..auch so festgelegt.
Ja, auch, aber nicht exklusiv.
Auch wenn jemand keinen Hund hat, kann er dem Verein nützlich sein, indem er dem Verein bei der Erlangung seiner (satzungsgemäßen) Ziele Unterstützung leistet. Mitglied sollte also nur werden, wer sich für die satzungsgemäßen Ziele einsetzt bzw. die Ziele nachweislich, aktiv unterstützt. Das kann aktiv - durch persönlichen Einsatz über die Mitgliedsbeiträge hinaus geschehen - aber ev. auch passiv, druch Beisteuern von Mitgliedsbeiträgen. Müsste man mal gesondert durchdenken.
Wenn sich z.B. ein kroatischer Kulturverein als "gemeinnützig" listen lassen möchte, dann kann er ebensogut auch Deutsche o.a. aufnehmen, soweit diese sich für die Satzungsziele aktiv einsetzen - demnach den satzungsgemäßen Vereinsbetrieb nicht behindern oder gar "stören". Wer sich dagegen einsetzt, kann demnach jederzeit gerügt bzw. ausgeschlossen werden.
Was sich auf den ersten Blick möglicherweise "komisch" anschaut, ist es auf den zweiten nicht mehr so unbedingt.
Z.B. sehe ich einige christliche Pfadfindergruppen, die mit modernem Pfadfindertum wenig am Hut haben und auch nur konfessionell geprägte Mitglieder aufnehmen, nicht uneigneschränkt für gemeinnützig an, denn gerade in kleineren Dörfern dient die Gruppe der Jugendarbeit in erster Linie im Sinne der Kirche - aber erst an zweiter Stelle der Jugend im Ort. Andernfalls würde man auch Nichtkonfessionelle akzeptieren - inkl. deren Weltanschauung. Das ist aber m.E.n. nicht der Fall.
Wenn man Gemeinnützigkeit sucht, findet man diese in jedem Unternehmen - solange unternehmertypische Privatentnahmen als nötige Ausgaben (Investitionen) getarnt werden können.
Möglicherweise wäre dadurch heute so mancher Verein gezwungen / gedrängt, seine (oft so "la la" hingefaselte) Satzung mal klar zu durchdenken und ggf. zu aktualisieren.
Es würde der Transparenz dienen und Gemeinnützigkeit wieder die Stellung eines hohen Gutes zurückbescheren. Dann wäre es ggf. auch für Spender wieder einfacher, tatsächlich für die Gemeinschaft agierende Organisationen zu finden und zu bespenden.
Mir geht dagegen wenig ein, warum ein "Hühnerzuchtverein" gemeinnützig sein soll. Auch ein kommerzieller Hühnerzüchter setzt sich mehr oder weniger für die Arterhaltung und Artenvielfalt unter Geflügel ein - jedenfalls nicht wirklich weniger als jeder Hobbyist.
Z.B. ärgern sich viele eichsfelder Gastronomen über die Machenschaften manch eines örtlichen Fußball oder Sportvereines, die sich - z.B. mit ihren Vereinshäusern - selbst gastronomisch betätigen oder auch regelmäßige Tanzveranstaltungen zur "Refinanzierung" durchführen. Für manch Gastronomen bedeutete dies schon der unternehmerische Tod, da der ja mit einer erheblich höheren Abgabenlast (Steuern, Sozialabgaben, KV, GEMA, MwSt., Gewerbesteuer, Schankabgaben, Schanklizenz uvm.) zu kämpfen hatte.
Ich halte es für zweifelhaft, stetigen Gastronomiebetrieb oder laufende Tanzveranstaltungen als satzugsgemäßes Handeln eines gemeinnützigen Vereines zu betrachten. Zudem ist es offenes Geheimnis, das so manch Verein auch rentabelste Veranstaltungen und Unternehmungen nicht oder nur "ungenau" in den Büchern verzeichnet. Manch Vereinsvorstand hat sich - so munkelt man - auch persönlich außerordentlich gut refinanziert - z.B. den eigenen Hausbau o.ä. "Erfordernisse". Da wird z.B. ein altes Landgut durch einen Jugendhilfeverein voll renoviert, wonach es doch tatsächlich - für wenig Geld - den Besitzer wechselt - z.B. an den früheren Vereinsvorsitzenden usw. ...
Nebenbei:
Solange ein Verein eh keine Überschüsse erzielt, braucht er auch keinerlei Steuern abführen. Lediglich Spendenzuflüsse können u.U. für den Spender absetzbar sein.
Z.B. sollte die Gemeinnützigkeit auch dann - wenigstens temporär - aberkannt werden, weenn ein Verein über seine Satzungsziele hinaus (oder an diesen vorbei) "unternehmerisch" agiert.