Status gemeinnützig erhalten, sofern die Ziele es zulassen. Selbst z.B. der Berliner Zoo ist als Aktiengesellschaft gemeinnützig.
Ein Änderung der Vereinziele ist unverzüglich dem Fiskus bekanntzugeben, denndaran hängt die Eigenschaft gemeinnützig ab.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinn%C3%BCtzig
Heinrich5

Re: 7% "Ethiksteuer"?

Ungelesener Beitrag von Heinrich5 »

Das ist richtig. Es gibt auch gemeinnützige GmbH (GgmbH)
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niels
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Re: 7% "Ethiksteuer"?

Ungelesener Beitrag von niels »

Das ist richtig. Es gibt auch gemeinnützige GmbH (GgmbH)
Was es noch einfacher macht, mit größeren Summen "zu hantieren" - im positiven wie negativen Sinne...

Im Fall des Zoos - solche gibt es ja auch als kommerzielle Unternehmungen - verstehe ich das, denn jeder hat Zutritt zum Zoo (auch wenn er Eintritt zahlen muß und sich dort satzungsgemäß "benehmen muß"). Eine Einrichtung, die nur Menschen / Mitglieder mit bestimmten Weltanschauungen o.ä. erlaubt, ist m.E. nicht gemeinnützig.

Beispiel:
Vor vielen jahren bewarb sich eine Bekannte mal an der sog. "Bergschule" (Elisabeth-Gymnasium). Von der Schule wurde eine Art "Führungszeugnis" von dem für ihre Gemeinde zuständigen Pfarrei gefordert. Sie selbst war zwar "offiziell" (d.h. steuerrechtlich) "katholisch", aber schon lange - aus Gewissensgründen - in keiner Kirche mehr, also auch nicht der lokalen. Ich sehe das recht eindeutig als Diskriminierung von "Nicht-Gläubigen "oder jedenfalls Menschen, die sich zwar christlich sehen aber die Kirche nicht als ihre Heimat. Möglicherweise ist die-/derjenige aber auch woanders in die Kirche gegangen usw.

Hioer geht es - wie bei den Koranschulen im mittleren Osten, die ich besucht habe - um Misssion und Stärkung der Religionsidee. Indem nur "vorbildlich Gläubige" an der Bildungseinrichtung akzeptiert werden, möchte man - innerhalb der Religionsgemeiunschaft - Macht und Einfluß ausbauen, was sicher nicht zugunsten der restlichen Bevölkerung geschieht.

M.E. Ist nicht nur kommerzielles Unternehmen, wer mehr Geld verdient als ausgibt, sondern auch jeder der Macht und Einfluß für eigene Interessen aufbaut (Geld [also "Erwerboptionen"] und Macht [also "Handlungsoptionen"]). Einer gemeinnützigen Organisation sollte und muß / braucht es nie um Macht gehen.

Eigene Intressen bedeutet auch Interessen für die eigene Organisation / Gruppe - zu Lasten oder Nachteil - oder jedenfalls nicht zum Vorteil - außenstehender Gruppen / Menschen. Allerdings kann man Macht - im Gegensatz zu Geld / materiellen Gütern - nur schlecht nominal bewerten. Diese "Lücke" nutzen Religionen / Sekten für ihren Machtausbau. Die Durchsetzung eigener / persönlicher Interessen (wozu auch einzelne Gruppen zu zählen sind) muß lange nicht gemeinnützig sein - in der Regel geht es sogar um das Gegenteil).

Kassiert z.B. eine religiöse Schule Geld (über die pro Schüler und Leistungsziel mit jeder privaten Schule vereinbarten Satz) vom Staat, bevorteilt sich eine Gruppe zu Lasten nicht dieser Religion Angehöriger oder gar als "Feinde" gesehener anderer, die NICHT von dieser Schule aufgenommen oder denen kein ihrer Weltanschauung gemäßer / annehmbarer Unterricht angeboten werden.

Eine "gemeinnützige" Einrichtung muß für die "Allgemeinheit" gleichweg offen sein, soweit sich jeder an die Satzung hält. Beinhaltet die Satzung Einschränkungen für Mitglieder wie ethnische Abstammung oder Weltanschauung, darf man diese nicht als "gemeinnützig" betrachten, denn sie richtet sich nicht an die Gemeinschaft. Denn immerhin verfolgt sie ihre eigenen Interessen - nicht allein die der (freien) Mitglieder. Ob das Interesse nun in Geld oder Macht (politischem Einfuß oder Macht über Menschen) liegt, soielt m.E. eine arg untergeordnete Rolle.

cheers,


Niels.
Christel
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Re: 7% "Ethiksteuer"?

Ungelesener Beitrag von Christel »

Niels, kannst Du denn auch belegen, was Du schreibst?

"Gemeinnützig" ist gesetzlich geregelt!
niels hat geschrieben:Eine "gemeinnützige" Einrichtung muß für die "Allgemeinheit" gleichweg offen sein, soweit sich jeder an die Satzung hält. Beinhaltet die Satzung Einschränkungen für Mitglieder wie ethnische Abstammung oder Weltanschauung, darf man diese nicht als "gemeinnützig" betrachten, denn sie richtet sich nicht an die Gemeinschaft. Denn immerhin verfolgt sie ihre eigenen Interessen - nicht allein die der (freien) Mitglieder. Ob das Interesse nun in Geld oder Macht (politischem Einfuß oder Macht über Menschen) liegt, soielt m.E. eine arg untergeordnete Rolle.
Kannst du mir erklären, warum dann der „IBKA“ = „Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V." ein gemeinnütziger Verein ist?
http://www.ibka.org/infos/satzung.html

Grüße
Christel
„Jesus Christus, der Auferstandene, das bedeutet, dass Gott aus Liebe und Allmacht dem Tod ein Ende macht und eine neue Schöpfung ins Leben ruft, neues Leben schenkt.“ Dietrich Bonhoeffer (Das Wunder der Osterbotschaft)
Heinrich5

Re: 7% "Ethiksteuer"?

Ungelesener Beitrag von Heinrich5 »

Zitat Niels:
Beinhaltet die Satzung Einschränkungen für Mitglieder wie ethnische Abstammung oder Weltanschauung, darf man diese nicht als "gemeinnützig" betrachten, denn sie richtet sich nicht an die Gemeinschaft.
Um als "Gemeinnützig" anerkannt zu werden, darf es ethnische Einschränkungen bei der Aufnahme von Mitgliedern nicht geben. Das ist richtig.

Hinsichtlich der Weltanschauung / Konfession darf und muss es aber Einschränkungen geben können. Was sollen auch Gläubige in einem konfessionslosen atheistischen Verband zu suchen haben.
Deshalb unterscheidet der IBKA auch zwischen „Ordentlicher“ und „Außerordentlicher" Mitgliedschaft.

Ordentliches Mitglied im IBKA kann jede konfessionslose natürliche Person werden.

Außerordentliches Mitglied im IBKA kann jede zwangskonfessionalisierte natürliche Person (also auch Christen) werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat und die bereit ist, für die Grundsätze und Ziele des IBKA gemäß Satzung und Politischem Leitfaden einzutreten.

Durch die Säuglingstaufe sind ja wohl die meisten Christen zwangskonfessioniert.

5.1 Ordentliche Mitgliedschaft

5.1.1 Ordentliches Mitglied kann jede konfessionslose natürliche Person werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat und die bereit ist, für die Grundsätze und Ziele des IBKA gemäß Satzung und Politischem Leitfaden einzutreten.
5.1.2 Konfessionslos im Sinne dieser Satzung ist, wer keiner religiösen Gemeinschaft angehört.
5.1.3 Die ordentliche Mitgliedschaft im IBKA kann beantragen, wer durch persönliche Erklärung bekundet, die Voraussetzungen zur ordentlichen Mitgliedschaft zu erfüllen.
5.1.4 Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Ein ehemaliges Mitglied, das aus dem Verein ausgeschlossen wurde oder wegen Nichtbezahlung von Beiträgen von der Mitgliederliste gestrichen wurde, kann nur mit Zweidrittelmehrheit des Vorstands wieder aufgenommen werden.
5.1.5 Nach der Aufnahme erhält das Mitglied eine Bestätigung seiner Mitgliedschaft.

5.2 Außerordentliche Mitgliedschaft

5.2.1 Außerordentliches Mitglied kann jede zwangskonfessionalisierte natürliche Person werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat und die bereit ist, für die Grundsätze und Ziele des IBKA gemäß Satzung und Politischem Leitfaden einzutreten.
5.2.2 Zwangskonfessionalisiert im Sinne dieser Satzung ist, wer gegen seine Überzeugung einer religiösen Gemeinschaft nur deshalb angehört, weil er/sie hierzu aus ökonomischen oder sozialen Gründen gezwungen ist.
5.2.3 Die außerordentliche Mitgliedschaft im IBKA kann beantragen, wer durch persönliche Erklärung bekundet, die Voraussetzungen zur außerordentlichen Mitgliedschaft zu erfüllen.
5.2.4 Für die Aufnahme außerordentlicher Mitglieder gelten im Übrigen dieselben Regelungen wie für die Aufnahme ordentlicher Mitglieder.
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Re: 7% "Ethiksteuer"?

Ungelesener Beitrag von niels »

Hinsichtlich der Weltanschauung / Konfession darf und muss es aber Einschränkungen geben können. Was sollen auch Gläubige in einem konfessionslosen atheistischen Verband zu suchen haben.
das ist richtig, allerdings halte ich dann für fraglich wie weit man Gemeinnützigkeit definiert, wenn Weltanschauung oder ethnische Abstammung allein einschränkend auf die Mitgliedschaft wirken dürfen. Soweit jemand den Satzungszielen folgt, sollte seine Mitgliedschaft möglich sein.

Demnach sollte man Gemeinnützigkeit allein über die satzungsbedingten Ziele der Gruppierung definieren. das würde auch eine Menge mehr Transparenz nach außen bringen, auf die wir alle ein Recht haben - immerhin unterstützen wir alle diese Vereine durch uns allen entgangene Steuern...
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Heinrich5

Re: 7% "Ethiksteuer"?

Ungelesener Beitrag von Heinrich5 »

Das ist auch bereits festgelegt, dass die in der Vereinssatzung festgelegten Ziele ebenfalls gemeinnützige Zwecke verfolgen müssen.
Was macht es aber für einen Sinn, wenn z.B. ein Hundesportverein gezwungen wird Personen in seinen Verein aufzunehmen, welche mit Hunden nichts am Hut haben? Das gilt dann aber genauso für konfessionsnahe und konfessionsfreie Vereine.
Die ethnische Abstimmung spielt, außer in NAZI-Vereinen, keine Rolle. Die sind aber nun auch wirklich nicht gemeinnützig.
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Re: 7% "Ethiksteuer"?

Ungelesener Beitrag von niels »

..auch so festgelegt.
Ja, auch, aber nicht exklusiv.

Auch wenn jemand keinen Hund hat, kann er dem Verein nützlich sein, indem er dem Verein bei der Erlangung seiner (satzungsgemäßen) Ziele Unterstützung leistet. Mitglied sollte also nur werden, wer sich für die satzungsgemäßen Ziele einsetzt bzw. die Ziele nachweislich, aktiv unterstützt. Das kann aktiv - durch persönlichen Einsatz über die Mitgliedsbeiträge hinaus geschehen - aber ev. auch passiv, druch Beisteuern von Mitgliedsbeiträgen. Müsste man mal gesondert durchdenken.

Wenn sich z.B. ein kroatischer Kulturverein als "gemeinnützig" listen lassen möchte, dann kann er ebensogut auch Deutsche o.a. aufnehmen, soweit diese sich für die Satzungsziele aktiv einsetzen - demnach den satzungsgemäßen Vereinsbetrieb nicht behindern oder gar "stören". Wer sich dagegen einsetzt, kann demnach jederzeit gerügt bzw. ausgeschlossen werden.

Was sich auf den ersten Blick möglicherweise "komisch" anschaut, ist es auf den zweiten nicht mehr so unbedingt.

Z.B. sehe ich einige christliche Pfadfindergruppen, die mit modernem Pfadfindertum wenig am Hut haben und auch nur konfessionell geprägte Mitglieder aufnehmen, nicht uneigneschränkt für gemeinnützig an, denn gerade in kleineren Dörfern dient die Gruppe der Jugendarbeit in erster Linie im Sinne der Kirche - aber erst an zweiter Stelle der Jugend im Ort. Andernfalls würde man auch Nichtkonfessionelle akzeptieren - inkl. deren Weltanschauung. Das ist aber m.E.n. nicht der Fall.

Wenn man Gemeinnützigkeit sucht, findet man diese in jedem Unternehmen - solange unternehmertypische Privatentnahmen als nötige Ausgaben (Investitionen) getarnt werden können.

Möglicherweise wäre dadurch heute so mancher Verein gezwungen / gedrängt, seine (oft so "la la" hingefaselte) Satzung mal klar zu durchdenken und ggf. zu aktualisieren.

Es würde der Transparenz dienen und Gemeinnützigkeit wieder die Stellung eines hohen Gutes zurückbescheren. Dann wäre es ggf. auch für Spender wieder einfacher, tatsächlich für die Gemeinschaft agierende Organisationen zu finden und zu bespenden.

Mir geht dagegen wenig ein, warum ein "Hühnerzuchtverein" gemeinnützig sein soll. Auch ein kommerzieller Hühnerzüchter setzt sich mehr oder weniger für die Arterhaltung und Artenvielfalt unter Geflügel ein - jedenfalls nicht wirklich weniger als jeder Hobbyist.

Z.B. ärgern sich viele eichsfelder Gastronomen über die Machenschaften manch eines örtlichen Fußball oder Sportvereines, die sich - z.B. mit ihren Vereinshäusern - selbst gastronomisch betätigen oder auch regelmäßige Tanzveranstaltungen zur "Refinanzierung" durchführen. Für manch Gastronomen bedeutete dies schon der unternehmerische Tod, da der ja mit einer erheblich höheren Abgabenlast (Steuern, Sozialabgaben, KV, GEMA, MwSt., Gewerbesteuer, Schankabgaben, Schanklizenz uvm.) zu kämpfen hatte.

Ich halte es für zweifelhaft, stetigen Gastronomiebetrieb oder laufende Tanzveranstaltungen als satzugsgemäßes Handeln eines gemeinnützigen Vereines zu betrachten. Zudem ist es offenes Geheimnis, das so manch Verein auch rentabelste Veranstaltungen und Unternehmungen nicht oder nur "ungenau" in den Büchern verzeichnet. Manch Vereinsvorstand hat sich - so munkelt man - auch persönlich außerordentlich gut refinanziert - z.B. den eigenen Hausbau o.ä. "Erfordernisse". Da wird z.B. ein altes Landgut durch einen Jugendhilfeverein voll renoviert, wonach es doch tatsächlich - für wenig Geld - den Besitzer wechselt - z.B. an den früheren Vereinsvorsitzenden usw. ...

Nebenbei:
Solange ein Verein eh keine Überschüsse erzielt, braucht er auch keinerlei Steuern abführen. Lediglich Spendenzuflüsse können u.U. für den Spender absetzbar sein.

Z.B. sollte die Gemeinnützigkeit auch dann - wenigstens temporär - aberkannt werden, weenn ein Verein über seine Satzungsziele hinaus (oder an diesen vorbei) "unternehmerisch" agiert.
Heinrich5

Re: 7% "Ethiksteuer"?

Ungelesener Beitrag von Heinrich5 »

Z.B. ärgern sich viele eichsfelder Gastronomen über die Machenschaften manch eines örtlichen Fußball oder Sportvereines, die sich - z.B. mit ihren Vereinshäusern - selbst gastronomisch betätigen oder auch regelmäßige Tanzveranstaltungen zur "Refinanzierung" durchführen. Für manch Gastronomen bedeutete dies schon der unternehmerische Tod, da der ja mit einer erheblich höheren Abgabenlast (Steuern, Sozialabgaben, KV, GEMA, MwSt., Gewerbesteuer, Schankabgaben, Schanklizenz uvm.) zu kämpfen hatte.
Ich halte es für zweifelhaft, stetigen Gastronomiebetrieb oder laufende Tanzveranstaltungen als satzungsgemäßes Handeln eines gemeinnützigen Vereines zu betrachten.
Ich glaube nicht, dass bei diesen Machenschaften durch die Vereine das Finanzamt ruhig zu sieht. Vielleicht fehlt da mal der entsprechende Tipp an das FA.

Wenn ein Verein ein eigenes Gartenhäuschen oder Vereinshaus hat und dort seine Mitgliederversammlungen durchführt und bei dieser Gelegenheit seine Mitglieder mit Getränken und einem kleinen Imbiss versorgt, ist dagegen nichts einzuwenden. So etwas darf natürlich nur für Vereinsangehörige und evtl. deren Familienangehörige stattfinden und keinesfalls für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
In vielen Vereinen ist es üblich, dass z. B. der, der Geburtstag hat, einen ausgibt. In der Gaststätte würden 20 Glas Bier a 0,3 Liter zum Preis von 1,60 € dann 32 € (eine Runde) kosten. Im Gartenhaus kostet ein Kasten mit 20 Flaschen a 0,5 Liter nur 12 €. Es gibt Vereinsmitglieder denen eine Runde Bier zu 32 € nicht zumutbar ist.
Z.B. sollte die Gemeinnützigkeit auch dann - wenigstens temporär - aberkannt werden, wenn ein Verein über seine Satzungsziele hinaus (oder an diesen vorbei) "unternehmerisch" agiert.
Das sehe ich auch so.
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Re: 7% "Ethiksteuer"?

Ungelesener Beitrag von niels »

nun,
Ich erinnere mich da an "Vereinshäuser" wie bei Großbartloff u.a., Tanzveranstaltungen im Saal Arenshausen oder auch dem ehem. Jugendzentrum in Leinefelde - manchmal aber auch Jugendclubs. Aber auch Gastronomen aus anderen Orten berichteten (oder klagten) mir ähnliches.

Einen Tipp an das FINA würde den Betreffenden wohl nur wenig helfen, denn in der Regel sind die Sachverhalte nur schwer juristisch handfest belegbar - zum anderen kann sich die Bevölkerung "denken", woher der Tip kam (egal ob's tatsächlich zutrifft).

Immerhin haben einige Vereine recht viel zu sagen in manch einem Ort...
Christel
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Re: 7% "Ethiksteuer"?

Ungelesener Beitrag von Christel »

Heinrich5 hat geschrieben:Was sollen auch Gläubige in einem konfessionslosen atheistischen Verband zu suchen haben.


Vielleicht um dort für ein bißchen für Stimmung zu sorgen? :wink: - (Kleiner Spaß)

Heinrich5 hat geschrieben:Deshalb unterscheidet der IBKA auch zwischen „Ordentlicher“ und „Außerordentlicher" Mitgliedschaft.

Ordentliches Mitglied im IBKA kann jede konfessionslose natürliche Person werden.

Außerordentliches Mitglied im IBKA kann jede zwangskonfessionalisierte natürliche Person (also auch Christen) werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat und die bereit ist, für die Grundsätze und Ziele des IBKA gemäß Satzung und Politischem Leitfaden einzutreten.
Ach, da kann ich ja gar nicht Mitglied des IBKA werden :x ! - (Kleiner Spaß)

Danke Heinrich für die Klarstellung! So hatte ich es auch recherchiert:
Siehe:
Beitrag von Christel » Freitag 1. Januar 2010, 13:28
http://eichsfeld.net/eicforum/viewtopic ... 17&start=2

Gesetze wirken nicht unbedingt so, wie Mann /Frau sich das vorstellt. Da geht es nach Buchstaben, nicht nach Logik...
Jeder Verein müht sich um Gemeinnützigkeit. Das heißt aber nicht, dass der Verein auch für die Allgemeinheit offen sein muss. Falls ich das richtig mitbekommen habe, dürfen sich auch gemeinnützige Vereine ihre Mitglieder aussuchen. Sie müssen nicht für jeden offen sein. Entscheidend für die Gemeinnützigkeit ist der Zweck und dass der Verein keine wirtschaftliche Ziele verfolgt. So habe ich das jedenfalls verstanden.

Grüße
Christel
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Re: 7% "Ethiksteuer"?

Ungelesener Beitrag von niels »

[quote)...müht sich...[/quote]
Ja, richtig, aber gewollt ist (leider) noch lange nicht gekonnt oder gar Ergebnis. Das kann eigentlich nur die Satzung klarstellen, die m.E. bisher oft viel zu "lachs" bewertet werden.
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