Staatanwaltschaft Dresden schlägt sich auf Seite von Neonazi
Das Landeskriminalamt Sachsen hat auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Dresden „verfügt”, dass der Provider der Webseite dresden-nazifrei.de diese aus dem Internet nehmen soll. Eine Verfügung voller juristischer Mängel.
Es fängt bereits bei der Aufmachung dieser „Verfügung” an: Im Kern ordnet hier die Staatsanwaltschaft Dresden (eine Strafverfolgungsbehörde) gegenüber dem LKA Dresden (ebenfalls hauptsächlich strafverfolgend aktiv) an, dass der Provider auf die (vermeintliche) Strafbarkeit der Inhalte der Webseite „hinzuweisen” ist und „aufzufordern” ist, die
entsprechenden Inhalte” zu sperren. Daraufhin schickt das LKA an den Provider ein Fax, in dem im Wesentlichen nichts steht als ein Verweis auf die mitgeschickte „Verfügung” der Staatsanwaltschaft.
Es ist in keiner Weise erkennbar, was dieses Fax rechtlich darstellen soll. Einen Verwaltungsakt im Rahmen der Gefahrenabwehr? Einen Justizverwaltungsakt im Rahmen der Strafrechtspflege? Oder sogar eine repressive Maßnahme, d.h. eine Strafe?
Nähere Informationenüber über diesen unglaublichen Vorgang:
http://www.telemedicus.info/article/162 ... ei.de.html
Informationen über die gesperrte Seite dresden-nazifrei.de sind hier noch einzusehen:
http://www.dresden-nazifrei.com
Staatanwaltschaft Dresden auf Seite von Neonazi
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