http://eichsfeld.thueringer-allgemeine. ... -450869212
Ein Pfarrer aus Lengenfeld u. Stein erteilt einem geistig Verwirrten Hausverbot für alle öffentlichen Einrichtungen seiner Kirchorganisation im Ort - da inzwischen fast alle (wie im Eichsfeld inzwischen üblich) in kirchlicher Hand sind betrifft das Verbot wohl auch fast alle - inkl. Krankenhaus - und die Polizei weigert sich hier ihm Amtshilfe zu leisten.
Der Betroffene leide wohl heute noch an den psychischen Folgen der Vertreibung seiner Familie in seiner Jugend.
Eine "Bürgerbewegung" unter den Kirchgängern hatte das Hausverbot durchgesetzt, die fühlte sich bei ihren Messbesuchen von ihm gestört...
Kirchgänger kassiert Hausverbot für Kirche, Krankenhaus u.m.
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Re: Kirchgänger kassiert Hausverbot für Kirche, Krankenhaus
Gelten im Eichsfeld andere Gesetze.
Ein Pfarrer ist keine öffentlich rechtliche Institution, er kann also aus eigenem Gutdünken keine Hausherrenrechte wahrnehmen.
Im Fall des Kirchengebäude und des kirchlichen Gemeindehaus wäre dies der Kirchenrat, im Fall des kath. Krankenhaus der Träger dieser Einrichtung.
Selbstverständlich könnte der Pfarrer explizit per Dienstvertrag solche Aufgaben wahrnehmen, was aber im Fall des Krankenhauses absolut unwahrscheinlich wäre.
Aus Deinem Link geht hervor, dass es sich in Lengefeld um eine Bürgerbewegung handelt, die das Hausverbot und juristische Durchsetzung betreibt. Wichtiger wäre es statt der etwas polemischen Darstellung etwas über die wahren Hintergründe zu erfahren. Was hat dieser Mensch getan, dass sich eine Bürgerbewegung gegen ihn stellt?
Ein Pfarrer ist keine öffentlich rechtliche Institution, er kann also aus eigenem Gutdünken keine Hausherrenrechte wahrnehmen.
Im Fall des Kirchengebäude und des kirchlichen Gemeindehaus wäre dies der Kirchenrat, im Fall des kath. Krankenhaus der Träger dieser Einrichtung.
Selbstverständlich könnte der Pfarrer explizit per Dienstvertrag solche Aufgaben wahrnehmen, was aber im Fall des Krankenhauses absolut unwahrscheinlich wäre.
Aus Deinem Link geht hervor, dass es sich in Lengefeld um eine Bürgerbewegung handelt, die das Hausverbot und juristische Durchsetzung betreibt. Wichtiger wäre es statt der etwas polemischen Darstellung etwas über die wahren Hintergründe zu erfahren. Was hat dieser Mensch getan, dass sich eine Bürgerbewegung gegen ihn stellt?
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Re: Kirchgänger kassiert Hausverbot für Kirche, Krankenhaus
Seit wann kann eine "Bürgerbewegung" ein juristisch greifendes Hausverbot für öffentliche Einrichtungen aussprechen?
Wenn nicht der Pfarrer (wie die Zeitung schreibt), dann muß es wohl der Träger der Kirche wie der kirchlichen Einrichtungen am Ort gewesen sein - also die Kirche selbst. Wer sonst hätte ein Hausrecht?
Bezeichnend finde ich die Aussage, das der Pfarrer sich für das Verbot eingesetzt hätte, weil sonst "andere" Kirchenmitglieder nicht mehr gekommen wären - aber auch, das es sogar "Vermittlungsversuche" durch den mühlhäuser Polizeichef gab.
Leider sind - eichsfeldtypisch - sachliche Details in Streitsituationen nur schwer zu bekommen. Man kann nur ahnen, worum es im Detail gehen könnte, wenn man den Artikel einer ins Eichsfeld Zugezogenen liest, deren Schrift die einzige Quelle neben dem Gerichtsurteil nebst Pressemeldung zu sein scheint:
http://l-u-st.de/echo/dorf/2011-11-05_a ... _meinungsf
Eine öffentliche Stellungnahme findet sich sonst nirgends - auch nicht seitens des Pfarramtes / der Kirche, dem hier augenscheinlich das Hemd einmal mehr näher als die Hose war.
Erstaunlich finde ich halt die Behauptung, das ausgerechnet die Kirche bzw. Kirchenchristen immer wieder behaupten, das Ihre Einrichtung gerade für jene da und offen sei, die sonst sozial ausgegrenzt würden, während die Sachlage hier umgedreht scheint, das ein augenscheinlich sogar gläubiger Christ (augenscheinlich geduldet in Nachbargemeinden) weil womöglich "schwierig" im Umgang wie Verhalten, kollektiv aus gerade ebendieser Kirche ausgegrenzt worden ist, weil irgendwelchen Gemeindemitgliedern ein "ordentlicher Kirchgang" wichtiger war als für einen - vielleicht auch nicht ganz so "Nächsten" - da zu sein.
Wenn nicht der Pfarrer (wie die Zeitung schreibt), dann muß es wohl der Träger der Kirche wie der kirchlichen Einrichtungen am Ort gewesen sein - also die Kirche selbst. Wer sonst hätte ein Hausrecht?
Bezeichnend finde ich die Aussage, das der Pfarrer sich für das Verbot eingesetzt hätte, weil sonst "andere" Kirchenmitglieder nicht mehr gekommen wären - aber auch, das es sogar "Vermittlungsversuche" durch den mühlhäuser Polizeichef gab.
Leider sind - eichsfeldtypisch - sachliche Details in Streitsituationen nur schwer zu bekommen. Man kann nur ahnen, worum es im Detail gehen könnte, wenn man den Artikel einer ins Eichsfeld Zugezogenen liest, deren Schrift die einzige Quelle neben dem Gerichtsurteil nebst Pressemeldung zu sein scheint:
http://l-u-st.de/echo/dorf/2011-11-05_a ... _meinungsf
Eine öffentliche Stellungnahme findet sich sonst nirgends - auch nicht seitens des Pfarramtes / der Kirche, dem hier augenscheinlich das Hemd einmal mehr näher als die Hose war.
Erstaunlich finde ich halt die Behauptung, das ausgerechnet die Kirche bzw. Kirchenchristen immer wieder behaupten, das Ihre Einrichtung gerade für jene da und offen sei, die sonst sozial ausgegrenzt würden, während die Sachlage hier umgedreht scheint, das ein augenscheinlich sogar gläubiger Christ (augenscheinlich geduldet in Nachbargemeinden) weil womöglich "schwierig" im Umgang wie Verhalten, kollektiv aus gerade ebendieser Kirche ausgegrenzt worden ist, weil irgendwelchen Gemeindemitgliedern ein "ordentlicher Kirchgang" wichtiger war als für einen - vielleicht auch nicht ganz so "Nächsten" - da zu sein.
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