Focus: "Aufbau Ost ruiniert den Westen"

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Josef
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Re: Focus: "Aufbau Ost ruiniert den Westen"

Ungelesener Beitrag von Josef »

Im übrigen zahl ich AUCH Steuern.
Kurt Brakelmann
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Re: Focus: "Aufbau Ost ruiniert den Westen"

Ungelesener Beitrag von Kurt Brakelmann »

Hallo Josef
Es ist alles so geregelt, um den Kauf von Pelzmänteln und Maßkleidung zu unterbinden
Das wäre ja auch noch schöner wenn man von der Hartz IV Leistung sich auch noch Luxusgüter kaufen könnte.
Aber sonst müsstest Du mit der Regelleistung des ALG II = 347,00 € / Monat doch prima zurecht kommen:

"Die Regelleistung ist pauschaliert und umfasst den gesamten Lebensunterhalt, insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie „in vertretbarem Umfang“ auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben (§ 20 Abs. 1 SGB).
Einmalige Beihilfen, wie sie noch in der alten Sozialhilfe geleistet wurden, sind nur noch bei Schwangerschaft und Geburt, Erstbezug einer Wohnung sowie für mehrtägige Klassenfahrten schulpflichtiger Kinder möglich.
Die Leistungshöhe wird in der Regelsatzverordnung (RSV) festgelegt und aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)1 von 2003 abgeleitet; für die RSV berücksichtigt wird dabei nur das Ausgabeverhalten der unteren 20 Prozent der erfassten Verbrauchergruppen.
Für die Ermittlung des Regelsatzes werden die in der EVS ermittelten Ausgaben in zehn Abteilungen gruppiert und mit einem komplexen Schlüssel anteilig abgesenkt.
Der Regelsatz setzt sich aus folgenden zehn Abteilungen zusammen:

Nahrung, Getränke, Tabakwaren ca. 37 % (Alleinstehende Person 128,39 €, Kind – älter als 13 Jahre alt (Ü13) 102,86 €, Kind – jünger als 14 Jahre alt (U14) 76,96 € – entspricht einem Tagessatz von; 4,28 €, 3,43 € bzw. 2,57 €). Nach Berechnungen der FKE Dortmund beträgt der tatsächliche Lebensmittelbedarf für ein 11-jähriges Kind jedoch 5,71 € und nicht 2,57 € (staatlich), (Einkauf im Supermarkt).

Bekleidung, Schuhe (inkl. Reinigung, Waschen, Reparatur) ca. 10 % (Alleinstehende Person 34,70 €, Kind-Ü13 27,80 €, Kind-U14 20,80 €)

Wohnen (ohne Mietkosten) also Strom & Wohnungsinstandhaltung (Renovierung) ca. 8 % (Alleinstehende Person 27,76 €, Kind-Ü13 22,24 €, Kind-U14 16,64 €)

Möbel, Apparate, Haushaltsgeräte ca. 7 % (Alleinstehende Person 24,29 €, Kind-Ü13 19,46 €, Kind-U14 14,56 €)

Gesundheitspflege ca. 4 % (Alleinstehende Person 13,88 €,
Kind-Ü13 11,12 €, Kind-U14 8,32 €)

Verkehr (Öffentliche Verkehrsmittel und Fahrrad, sowie Zubehör) ca. 4 % (Alleinstehende Person 13,88 €, Kind-Ü13 11,12 €, Kind-U14 8,32 €)

Telefon, Fax, Post- und Kurierdienstleistungen. ca. 9 % (Alleinstehende Person 31,23 €, Kind-Ü13 25,02 €, Kind-U14 18,72 €)

Freizeit, Unterhaltung, Kultur (darin auch Schreibwaren sowie Schulmaterial) ca. 11 % (Alleinstehende Person 38,17 €, Kind-Ü13 30,58 €, Kind-U14 22,88 € – entspricht einem Tagessatz von; 1,27 €, 1,02 € bzw. 0,76 €)

Beherbergungs- und Gaststättenleistungen ca. 2 % (Alleinstehende Person 6,94 €, Kind-Ü13 5,56 €, Kind-U14 4,16 €)

Sonstige Waren und Dienstleistungen ca. 8 % (Alleinstehende Person 27,76 €, Kind-Ü13 22,24 €, Kind-U14 16,64 €)

Kosten der Unterkunft und Heizung
Neben der Regelleistung werden angemessene Wohnungs- und Heizkosten erstattet. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit in Mainz hat dazu u. a. folgende Richtlinie herausgegeben: Bei der Bewertung der Angemessenheit können für alle Mietverhältnisse die folgenden Wohnungsgrößen als angemessen angesehen werden:

Personen Gesamtwohnfläche
1 bis 50 m²
2 bis 60 m² (oder 2 Wohnräume)
3 bis 75 m² (oder 3 Wohnräume)
4 bis 90 m² (oder 4 Wohnräume)
jede weitere Person zusätzlich 10 m² (oder 1 Wohnraum mehr)

Zur Feststellung der Angemessenheit der Miete ist nicht auf den jeweiligen örtlichen Durchschnitt aller gezahlten Mieten abzustellen, sondern auf den unteren Bereich der am Wohnort marktüblichen Mieten.
Zu den Aufwendungen für die Unterkunft zählen neben der Kaltmiete auch die Nebenkosten. Heizkosten sind (als Brennstoffbeihilfe) in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, soweit sie nicht aufgrund unwirtschaftlichem Verhalten unangemessen hoch sind.
Nicht zu den Heizkosten zählen die Kosten der Warmwasserbereitung; diese sind mit der Regelleistung abgegolten.
Sind in den Auf¬wendungen für Unterkunft und Hei¬zung die Kosten für die Bereitung von Warmwasser pauschal enthalten, darf ein entsprechender Anteil bis zur Höhe der bereits in der Regel¬leistung enthaltenen Kosten abgezogen werden (ca. 6,30 € pro Person).[8]

Beabsichtigt der Alg-II-Empfänger während des Bezugs einen Wohnungswechsel, ist er verpflichtet, vor Vertragsabschluss die Zustimmung des zuständigen Trägers des Alg II einzuholen.

Als Unterkunftskosten können auch Aufwendungen anerkannt werden, die dem Hilfebedürftigen bei der Selbstnutzung einer eigenen Wohnung entstehen.
Die Kosten der Unterkunft ergeben sich in diesem Fall aus den mit dem Wohnungseigentum unmittelbar verbundenen Belastungen.
Die Wohnfläche ist in diesen Fällen dann nicht unangemessen groß, wenn für Familien mit bis zu 4 Personen 130 m² bei einem Familienheim bzw. 120 m² bei einer Eigentumswohnung nicht überschritten werden.
Als Richtwerte für angemessene Brutto-Warmmieten gelten in Berlin:

Personen-Haushalt Bruttowarmmiete
1 360 €
2 444 €
3 542 €
4 619 €
5 705 €
jede weitere Person + 50 €

Diese Werte werden in jeder Gemeinde anders festgelegt, da Finanzierung und Verantwortung allein bei den kommunalen Trägern (Städte, Landkreise) liegen.

Im Großen und Ganzen hat also der Hartzer keinen großen Grund zum Jammern. Vater Staat hat seine Grundversorgung gesichert.

Ein Herr Thilo Sarrazin hat sogar anhand seiner eigenen Person einen Speiseplan für Hartzer entwickelt und so nachgewiesen, dass er sich von der Hartz IV Leistung sehr gesund ernähren kann.
Josef
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Re: Focus: "Aufbau Ost ruiniert den Westen"

Ungelesener Beitrag von Josef »

Wenn Du das so meinst Kurt - dann können wir ja gern tauschen . Ich hab - weis Gott - keine Angst vor der Arbeit !!
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niels
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Re: Focus: "Aufbau Ost ruiniert den Westen"

Ungelesener Beitrag von niels »

Das wäre ja auch noch schöner wenn man von der Hartz IV Leistung sich auch noch Luxusgüter kaufen könnte.
Aber sonst müsstest Du mit der Regelleistung des ALG II = 347,00 € / Monat doch prima zurecht kommen
Ich finde die Dikskussion doch recht unsachlich.

Der Regelsatz liegt nicht bei 350,- EUR, sondern bei ca. 1.100,- EUR. Irgendwer muß ja schließlich auch die Wohung, die Heizung, Wasser, Krankenversicherung, Rentemversicheruntg usw. bezahlen. Offenbar vergessen das viele bei ihren seltsamen Argumentationen.

Halbe Eier rollen nicht....
babsi
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Re: Focus: "Aufbau Ost ruiniert den Westen"

Ungelesener Beitrag von babsi »

Ja, ich finde 350 Euro auch recht wenig, das kann nicht sehr realistisch sein. Wie schon erwähnt gibt es so viele Fixkosten, die monatlich anfallen, z.b. wenn man ein Auto hat und Versicherungen wie Hausrat oder Haftpflicht zahlen muss, Kosten für die Wohnung und natürlich auch Lebensmittel. Da kann das nie reichen, davon kann keiner leben. Muss aber gestehen, dass ich dei Berechnung von HartzIV und ALG kaum verstehe, bei manchen Punkten erschließt sich mir der Sinn einfach nicht.
Der Kopf ist jener Teil unseres Körpers, der uns am häufigsten im Wege steht.
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niels
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Re: Focus: "Aufbau Ost ruiniert den Westen"

Ungelesener Beitrag von niels »

hallo Babsi,

ich denke Du verrechnest Dich hier wie nicht wenige Deutsche:

Der ALG II Satz für jedermann liegt m.W. nicht bei 350,- EUR im Monat sondern bei ca. 1.000,- EUR im Monat. Davon bezahlt wird u.a.:
- Miete
- Krankenversicherung
- Heizkosten
- Wasser
- 350,- EUR in bar

Ich möchte mal sehen wie jemand von 350,- EUR "alle seine Kosten" bestreiten tut (und ne warme Wohnung wie Gesundheitsversorgung hat, die ja auch bezahlt werden muß...).

Ob jemand als ALG II Empfänger ein Auto haben und fahren muß, sei mal dahingestellt. Das öffentliche Verkehrsnetz könnte dagegen m.E. wirklich besser sei und funktionieren - auch angemessen preiswerter. Dann würde sich auch diese Frage schnell erübrigen.

Versicherungen? Wozu brauchst Du diese bzw. Wer hat Dir solche aufgeredet? Außer einer Krankenversicherung gibt es m.E. keine wirklich sinnvolle Versicherung für jemanden, der über längere Zeit auf Hartz IV angewiesen ist...

Hausrat? Wozu? Welchen Hausrat? Hast Du ein Haus, eine Eigentumswohung? Dann bekommst Du kein Hartz IV. Den Zeitwert ein paar billiger (auch wenn vielleicht zu teuer gekauften) Möbel zu versichern macht maximal den Makler reich - hilft Dir aber kaum. Rechne doch mal durch...

Haftpflicht? Als Hartz IV Empfänger kann man Dir eh nix wegnehmen. Ein KFZ macht nur dann Not, wenn man arbeiten geht.

Allerdings fände ich Bürgergeld besser - da kann sich jeder selbst überlegen wie viel er dazuverdienen will oder ob gar nicht - und dann weiter entsprechend einfach lebt. Das man davon keine großen Sprünge machen kann, ist wohl verständlich - dafür aber gäbe es Gleichbehandlung aller, die es bisher - wo "fallorientiert" entschieden oder zuweilen auch schikaniert wird - nicht geben kann.
Josef
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Re: Focus: "Aufbau Ost ruiniert den Westen"

Ungelesener Beitrag von Josef »

Na Nils - da ^^ biste aber VÖLLIG falsch auf Kurs !!!! 8O

Selbstverständlich bekommt man mit Haus / Eigentumswohnung Hartz vier . :!:
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Re: Focus: "Aufbau Ost ruiniert den Westen"

Ungelesener Beitrag von niels »

nun,
ich geh mal davon aus, das Du Dich mit "VÖLLIG" lediglich einen Absatz in meinem Posting beziehst. Wenn dem nicht so ist, korrigiere mich bitte.

Dennoch bin ich davon überzeugt, das ein Großteil der Deutschen - auch nicht wenige Hartz IV Empfänger - dank eifriger Versicherungsvertreter und kursierenden Fehlinfos schlicht überversichert sind - und damit zu viel Geld für Versicherungen - ausgeben.

Hartz IV - in der aktuellen Form - sieht jedenfalls keine Deckung von Kosten zur Sicherung oder Unterhaltung von Eigentum (im über das lebensnotwenidge hinausgehende) vor. Nun, die SGB II Gesetze sind Frickel und nicht unbedingt eindeutig. M.W. gab es eine ganze Reihe Fälle, wo Hartz IV Antragstellern geantwortet wurde, sie könnten doch aus dem Verkauf des Wohneigentums ihren Unterhalt bestreiten, was einigen Unmut brachte. Wie das wo heute gehandhabt wird, weiß ich nicht genau. Ich nehme mal an, das das Eigentum "angemessen" sein muß. Was das dann aber im Detail bedeutet, legt womöglich der jeweilige Landkreis oder auch Sachbearbeiter relativ willkürlich fest. Wer Wohneigentum hat, wird - nehme ich mal an - auch die "üblichen" Wohnkosten in maximaler Höhe des Wohngeldes (oder etwas weniger) übernommen bekommen.

Dennoch bin ich für ein fixes Bürgergeld - unabhängig vom Einkommen und Eigentum. Die Gerechtigkeit wird dann über die Einkommensteuer hergestellt. Das würde all diese Diskussionen um "angemessen" oder nicht erübrigen und auch den Arbeitsmarkt erheblich - im Sinne aller Beteiligten - flexibilisieren. Nahezu der gesamte Verwaltungsapparat fällt flach - ebenso auch die ganzen Fälle vorm Sozialgericht.
Josef
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Re: Focus: "Aufbau Ost ruiniert den Westen"

Ungelesener Beitrag von Josef »

Natürlich hab ich ausschließlich das mit den Hauseigentümern gemeint Nils . Klaro.
Naja, wenn die Bude (Haus, Eigentumswohnung) nicht angemessen / zu groß ist, wird unter Umständen ein Sachverständiger geschickt, der alles mit Laser ausmißt /aufzeichnet. Dann wird entschieden, ob du einen Mieter bekommst. Einfach verkaufen wäre ja auch keine Lösung. Da müßte das Land dann wieder (nach verjuchteln / verprassen des Wohnungs/ Hausverkaufes) Wohngeld / Grundsicherung zahlen....

Echte Reformen wird es in Deutschland so nicht mehr geben !!!!!

Josef

Es ist beruhigend zu wissen, das die uns regieren eigentlich gar kein Volk brauchen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :roll:
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