ist halt kein Bischof ....

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Auch DAS ist Kirche. Hallo?? Willkommen im 21.Jh.
.. ich dachte da wäre doch noch etwas mehr...Heinrich5 hat geschrieben:Nicht nur "auch" , - Das ist die Kirche.
Außerdem sagt das Kirchenrecht:Kirche dementiert
Das Mädchen wurde nach der Abtreibung laut Kathpress doch nicht exkommuniziert. Sprecher der katholischen Kirche in Brasilien korrigierten entsprechende Angaben westlicher Nachrichtenagenturen und hielten fest, dass der zuständige Erzbischof von Olinda und Recife, Dom Jose Cardoso Sobrinho, lediglich festgestellt hatte, dass die Beteiligten an einer Abtreibung - Vater, Ärzte, Pflegerinnen usw. - nach dem Kirchenrecht automatisch exkommuniziert sind; auf die minderjährige Mutter treffe das aber nicht zu. Der Stiefvater des Mädchens, der 23-jährige Jose da Silva, hat gestanden, das Kind seit Jahren vergewaltigt zu haben.
Der Stiefvater des Mädchen sitzt seit vergangener Woche unter dem Verdacht der Vergewaltigung in Haft.
Das Mädchen ist noch keine 16 Jahre.Can. 1323 — Straffrei bleibt, wer bei Übertretung eines Gesetzes oder eines Verwaltungsbefehls:
1° das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
http://www.codex-iuris-canonici.de/cicdt.pdf
hmm, das lässt einiges offen.Das Mädchen wurde nach der Abtreibung laut Kathpress doch nicht exkommuniziert. Sprecher der katholischen Kirche in Brasilien korrigierten entsprechende Angaben westlicher Nachrichtenagenturen und hielten fest, dass der zuständige Erzbischof von Olinda und Recife, Dom Jose Cardoso Sobrinho, lediglich festgestellt hatte, dass die Beteiligten an einer Abtreibung - Vater, Ärzte, Pflegerinnen usw. - nach dem Kirchenrecht automatisch exkommuniziert sind; auf die minderjährige Mutter treffe das aber nicht zu. Der Stiefvater des Mädchens, der 23-jährige Jose da Silva, hat gestanden, das Kind seit Jahren vergewaltigt zu haben.
niels hat geschrieben:Wie funktioniert das mit dem "automatisch" eigentlich in der Praxis? Hat der Exkommunizierte ein Recht auf ein "ordentliches Verfahren" und wird er überhaupt über seine Exkommunikation in Kenntnis gesetzt? Wer verfügt über die Exkommunikation? Darf er dann keine Kirche mehr betreten oder macht sich "besonders" strafbar, wenn er z.B. die heilige Kommunion empfängt?
Die kath. Kirche kann Dich nicht aus der Kirche ausschließen! Du bist getauft, gefirmt... das kann kein Mensch mehr rückgängig machen. Daher bist Du nur exkommuniziert:In Deutschland bleibt es dabei: Wer beim Standesamt seinen Kirchenaustritt erklärt, wird von der Kirche exkommuniziert. http://www.katholisch.de/7597.html
Es gibt Exkommunikation als Tatstrafe oder als Spruchstrafe:In der römisch-katholischen Kirche bedeutet Exkommunikation nicht den Ausschluss aus der Kirche (der kirchenrechtlich unmöglich ist), sondern den Verlust der Kirchengemeinschaft und damit gewisser Rechte innerhalb der Kirche. http://de.wikipedia.org/wiki/Exkommunikation
Es gibt Ausnahmen und so eine Exkommunikation kann natürlich wieder rückgängig gemacht werden:Da die Tatstrafe bereits bei Begehung der Handlung eintritt, ist es nicht erforderlich, dass sie durch einen Bischof oder den Papst bestätigt oder verkündet wird; dies kann allerdings unter Umständen geschehen, um den Vorgang unter den Gläubigen kund zu tun. http://de.wikipedia.org/wiki/Exkommunikation
Ansonsten, wie in allen Rechtssachen, wo kein Kläger, da kein Richter. Gehst Du trotzdem zur Kommunion und erhältst sie, was soll Dir passieren?In besonderen Fällen, insbesondere bei Todesgefahr entweder des Exkommunizierten oder eines Gläubigen gibt es Ausnahmen von der Exkommunikation.[2] Sie kann auch lediglich ausgesetzt sein.[3] In diesem Zusammenhang spielt die öffentliche Feststellung der eingetretenen Exkommunikation eine Rolle.
Die Exkommunikation bleibt solange bestehen, bis die Ursache beseitigt ist oder der Betroffene sein Vergehen wieder gut gemacht hat, vgl. Rekonziliation. Danach ist der lokale Ordinarius (z.B. Bischof) verpflichtet die Exkommunikation wieder aufzuheben. Der Bischof kann diese Berechtigung aber auch an einzelne Priester delegieren. In bestimmten Fällen kann die Exkommunikation nur vom Heiligen Stuhl aufgehoben werden (die ersten sechs unter den excommunicatio latae sententiae). Im Falle der Todesgefahr ist jedoch jeder Priester berechtigt, die Exkommunikation aufzuheben http://de.wikipedia.org/wiki/Exkommunikation
Vatikan kritisiert öffentliche Exkommunikation nach Abtreibung
Ohne die prinzipielle Ablehnung der Abtreibung aufzuweichen, hätte man "über die juristische Sphäre hinausblicken" müssen, um dem eigentlichen Sinn des Kirchenrechts - dem Wohl und dem Heil der Gläubigen - zu entsprechen, schrieb Erzbischof Fisichella. Wörtlich stellte der Erzbischof fest: "Die kleine Carmen hätte zuallererst verteidigt, umarmt, getröstet werden müssen. Sie hätte spüren müssen, dass wir alle an ihrer Seite sind".
Auch der Gewissenskonflikt der Ärzte müsse mitberücksichtigt werden, betonte Fisichella. Moraltheologisch zähle dieser Fall "zu den heikelsten". Niemand mache sich eine Entscheidung dieser Tragweite leicht: "Das auch nur zu denken, wäre ungerecht und beleidigend". Ein schnelles Urteil werde weder dem Vergewaltigungsopfer noch den übrigen Beteiligten gerecht. Der Theologe verwies darauf, dass nach dem Kirchenrecht die Exkommunikation für die Mitwirkung an einer vollzogenen Abtreibung ohnehin automatisch eintrete; daher habe es keinerlei Dringlichkeit gegeben, die Strafe öffentlich festzustellen.
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