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Re: Körperschaftsaustritt ist kein Kirchenaustritt

Verfasst: Freitag 22. Januar 2010, 17:40
von Liborius
niels hat geschrieben:dein Posting trifft es auf den Kopf - erspart mir die Darlegung der so ziemlich selben Ansicht. Mir ging nie ein, wie ein Mensch ohne mündige Selbsterklärung beitragspflichtiges Mitglied einer Organisation werden kann - vor allem über das 18. Lebensjahr hinaus. m.W. geht das in keinem anderen Verein und nur so kann die Kirche heute offiziell auf die große Mitgliederzahl verweisen.

Viele "Mitglieder" sind sich - aus verschiedensten Gründen (mangelnde Bildung, Interesse an Steuerunterlagen usw.) - nicht mal bewusst, das sie Mitglied sind.
Das kann man beim besten Willen nicht hehaupten. Hier in Frankreich gibt es keine Kirchensteuer, jeder gibt nach eigenem Gutdünken. Im Herbst kommen Mitglieder des Kirchengemeinderates und sammeln für die Heizung und Blumenschmuck für die Kirche. 50% des Spendenbetrages kann man mit der Steuererklärung einreichen.
Die Kleriker hier in Frankreich kennen die Probleme mit der Kirchensteuer in Deutschland und sind eigentlich sehr froh nicht ein solches Konkordat zu besitzen. In Frankreich sind daher Kirchenaustritte aus steuerlichen Gründen unbekannt.

Re: Körperschaftsaustritt ist kein Kirchenaustritt

Verfasst: Freitag 22. Januar 2010, 19:34
von Christel
Heinrich5 hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, dass Eltern ihre Kinder gegen deren Willen in einem Verein anmelden. Das wären aber Rabeneltern.
Ich schrieb von Säuglingen. Die können allerdings nicht gefragt zu werden.
Eben! Um von Zwang zu sprechen oder „gegen den Willen“ müßte erst einmal ein Wille vorhanden sein.
Da ein Säugling diesbezüglich noch keinen Willen hat, werden sie weder „gegen ihren Willen“ noch unter Zwang getauft.

So wird zwar häufig argumentiert von Vertretern der Erwachsenen Taufe oder vom HVD, wie ich annehme.
In der Praxis entscheiden aber alle Eltern für ihre Kleinkinder.

Kirchen, in denen es nur die sog. Erwachsenentaufe gibt, taufen in der Regel die Kinder auch nicht erst als Erwachsene, sondern zwischen 6 – 14 Jahren, je nach Organisation. Also in einem Alter, wo Kinder selten Nein sagen: und natürlich sind auch diese Kinder in der Weltanschauung der Eltern unterrichtet und erzogen worden1

Da es keine Menschen ohne Weltanschauung gibt, erziehen auch alle anderen Eltern ihre Kinder in ihrer eigenen Weltanschauung. Wenn Du da von Indoktrinierung sprechen willst, bitte! Es trifft aber ohne Ausnahme für alle Eltern zu.

Also was soll das Gerede von Zwangstaufe? Will man die Kinder gegen die eigenen Eltern aufbringen? Will man den Kindern so einreden, Eure Eltern haben Euch Unrecht getan? Oder was soll das? Meiner Meinung dient das Gerede von Zwangstaufe der Indokrination!
Übrigens, von dieser großen Freiheit der Erwachsenentaufe bei ihnen, sprechen auch die Zeugen Jehovas.

Grüße
Christel

Re: Körperschaftsaustritt ist kein Kirchenaustritt

Verfasst: Samstag 23. Januar 2010, 11:24
von niels
ich denke, eine gute elterliche Erziehung kann - auch wenn diese in welcher Form auch immer durch deren Weltanschauung mitbedingt wird - so "frei" erfolgen, das man dem Kind (wenn es sich alt genug fühlt) selbst die Wahl einer Weltanschauungsvereinigung überlassen kann.

Nur weil andere Trottel etwas machen, muß ich das ja schließlich nicht auch so tun, oder?

Man kann zwar seine Werte erklären und vorleben - jeder Mensch (auch einem Kind) sollte die Freiheit der persönlichen Wahl der Weltanschauung nicht entziehen - selbst wenn es mal in eine andere oder gar gegensätzliche Richtung "schaut" oder "denkt".

Mit dem Beitritt zu einigen der Vereine / Organisationen ist eine mehr oder weniger starke "Abschwur" von anderen Ansichten oder Glaubensformen verbunden - man verpflichtet sich mehr oder weniger dieser Form des Glaubens / der Anschauung zu folgen. M.E. muß man - wenn man gute Eltern sein will - allein dem heranwachsenden Kind die Entscheidung für sich und sein Leben überlassen.

In der Praxis ist es ja nicht mal so, das ein volljährig gewordener Getaufter nochmal persönlich um seinen Eintritt in die Kirche gebeten wird - das wird einfach so "angenommen" ("weil schon immer so üblich" usw.). Verwaltungsrechtlich sollte es doch kein Problem sein, das ein Volljähriger per Formular o.ä. Selbsterklärung vollwertiges Mitglied der Kirche werden kann - ohne diese aber die Kirche "verlässt" bzw. nicht als (verwaltungsrechtlich wie damit auch steuerrechtlich) rechtmäßiges Mitglied benannt werden darf.

Wer als Eltern seinen Kindern die eigene Weltanschauung "aufzwängt" - also dem Kind diese Entscheidung "abnimmt" oder "vorwegnimmt" - schränt m.E. die Freiheit zur freien Entfaltung auf unnötige, Ja recht zweifelhafte Weise ein. In dem Fall ist es "Zwang" - egal was die Tradition oder Kultur da sonst zu sagt