Re: "Zwangschristianisierung" unserer Kinder?!
Verfasst: Montag 28. Februar 2011, 21:29
Die Freiheit des Einen ist nicht die Unfreiheit des anderen?
Die Freiheit des Einen hört dort auf, wo sie die des anderen einschränkt - so jedenfalls sieht es das Konzept des freiheitlichen Rechtsstaats vor..
Das sind zwei grundätzlich verschiedene Standpunkte wie Aussagen.
Offensichtlich gehst Du beharrlich über meine wiederholten Aussagen hinweg (die so übrigens auch mit den Aussagen der GBS übereinstimmen - obgleich ich nicht in allen Positionen den selben Standpunkt habe).
Wo bitte schränkt Dich die GBS ein, wenn sich z.B. Mitglieder an ihren privaten wie privatrechtlichen (Rechts-)Räumen einen solchen Button kleben? Dort wirstDu wahrscheinlich ebenso wenig zu suchen haben wie ein erlärter Atheist in einer Kirche.
Und wieder nocheinmal:
Du verwechselst Öffentlichkeit mit Staat und öffentlich-rechtlichen Räumen wie auch privatrechtlichen Räumen. Um zu verstehen, was ein neutraler wie toleranter, freiheitlicher Staat ist, kommt man nicht umhin zu verstehen, was privatrechtlich und was gemeinrechtlich / verwaltungsrechtlich ist.
Bitte würfen die Dinge nicht durcheinander und wirf dann anderen vor, sie hätten es durcheinandergebracht oder wollten etwas durcheinanderbringen.
M.E. haben überall dort religiöse Bekenntnisse nichts zu suchen, wo gemein- bzw. verwaltungsrechtlicher Status herrscht. Ebenso hat m.E. aber auch keine Fußballfansammlung in einem Amtszimmer zu suchen (und dennoch trifft man auf derartiges nicht selten - selbst schon erlebt...). Was die Leute privat - also in privaten Räumen, Gruppierungen ODER auch privat (bei Beamten also in ihrer Freizeit) in der Öffentlichkeit betreiben, ist ihre Sache (solange sie anderen nicht z.B. mit Lärm o.ä. auf den Keks gehen).
Niemand will den Menschen Religion verbieten noch sie an ihrem Bekenntnis hindern - aber bitte nicht zum Nachteil oder Last anderer, dessen gleiches Recht damit beschränkt wird. Und darum dreht sich dieser Thread - Ist doch ganz einfach - eigentlich....
Btw:
Was störst Du Dich an einer "Atheistischen Religionsgemeinschaft"? Die machen doch das selbe wir Ihr - nur halt in grün. Ich denke Ihr "Religiösen" seid alle so tolerant gegenüber Andersgläubigen? Oder ist das auch nicht mehr als frommer Wunsch oder eine Toleranz mit einem "aber" größer als der Raum, der übrigbleibt?....
Ganz nebenbei gibt es noch die, die weder an etwas glauben noch glauben wollen - die spielen in den Denkkonstrukten wie Argumentationen
Anscheinend gar keine Rolle - als verstehe sich Religion quasi von selbst und ein Mensch ohne solche ist nicht "komplett".
Genau deshalb hat Religion vs Ideologie im Staat - d.h. öffentlich-rechtlichen Strukturen - nichts zu suchen und sollte Angelegenheit allein (!) derer bleiben, denen das wichtig und oder gar heilig ist. So bleibt es ja z.B. auch jedem selbst überlassen, ob er z.B. Hr. Gutenberg für eine "Leitfigur" oder für einen Betrüger - oder auch beides (oder beides nicht) hält. Das nennt sich dann Meinungs- bzw. Bekenntnisfreiheit.
In der Verwaltung aber ist Betrug eine Straftat und eine Straftat kann nicht geduldet werden. Wie es wolang geht, kann allein eine klare, allgemein gültige Konvention definieren - das Gesetz. Aus gutem Grund sieht das Verwaltungsrecht vor, das für JEDE Amtshanldung ein entsprechendes Gesetz Grundlage sein muß - und alles nicht-gesetzmäßige hat im Amt nichts zu suchen, gehört in den Privatbereich des Beamten bzw. verwatungsrechtlich tätigen. So sind ja z.B. auch die Pausen an den Arbeitsplätzen geregelt - un in denen kann auch jeder tun oder lassen, was er will.
Ich verstehe übrigens nicht, warum man in Deutschland Schmerzmittel wie Psychopharmaka, die als "zentral dämpfend" gelten nur sehr restriktiv handhabt und manch Krankem sogar vorenthält - vergleicht man hingegen die Verschreibungsmengen mit denen anderer europäischer Länder.
Starker religiöser Glaube - so ist heute bekannt - hat auf das Gehirn eine erstaunlich ähnliche Wirkung (wohl das, was manch Religionsanhänger als die "Gnade Gottes" empfinden bzw. sie sich "erfüllt von Glauben" fühlen). Während man selbst diesem "Kick" lebenslang hinterherläuft, beschimpft man die, die das mittels Droge erreichen, als "Junkies".
Der psychische "Suchtfaktor" ist neurologisch wie neuropatoligisch nicht unterscheidbar - dennoch bildet sich der "moderne" Mensch einen Unterschied ein - ohne diesen nur halbwegs sachlich darlegen zu können. Schlicht paradox... Immerhin sollten wir unsere Kinder nicht solchen patologischen Zwangsphänomenen aussetzen und ihnen die Entscheidung überlassen, wenn sie selbst reif genug dafür sind - ebenso wir wir ja auch Alkohol nur an - mehr oder weniger - reifere Menschen ausschenken lassen.
Auf der anderen Seite sollten wir jedem Menschen gönnen, sich seinen Bewusstseinszustand selbst auszusuchen - mit dem Mittel seiner Wahl (nur natürlich nicht im Straßenverkehr usw. - so wie beim Alkohol üblich) - egal mit welchem Mittel / Werkzeug. Immerhin ist es ja allein sein Bewusstsein.
Cheers,
Niels.
Die Freiheit des Einen hört dort auf, wo sie die des anderen einschränkt - so jedenfalls sieht es das Konzept des freiheitlichen Rechtsstaats vor..
Das sind zwei grundätzlich verschiedene Standpunkte wie Aussagen.
Offensichtlich gehst Du beharrlich über meine wiederholten Aussagen hinweg (die so übrigens auch mit den Aussagen der GBS übereinstimmen - obgleich ich nicht in allen Positionen den selben Standpunkt habe).
Wo bitte schränkt Dich die GBS ein, wenn sich z.B. Mitglieder an ihren privaten wie privatrechtlichen (Rechts-)Räumen einen solchen Button kleben? Dort wirstDu wahrscheinlich ebenso wenig zu suchen haben wie ein erlärter Atheist in einer Kirche.
Und wieder nocheinmal:
Du verwechselst Öffentlichkeit mit Staat und öffentlich-rechtlichen Räumen wie auch privatrechtlichen Räumen. Um zu verstehen, was ein neutraler wie toleranter, freiheitlicher Staat ist, kommt man nicht umhin zu verstehen, was privatrechtlich und was gemeinrechtlich / verwaltungsrechtlich ist.
Bitte würfen die Dinge nicht durcheinander und wirf dann anderen vor, sie hätten es durcheinandergebracht oder wollten etwas durcheinanderbringen.
M.E. haben überall dort religiöse Bekenntnisse nichts zu suchen, wo gemein- bzw. verwaltungsrechtlicher Status herrscht. Ebenso hat m.E. aber auch keine Fußballfansammlung in einem Amtszimmer zu suchen (und dennoch trifft man auf derartiges nicht selten - selbst schon erlebt...). Was die Leute privat - also in privaten Räumen, Gruppierungen ODER auch privat (bei Beamten also in ihrer Freizeit) in der Öffentlichkeit betreiben, ist ihre Sache (solange sie anderen nicht z.B. mit Lärm o.ä. auf den Keks gehen).
Niemand will den Menschen Religion verbieten noch sie an ihrem Bekenntnis hindern - aber bitte nicht zum Nachteil oder Last anderer, dessen gleiches Recht damit beschränkt wird. Und darum dreht sich dieser Thread - Ist doch ganz einfach - eigentlich....
Btw:
Was störst Du Dich an einer "Atheistischen Religionsgemeinschaft"? Die machen doch das selbe wir Ihr - nur halt in grün. Ich denke Ihr "Religiösen" seid alle so tolerant gegenüber Andersgläubigen? Oder ist das auch nicht mehr als frommer Wunsch oder eine Toleranz mit einem "aber" größer als der Raum, der übrigbleibt?....
Ganz nebenbei gibt es noch die, die weder an etwas glauben noch glauben wollen - die spielen in den Denkkonstrukten wie Argumentationen
Anscheinend gar keine Rolle - als verstehe sich Religion quasi von selbst und ein Mensch ohne solche ist nicht "komplett".
Genau deshalb hat Religion vs Ideologie im Staat - d.h. öffentlich-rechtlichen Strukturen - nichts zu suchen und sollte Angelegenheit allein (!) derer bleiben, denen das wichtig und oder gar heilig ist. So bleibt es ja z.B. auch jedem selbst überlassen, ob er z.B. Hr. Gutenberg für eine "Leitfigur" oder für einen Betrüger - oder auch beides (oder beides nicht) hält. Das nennt sich dann Meinungs- bzw. Bekenntnisfreiheit.
In der Verwaltung aber ist Betrug eine Straftat und eine Straftat kann nicht geduldet werden. Wie es wolang geht, kann allein eine klare, allgemein gültige Konvention definieren - das Gesetz. Aus gutem Grund sieht das Verwaltungsrecht vor, das für JEDE Amtshanldung ein entsprechendes Gesetz Grundlage sein muß - und alles nicht-gesetzmäßige hat im Amt nichts zu suchen, gehört in den Privatbereich des Beamten bzw. verwatungsrechtlich tätigen. So sind ja z.B. auch die Pausen an den Arbeitsplätzen geregelt - un in denen kann auch jeder tun oder lassen, was er will.
Ich verstehe übrigens nicht, warum man in Deutschland Schmerzmittel wie Psychopharmaka, die als "zentral dämpfend" gelten nur sehr restriktiv handhabt und manch Krankem sogar vorenthält - vergleicht man hingegen die Verschreibungsmengen mit denen anderer europäischer Länder.
Starker religiöser Glaube - so ist heute bekannt - hat auf das Gehirn eine erstaunlich ähnliche Wirkung (wohl das, was manch Religionsanhänger als die "Gnade Gottes" empfinden bzw. sie sich "erfüllt von Glauben" fühlen). Während man selbst diesem "Kick" lebenslang hinterherläuft, beschimpft man die, die das mittels Droge erreichen, als "Junkies".
Der psychische "Suchtfaktor" ist neurologisch wie neuropatoligisch nicht unterscheidbar - dennoch bildet sich der "moderne" Mensch einen Unterschied ein - ohne diesen nur halbwegs sachlich darlegen zu können. Schlicht paradox... Immerhin sollten wir unsere Kinder nicht solchen patologischen Zwangsphänomenen aussetzen und ihnen die Entscheidung überlassen, wenn sie selbst reif genug dafür sind - ebenso wir wir ja auch Alkohol nur an - mehr oder weniger - reifere Menschen ausschenken lassen.
Auf der anderen Seite sollten wir jedem Menschen gönnen, sich seinen Bewusstseinszustand selbst auszusuchen - mit dem Mittel seiner Wahl (nur natürlich nicht im Straßenverkehr usw. - so wie beim Alkohol üblich) - egal mit welchem Mittel / Werkzeug. Immerhin ist es ja allein sein Bewusstsein.
Cheers,
Niels.