Der Staat definiert per Gesetz, was Recht ist. Die Kirchensteuer ist gesetzlich geregelt.
http://www.dbk.de/zahlen-fakten/kirchensteuer/Die Kirchensteuer beträgt in der Regel neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer (in einigen Bundesländern acht Prozent). Sie wird über das staatliche Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben.
Der Staat erhält für diesen Dienst etwa drei Prozent des Steuereinkommens.