Da hat treumie gleich mehrere Fragen aufgeworfen. Zu der Überschrift „Religion und Staat geht das gut?“ kann ich nur sagen, es geht mehr schlecht als recht, aber nicht sehr gut. Bei einer rigorosen und konsequenten Trennung von Staat und Religion würde es sehr viel besser gehen. Es heißt immer, bei uns ist Kirche und Staat getrennt. Das stimmt aber so nicht. Die Trennung von Staat und Kirche ist aufgeweicht von Konkordaten und Staatskirchenverträgen.
Die Religionsausübung wurde 1919 in der Weimarer Nationalversammlung leider nicht zur Privatsache erklärt, sondern blieb öffentliche Angelegenheit, die aber dem Staat entzogen wurde. Das war schon ein Fehler. Der 1919 geschaffene Regelungskomplex, der auf Religionsfreiheit, weltanschaulicher Neutralität des Staates und Selbstbestimmung aller Religionsgemeinschaften beruht, hat Religion nicht zur Privatsache erklärt. Dieses Konzept wurde, auch als „hinkende Trennung“ bezeichnet
Weiterlesen kann man bei:
http://de.wikipedia.org/wiki/Trennung_v ... und_Kirche
Daraus resultiert zum Beispiel heute noch:
Erhebung von Kirchensteuer. Die gibt es z. Bsp. in den USA und Polen nicht. Da müssen sich die
Kirchen vom Spendenaufkommen der Gläubigen finanzieren.
Christliche Feiertage sind aufgrund der Verfassung geschützt, davon könnten auch einige abgeschafft werden.
Der Religionsunterricht ist an staatlichen Schulen ordentliches Lehrfach, da mehren sich auch die Stimmen diesen abzuschaffen.
In manchen Gerichtssälen und Schulen hängen Kreuze, mit welchem moralischem Recht eigentlich?
Staatlich finanzierte Universitäten unterhalten theologische Fakultäten. Wegen der weltanschaulichen
Neutralität des Staates muss deren Lehrkörper und inhaltliche Ausrichtung wesentlich von den
Kirchen bestimmt werden. Darüber hinaus unterhalten einige Universitäten außerhalb der theologischen Fakultäten sogenannte Konkordatslehrstühle, die staatlich finanziert sind, bei deren Besetzung die katholische Kirche jedoch ein Mitspracherecht hat. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Konkordatslehrstühle ist umstritten.
Religionsunterricht an Schulen:
Zu kontroversen Debatten kommt es, wenn am Verhältnis von Staat und Kirche bzw. Religion etwas geändert wird, wie im Fall des brandenburgischen Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde-Unterrichts oder dem Verbot von Kruzifixen oder Kopftüchern in der Schule.
Islam-Unterricht an Schulen:
Ebenso strittig ist die Einführung des islamischen Religionsunterrichts an staatlichen Schulen; in diesem Fall vor allem deshalb, weil hierfür bisher kein Partner für den Staat zur Verfügung steht, nach dessen Glaubensgrundsätzen unterrichtet werden könnte. Deshalb sind zum Teil Formen des islamischen Religionsunterrichts entwickelt worden, bei dem allein in staatlicher Verantwortung islamische Religionslehre unterrichtet wird, was jedoch unter dem Aspekt der staatlichen Neutralität und der Trennung von Staat und Religion verfassungsrechtlich äußerst problematisch ist.
Ein wichtiger Rechtsgrundsatz in Deutschland ist, dass der Staat die Religionsgemeinschaften organisatorisch einbinden, ihnen aber nicht ihre Inhalte vorschreiben kann, weil der Staat die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit beachten muss.
Religiöse Symbole im öffentlichen Raum sind teilweise zulässig, stoßen jedoch immer wieder auf Ablehnung, wie es einerseits der Kruzifixstreit und andererseits der Kopftuchstreit zeigt.
Staatliche finanzielle Leistungen an die Kirchen, finanziert vom Steuerzahler, egal ob der Mitglied einer Kirche ist oder nicht. Pfarrer stehen wie Beamte auf der Gehaltsliste des Staates. Atheisten bezahlen so auch den Pfarrer mit.
Kritik am Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland gibt es seitens der Humanistischen Union und anderer konfessionsloser oder liberaler Kreise. Sie fordern eine Trennung von Staat und Religion im laizistischen Sinne.
Dann gab es noch das Reichskonkordat von 1933
zwischen Hitler und dem Vatikan. Es wird auch heute noch für die Bundesrepublik Deutschland als gültig betrachtet.
Neben den Umständen des Zustandekommens des Konkordats wird von Kritikern (berechtigt) vor allem vorgebracht, das Konkordat unterlaufe die Trennung von Staat und Kirche.
Heute ist die Rechtslage so, dass zwar völkerrechtlich das Reichskonkordat Bund und Länder bindet. Das Grundgesetz hat aber – insoweit im Widerspruch zum Völkerrecht – den Ländern Möglichkeiten gegeben, von diesen Regelungen abzuweichen. Tun sie das, handeln sie möglicherweise völkerrechtswidrig, doch kann der Bund dies nicht verhindern. Nach innerstaatlichem Recht sind die Länder hierzu sogar verpflichtet, wenn Bestimmungen des Reichskonkordats im Widerspruch zu nationalem Verfassungsrecht stehen. Damit ist das Reichskonkordat das einzige heute noch gültige außenpolitische Abkommen aus der Zeit des nationalsozialistischen Deutschen Reiches.
(Was für eine unsinnige Unordnung in der Rechtslage)
Der Artikel 138 der Weimarer Verfassung, der über Artikel 140 des Grundgesetzes weiterbesteht fordert, dass die „auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung“
abzulösen seien, was in den mehr als 80 Jahren, die seit Verkündung der Weimarer Verfassung verstrichen sind, nicht geschehen ist.
Dem wird allerdings von kirchlicher Seite wiederum entgegen gehalten, dass die staatlichen Leistungen abzulösen nicht bedeute, sie ersatzlos entfallen zu lassen, sondern ihre Höhe auf neuer Rechtsgrundlage zu regeln.
Weiterlesen bei:
http://de.wikipedia.org/wiki/Reichskonkordat
Die vollkommen ungenügende Trennung von Kirche und Staat bzw. Trennung von Staat und Religion wirft also viele Probleme auf. Die hätten wir alle nicht wenn wir eine Trennung von Staat und Religion im laizistischen Sinne hätten. Auch in der Auseinandersetzung mit dem Islam bezüglich des Vormarsches des Islam in Deutschland hätten wir dann viel weniger Probleme