Causa Steinbach: Polnischer und tschechischer Imperialismus

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Rolf Josef Eibicht
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Causa Steinbach: Polnischer und tschechischer Imperialismus

Ungelesener Beitrag von Rolf Josef Eibicht »

Zur Causa Erika Steinbach - Anmerkungen zum polnischen und tschechischen Imperialismus


A) Zum polnischen Imperialismus:

Zwischen 1772 und 1795 wurde Polen zwischen Rußland, Österreich und Preußen dreimal aufgeteilt. Ursache dieser Veränderungen war ein Ziel der russischen Politik, das Zar Peter I. in seinem Testament so beschrieben hatte: »Polen muß in seiner Gesamtheit Rußland zufallen.« Als gegen Ende des 18. Jahrhunderts Zarin Katharina II. sich anschickte, dieses Gebot zu verwirklichen, verhinderten Preußen und Österreich durch ihre Mitwirkung an der Teilung Polens ein zu weitgehendes Vordringen Rußlands nach Zentraleuropa. Auf dem Wiener Kongreß 1815 vereinbarten dann Rußland, Österreich und Preußen eine Grenzziehung durch Polen, die bis zum Ersten Weltkrieg Bestand hatte. Rußland erhielt den weitaus größten Teil polnischen Gebiets und proklamierte dementsprechend ein >Königreich Polen<, in dessen Verfassung der Satz stand: »Das Königreich Polen ist für immer mit Rußland durch die Person des Königs verbunden, welcher der jeweilige Zar ist.« An Preußen fielen vor allem Territorien, die Polen in früheren Feldzügen erobert hatte. Lediglich im Raum Posen gab es stärkere polnische Bevölkerungsteile, deren politische, wirtschaftliche und kulturelle Betätigung im Rahmen des preußischen Staates und später auch des Deutschen Reiches keinen rechtlichen Beschränkungen unterlag.

Nach dem Zusammenbruch des Zarenreiches 1917 und der Niederlage Deutschlands und Österreichs im Ersten Weltkrieg ergab sich für das Königreich Polen die Möglichkeit, sich von Rußland zu lösen und einen eigenen Staat unter Zusammenfassung aller polnisch besiedelten Gebiete Ostmitteleuropas zu gründen. Darauf beschränkte man sich jedoch nicht: Die 1919 entstandene Republik Polen okkupierte und annektierte auch noch große Gebiete, die nicht von Polen besiedelt waren und niemals zu einem polnischen Staat gehört hatten. So gerieten vor allem Deutsche, Litauer, Weißrussen und Ukrainer unter polnische Herrschaft und damit in einen Staat, der sie weitgehend rechtlos machte und unterdrückte, der sie beraubte und aus ihrer angestammten Heimat vertrieb. Unterstützt wurden die polnischen Bestrebungen vor allem durch Frankreich und England, die an Deutschlands Ostgrenze einen mit ihnen verbündeten Staat haben wollten.

Unterstützung erhielten die polnischen Bestrebungen aber auch durch die Vereinigten Staaten, da während des Ersten Weltkriegs der in Amerika lebende polnische Pianist Paderewski einen Zugang zu Präsident Wilson hatte und diesen dazu bewog, der Errichtung eines polnischen Staates mit einem eigenen Zugang zum Meer zuzustimmen, was dann die Teilung des deutschen Gebietes und einen polnischen Korridor zwischen Pommern und Ostpreußen zur Folge hatte. Das rein deutsch besiedelte Danzig mußte aus dem Reichsverband entlassen und ein eigener Freistaat werden, in dem sich die Polen einen erheblichen Einfluß gesichert hatten.

Die Rückendeckung vor allem durch Frankreich war auch der Grund dafür, daß der polnische Imperialismus auch nach Inkrafttreten des Versailler Diktats und somit der Beendigung des Kriegszustandes noch in Oberschlesien weitere Industriegebiete an sich bringen konnte. Das Ergebnis einer Volksabstimmung von 1921, in der sich die Oberschlesier mehrheitlich für den Verbleib bei Deutschland aussprachen, wurde von den Siegermächten des Ersten Weltkriegs ebenso ignoriert wie sie es deutschen Freiwilligenverbänden unmöglich machten, Oberschlesien gegen den Einfall bewaffneter polnischer Banden wirksam zu verteidigen. Aber selbst das reichte den Machthabern in Warschau nicht.

In Polen propagierte man unablässig den Gedanken, in das militärisch fast völlig wehrlose Deutsche Reich einzufallen und die polnische Grenze noch weiter nach Westen zu verschieben. Die Regierungen der Weimarer Republik hatten ständig mit einer polnischen Invasion zu rechnen. Es gab in der polnischen Öffentlichkeit unterschiedliche Meinungen darüber, wie weit Polen seinen Machtbereich ausdehnen sollte. Daß man von Deutschland aber mindestens noch Ostpreußen, Danzig, Pommern, Schlesien und Teile Brandenburgs annektieren und die Bewohner dieser Gebiete aus ihrer Heimat vertreiben sollte, wurde von vielen Polen als unumgänglich und historisch gerechtfertigt angesehen. Als begründet hat man aber auch die Ausdehnung des polnischen Staatsgebiets bis zu einer Linie betrachtet, die östlich von Bremen, Hannover, Kassel und Nürnberg verlief. Ein sogenannter polnischer >Westmarkenverein< rief unermüdlich zur Eroberung deutschen Gebiets auf.

Aber auch der Osten wurde nicht vergessen. In einem mit französischer Hilfe geführten Krieg gegen das kommunistisch gewordene Rußland eroberte Polen 1919/1921 auch dort Territorien, deren Bewohner bis zu 90 Prozent nichtpolnischer Abstammung waren. Aber man wollte weitere Nachbesserungen nicht ausschließen. Daß Polen von der Ostsee bis zum Schwarzen Meer reichen und seine Grenze etwa am Dnjepr verlaufen müsse, erschien vielen Polen gleichfalls sehr einleuchtend.

In den deutschen Ostgebieten, die nach dem Ende des Ersten Weltkriegs von Polen okkupiert und dann entsprechend dem Versailler Diktat polnisches Staatsgebiet geworden waren, setzte gegen die dort ansässigen Deutschen ein beispielloser Terror ein mit dem Ziel, sie entweder aus ihrer angestammten Heimat zu vertreiben oder zur Annahme der polnischen Nationalität zu zwingen. Ein Minderheitenschutz, zu dem Polen sich im Versailler Diktat verpflichtet hatte, galt in der Praxis so gut wie nichts. Ausweisungen, Enteignungen, Verschleppung in neu errichtete Konzentrationslager, die ersten in Mitteleuropa, sowie Gewaltanwendungen bis hin zu Folter und Mord erwiesen sich in den zwanziger Jahren als vielgebrauchte Instrumente des polnischen Imperialismus. Sie wurden ergänzt durch Behinderungen des deutschen Schulwesens und kulturellen Lebens sowie durch Behördenwillkür jederart. Zwischen 1919 und 1939 sind deshalb etwa 800 000 Deutsche unter Zurücklassung ihres Eigentums aus dem polnischen Herrschaftsbereich geflohen.

Die Verfolgung der Deutschen steigerte sich im Sommer 1939, und zwar noch vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs, bis hin zum offenen Massenmord - ein nicht unerheblicher Grund dafür, weshalb es zur Kriegserklärung Deutschlands an Polen kam. Diese Mordorgie steigerte sich noch nach Beginn der Kampfhandlungen. Die vorrückenden deutschen Truppen fanden Tausende von ermordeten Volksdeutschen vor; unzählige andere waren brutal mißhandelt viele Frauen vergewaltigt worden. Diese Verbrechen waren von Polen verübt worden, ohne daß Behörden, Armee oder Polizei dagegen eingeschritten wären.

Nach 1945 wiederholte sich das alles in noch viel größerem Ausmaß. Polen erhielt mit der Zustimmung Frankreichs, Englands und der Sowjetunion die deutschen Gebiete östlich von Oder und Lausitzer Neiße nun als Staatsgebiet, wenn eine endgültige Grenze auch erst in einem Friedensvertrag festgelegt werden sollte, und die Befugnis, die dort lebenden Deutschen »in humaner Weise« auszusiedeln, also zu vertreiben. Die Massenmorde, Gewaltverbrechen und Verschleppungen, die die ostdeutsche Bevölkerung nach dem Einmarsch der Roten Armee über sich ergehen lassen mußten, wurden von den nachrückenden Polen mit ebensolcher Grausamkeit fortgesetzt.

Das Bundesarchiv in Koblenz hat in einer Dokumentation der an Deutschen begangenen Vertreibungsverbrechen das kriminelle Verhalten von Polen zusammenfassend so beschrieben: »Als völkerrechtswidriges Massenvergehen stehen im Vordergrund des Berichtsmaterials die gegenüber den Deutschen bei ihrer Verhaftung, in den Gefängnissen und nach der Internierung in ein Arbeitslager verübten Ausschreitungen. Die Gewaltakte bestanden vorwiegend in Mißhandlungen brutalster, teils sadistischer Art mit Peitschen, Gummiknüppeln oder Gewehrkolben, teils bis zur Todesfolge, ferner in willkürlichen Erschießungen und Erschlagungen wie auch Vergewaltigungen von Frauen. Dem Berichtsmaterial nach ist kaum ein einziger Verhafteter und Internierter Mißhandlungen entgangen... Insgesamt aber bestanden in den Gebieten östlich von Oder und Neiße 1.255 Lager und Gefängnisse, die dem Gewahrsam von Deutschen dienten... Nicht möglich ist es aber, auch nur annähernd zu einer Schätzung der Anzahl der Personen zu gelangen, deren Tod auf Ausschreitungen in Gefängnissen und Lagern zurückzuführen ist. Sehr unterschiedlich sind aber auch die Todesquoten über die einzelnen Lager. Sie differieren zum Teil zwischen 20 und 50 % der Insassen... In einem kurzen Zeitabschnitt blieben von 50 Säuglingen in Potulice nur zwei am Leben... Demnach ergibt sich zum Ausmaß des Geschehens in sämtlichen Gebieten östlich von Oder und Neiße, daß mehr als 400.000 Deutsche Opfer von Vertreibungsverbrechen im Sinne dieser Dokumentation geworden sind. Betroffen durch Gewaltakte wie Vergewaltigungen und Mißhandlungen mit oder ohne Todesfolge wurde... eine weitaus größere Anzahl von Personen.«

Die Überlebenden Deutschen wurden ohne ihr Eigentum in die westlich von Oder und Neiße liegenden Gebiete vertrieben, wobei die Polen unschätzbare Werte raubten, ganz abgesehen davon, daß die deutschen Ostgebiete hinsichtlich ihrer Industrie, Wirtschaft, Verkehrsentwicklung und Bebauung einen Standard erreicht hatten, der weit über dem der polnischen lag.

Im Interesse des polnischen Imperialismus lag es dann, die deutschen Ostgebiete endgültig für Polen zu annektieren. Der polnische Staatspräsident Bierut erklärte dazu am 20. September 1946: »Es gibt keine und kann auch keine andere und gerechtere Grundlage für die Gebietsveränderungen geben als die hier angewandte.Wir sind auf den Boden zurückgekehrt, auf dem sich vor Jahrhunderten unser historisches, kulturelles und staatliches Erbe bildete, einen Boden, befruchtet mit Blut Schweiß und Tränen unserer Väter und Mütter, auf einen Boden, von dem jeder Zollbreit gedüngt ist mit der uns heiligen Asche unserer Vorfahren. Wer kann unser Recht auf diesen Boden bestreiten?«

Die Regierung der sogenannten DDR erkannte 1950 im Görlitzer >Friedens- und Freundschaftvertrag< die Oder-Neiße-Linie als endgültige deutsche Ostgrenze an. 1952 wurde in die polnische Verfassung geschrieben: »Auf ewige Zeiten sind die wiedergewonnenen Gebiete zu Polen zurückgekehrt.« Der Generalsekretär der polnischen kommunistischen Partei Comulka erklärte 1960 in Breslau: »Jeder Versuch einer Revision dieser Grenze bedeutet Krieg mit Polen und den Signatarstaaten des Warschauer Paktes..., und nach diesem Krieg werden in Deutschland nicht die Toten, sondern allein die noch Überlebenden zu zählen sein.«

In der Bundesrepublik Deutschland wurde der Raub der deutschen Ostgebiete zunächst sowohl von der Öffentlichkeit als auch von der Bundesregierung abgelehnt, die am 9. Juni 1950 erklärte: »Die Deutsche Bundesrepublik als Sprecherin des gesamten deutschen Volkes wird sich niemals mit der allen Grundsätzen des Rechts und der Menschlichkeit widersprechenden Wegnahme dieser rein deutschen Gebiete abfinden.« Die SPD-Funktionäre Ollenhauer, Brandt und Wehner versicherten noch 1963: »Verzicht ist Verrat, wer wollte das bestreiten.« Aber schon 1968 forderte Willy Brandt die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie bis zu einer friedensvertraglichen Regelung. 1970 schloß er mit den Polen den >Warschauer Vertrag, in dem die Oder-Neiße-Linie als »westliche Staatsgrenze der Volksrepublik Polen« für unverletzlich erklärt wird, wenn auch eine Entschließung des Bundestages besagte: »Die Verträge nehmen eine friedensvertragliche Regelung für Deutschland nicht vorweg und schaffen keine Rechtsgrundlage für die bestehenden Grenzen.« Ganz in diesem Sinn stellte auch das Bundesverfassungsgericht am 31. Juli 1973 fest: »Die Gebiete östlich von Oder und Neiße sind ebenso wie das übrige Reichsgebiet in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 von den Siegermächten bei Kriegsende nicht annektiert worden ... « Aber der polnische Imperialismus erreichte sein Ziel, die von ihm völkerrechtswidrig okkupierten deutschen Ostgebiete auch formell in Besitz zu nehmen, im sogenannten Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990. Unter dem Druck und unter der Mitwirkung Englands, Frankreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika akzeptierte und ratifizierte der Bundestag folgenden Vertragstext: »Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tag des Inkrafttretens dieses Vertrages endgültig sein. .. Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.« Helmut Kohl beschrieb nach einer Aufzeichung seines Mitarbeiters Horst Teltschik vom 13. Juni 1990 den Entscheidungsspielraum der deutschen Politik so: »Mit aller Deutlichkeit weist Kohl darauf hin, daß es in Ost und West keinen einzigen Partner gebe, der nicht die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze fordere... Die Alternative laute: die Einigung Deutschlands in den bekannten Grenzen erreichen oder die Zwei-plus-Vier-Verhandlungen scheitern zu lassen ... « Und am 21. Juni 1990 erklärte er: »Entweder wir bestätigen die bestehende Grenze, oder wir verspielen heute und für jetzt unsere Chance zur deutschen Einheit.«

Wenig später bekannte sich die damalige englische Premierministerin Thatcher zu den Pressionen, die sie auf die deutsche Politik ausgeübt hatte. Sie bedauerte, daß sie die deutsche Teilvereinigung 1990 nicht verhindern konnte: »Der einzige Fall, in dem ich mit meiner Linie zu einem außenpolitischen Thema unzweifelhaft gescheitert bin, war die deutsche Wiedervereinigung.« Jedoch: »Nicht zu vernachlässigen sind aber auch die positiven Auswirkungen meiner Politik. Sie zwang die Regierung der Bundesrepublik, die Grenzfragen mit ihren östlichen Nachbarn zu klären.« Und zwar uneingeschränkt im Sinne des polnischen und nicht nur des polnischen Imperialismus.


B) Zum tschechischen Imperialismus:

1918 zerfiel die österreich-ungarische Monarchie in ihre nationalen Bestandteile. Auch die in Böhmen und Mähren ansässigen Tschechen sagten sich am Ende des Ersten Weltkriegs von der Zentralgewalt in Wien los und proklamierten einen eigenen Staat. Dabei beriefen sie sich auf den neuformulierten Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts der Völker, der es allen Nationen und Nationalitäten erlauben sollte, selbst darüber zu entscheiden, zu welchem Staat sie gehören wollten. Die Tschechen bezogen in ihr Staatsgebiet jedoch auch Territorien ein, deren Bewohner keine Tschechen waren und die Zugehörigkeit zu einer sogenannten Tschechoslowakischen Republik entweder deutlich ablehnten oder denen überhaupt die Möglichkeit genommen wurde, sich zu dem neuen Staatsgebilde zu äußern. Dazu gehörten die Sudetendeutschen, die in Böhmen und Mähren größtenteils in geschlossenen Siedlungsgebieten, räumlich also von den Tschechen getrennt, lebten. Nach dem Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts der Völker hätten auch die Sudetendeutschen das Entscheidungsrecht darüber haben müssen, welchem Staat sie sich anschließen wollten. Aber das wurde ihnen mit Gewalt verwehrt durch tschechische Soldaten und Polizisten. Die Einbeziehung des Sudetenlandes in einen von Tschechen beherrschten Staat war somit nichts anderes als ein Akt der bewaffneten Unterwerfung eines fremdes Volkes, folglich ein Ausdruck des tschechischen Imperialismus. Als sich am 4. März 1919 Sudetendeutsche in ihrer Heimatstadt Eger und anderenorts zu einer friedlichen und unbewaffneten Demonstration für ihr Selbstbestimmungsrecht versammelten, wurden 54 von ihnen von Tschechen erschossen. Das waren aber nur die ersten, nicht auch die letzten Opfer tschechischer Mörder. Bis 1938 verloren 212 Sudetendeutsche auf diese Weise ihr Leben, weil sie sich mit der tschechischen Unterdrückung nicht abfinden wollten.

Die Tschechen hatten also mit Gewalt - und keineswegs nur in Eger - vollendete Verhältnisse geschaffen, und es gelang ihnen, sich ihre Machtansprüche 1919 im Friedensdiktat von St. Germain von den Siegermächten des Ersten Weltkriegs sanktionieren zu lassen. Das geschah vor allem mit Hilfe der französischen Regierung, die eine Vereinigung Deutsch-Österreichs mit dem Deutschen Reich strikt ablehnte, aber auch nicht zulassen wollte, daß sich die Sudetendeutschen allein an Deutschland anschlossen. Eine Zersplitterung der Deutschen und deren Kontrolle durch nichtdeutsche Mehrheiten gehörten zu den Kriegszielen Frankreichs und wurden 1919 in den Pariser Vorortverträgen konsequent erzwungen, wo es möglich war. Vertreter Englands und Amerikas wurden bei diesen Beratungen von tschechischen Politikern, und hier vor allem von Masaryk und seinem engsten Mitarbeiter Benesch, mit gefälschten Statistiken über die Zusammensetzung der neugegründeten Tschechoslowakei getäuscht. Vertreter der Sudetendeutschen, die zu den Beratungen nach Frankreich gekommen waren, wurden dort gar nicht gehört. Proteste sudetendeutscher Politiker gegen die Besetzung ihrer Heimat durch tschechische Truppen blieben gleichfalls unbeachtet. Aus Pariser Sicht spielten jedoch auch strategische Gründe eine Rolle: die Absicht, eine auch territorial starke Tschechoslowakei als Verbündeten der westlichen Siegermächte und militärischen Gegner Deutschlands zu haben.

So entstand ein neuer Nationalitätenstaat, und zwar ohne Zustimmung und gegen den Willen der nichttschechischen Nationalitäten. Die Tschechen machten nur 46 Prozent der Bevölkerung des neuen Staates aus. Es gab auch keine tschechoslowakische Nation.Tschechen und Slowaken wurden 1918 zum erstenmal staatlich vereint. Bis dahin hatten die Tschechen in Böhmen und Mähren immer zum Deutschen Reich oder, nach 1806, zu Österreich gehört, die Slowaken hingegen zu Ungarn. Und auch der Zusammenschluß mit den Tschechen geschah, ohne daß die Slowaken danach gefragt worden wären. Am 30. Oktober 1918 wurde lediglich eine Deklaration über einen gemeinsamen Staat der Tschechen und Slowaken von Privatpersonen unterzeichnet, die niemand dazu legitimiert hatte. Der tschechische Imperialismus richtete sich also nicht nur gegen die Deutschen, die fast ein Viertel der Bevölkerung im neuen Staat ausmachten, sondern auch gegen Slowaken, Ungarn und Ukrainer.

Zweifellos war das Selbstbestimmungsrecht der Völker 1919 kein allgemein anerkannter Grundsatz des Völkerrechts. Derjenige, der sich dazu bekannte, mußte es jedoch für alle gelten lassen. Aber tatsächlich wurde es nach dem Ersten Weltkrieg nur dort angewandt, wo es zum Nachteil der Deutschen benutzt werden konnte, und dort verweigert, wo es von Deutschen beansprucht wurde. Das galt für die Sudetendeutschen ebenso wie für jene Deutschen, die 1919 polnischer, italienischer, französischer, belgischer Gewalt ausgeliefert wurden.

Der überaus willkürliche Umgang mit dem Begriff des Selbstbestimmungsrechts durch diejenigen Staaten, die seine Anwendung proklamierten, zeigte sich im 20. Jahrhundert und bis in die Gegenwart noch oft. Zwanzig Jahre nach Ende des Ersten Weltkrieges verlangten England und Frankreich dann 1938 - im Gegensatz zu ihrer Haltung bei den Pariser Verträgen - von der Prager Regierung den Verzicht auf die tschechische Herrschaft in den mehrheitlich deutschbesiedelten Gebieten Böhmens und Mährens und somit die Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts.

Nach dem Zweiten Weltkrieg erlaubten die Alliierten den tschechischen Machthabern aber nicht nur, ihre Herrschaft wieder über ganz Böhmen und Mähren auszudehnen und somit den Sudetendeutschen erneut das Selbstbestimmungsrecht zu nehmen; sie stimmten sogar zu, daß die Sudetendeutschen ganz aus ihrer jahrhundertealten Heimat, die nie tschechisch war, vertrieben wurden.

Zwischen 1919 und 1938, dem Jahr ihres Anschlusses an das Deutsche Reich, waren die Sudetendeutschen in der Tschechoslowakischen Republik zahlreichen Benachteiligungen ausgesetzt. Die Tschechen verfügten eine Wahlordnung, nach der sie für einen Abgeordneten

39.957 Stimmen aufbringen mußten, die Deutschen hingegen 47.716 und die Ungarn 109.847. So sicherten sie sich auch im Parlament einen weitaus höheren Einfluß, als er ihnen zustand. Zahllose Schikanen sollten bewirken, daß die Sudetendeutschen entweder die tschechische Volkszugehörigkeit annahmen oder auswanderten. Die Zahl der deutschen Beamten bei der staatlichen Verwaltung, bei Gericht, Post und Eisenbahn wurde schon im ersten Jahrzehnt des Bestehens der Tschechoslowakei um die Hälfte verringert. Die Sicherheitspolizei bestand fast vollständig aus Tschechen. Deutsche Bewerber für den Staatsdienst ließ man oft an einer >Sprachprüfung< scheitern. In den Ministerien gab es nur zwei Prozent deutsche Beamte. Der deutschen Industrie wurden hingegen tschechische Arbeiter aufgezwungen, die deutsche Wirtschaft wurde bei der Vergabe von Aufträgen und Darlehen schwer benachteiligt. Eine sogenannte Bodenreform enteignete große Gebiete aus sudetendeutschem Besitz zugunsten von Tschechen. Tausende von deutschen Schulen und Kindergärten wurden geschlossen, 1933 die deutschen Parteien aufgelöst. Die Liste solcher Schikanen ließe sich noch lange fortsetzen.

Aber das alles wurde weit von den Verbrechen überboten, die 1945 nach der Kapitulation der Wehrmacht von Tschechen an Deutschen verübt wurden. Bevor diese ihrer ganzen Habe beraubt und aus ihrer Heimat vertrieben worden sind, kam es in Böhmen und Mähren zu Massenmorden, denen etwa 241.000 Sudetendeutsche, etwa 120.000 reichsdeutsche Flüchtlinge und eine unbekannte Zahl von deutschen Soldaten zum Opfer gefallen sind. Es war das Ziel der Tschechen, alle Deutschen aus dem von ihnen beanspruchten Gebiet zu vertreiben, Mord und Terror waren, wie auch im Fall der Polen, die Instrumente ihres Imperialismus.

Deutsche Kriegsgefangene und Verwundete aus Lazaretten wurden unter furchtbaren Mißhandlungen ermordet, an Laternenpfählen aufgehängt und bei lebendigem Leib verbrannt, unter großer Anteilnahme und Zustimmung der tschechischen Bevölkerung öffentlich totgeschlagen oder in Gewässern ertränkt. Hunderttausende von Deutschen wurden, oft jahrelang, in tschechischen Lagern gefoltert, dem Hunger ausgesetzt und zur Zwangsarbeit getrieben. Die Dokumentation des Bundesarchivs in Koblenz schreibt darüber: »Zu den Gewalttaten gehörten Tötungen, verübt in verschiedenster Weise durch Erschießen, Erhängen, Erschlagen, Ertränken, brutale und sadistische Mißhandlungen, ferner Vergewaltigungen von Frauen... Aus einer Anzahl von Gemeinden wird über öffentliche Exekutionen berichtet, denen zum Teil die Einsetzung improvisierter Volksgerichte vorausging. Die diesen vorgeführten Personen wurden während und nach den Verhören auf das schwerste mißhandelt oder auch zu Tode gefoltert... Unmittelbar nach Beginn des Prager Aufstandes begann auch in großem Umfang die Verbringung von Deutschen in Gefängnisse und Lager. Nach Ermittlungen des Suchdienstes des Deutschen Roten Kreuzes bestanden in der Tschechoslowakei 1215 Interniertenlager, 846 Arbeits- und Straflager und 215 Gefängnisse, in denen 350.000 Deutsche längere oder kürzere Zeit festgehalten worden sind. .. Unmenschliche Verhältnisse führten zum Tod von Lagerinsassen durch Kräfteverfall und Epidemien, verursacht durch mangelhafte Ernährung, fehlende Medikamente, unhygienische Verhältnisse und durch Depressionen infolge sadistischer Mißhandlungen. Sehr hoch war die Sterblichkeit bei Kindern und älteren Leuten. Von den Arbeitslagern wiesen die der Bergwerke eine besonders hohe Sterblichkeit auf... Nach Schätzungen des Suchdienstes des Deutschen Roten Kreuzes muß bei einer Gesamtzahl von 350.000 in Gefängnisse und Lager verbrachten Deutschen mit ca. 100.000 Opfern gerechnet werden.«

Das ist Imperialismus, wie er heute in Deutschland verschwiegen werden soll.

Rolf Josef Eibicht, MA
Zuletzt geändert von niels am Samstag 9. Januar 2010, 09:30, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: strafrechtlich relevante Inhalte
Heinrich5

Re: Causa Steinbach: Polnischer und tschechischer Imperialismus

Ungelesener Beitrag von Heinrich5 »

Dieser Artikel von Rolf Josef Eibicht ist der untaugliche Versuch, mit Hilfe revisionistischem Gedankengutes das historische und wissenschaftliche Bild des Nationalsozialismus hinsichtlich seiner Rolle gegenüber den Nachbarstaaten Polen und der Tschechoslowakei zu retuschieren. Die Versuche, die deutsche Kriegsschuld zu relativieren, finden über rechtsextreme Gruppen hinaus in der sogenannten „Neuen Rechten“ Zustimmung
Der Artikel von Rolf Josef Eibicht soll die angeblich falsche Darstellung über das Verhältnis der Deutschen, Polen und Tschechen in der Zeit vor und nach dem zweiten Weltkrieg im Sinne der Neonazi korrigieren.

Nachdem nun auch Polen und Tschechien in der EU angekommen ist und es in diesen Ländern Bestrebungen gibt, das Verhältnis zu Deutschland zu normalisieren, fragt man sich, was Rolf Josef Eibicht als Verfasser dieses Artikels bezwecken will. Auf jeden Fall kann dieser Artikel nicht der Verständigung der Völker dienen. Er dient eher der erneuten Völkerverhetzung.

Es soll ja nicht geleugnet werden, dass es Seitens der polnischen und tschechischen Bevölkerung auch Übergriffe, Racheakte und Lynchjustiz gegenüber Deutschen gab. Aber das muss doch mindestens im Zusammenhang mit den deutschen Verbrechen in deren Ländern gesehen werden.

Unser deutsches rechtsextremistisches Lager ist sich weitgehend darin einig, dass wesentliche Erkenntnisse der jüngeren deutschen Geschichte, speziell hinsichtlich der Alleinschuld Hitlers am Zweiten Weltkrieg und der massenhaften Ermordung nicht nur von Juden in deutschen Konzentrationslagern, revidiert werden müssen.

Als Revisionismus im engeren Sinne ist die Leugnung der erwiesenen geschichtlichen Tatsache zu verstehen, dass im Verlauf des Zweiten Weltkrieges Millionen europäischer Menschen auch in Gaskammern ermordet wurden.“

Als Revisionismus sehe ich auch diese hier veröffentlichte einseitige Darstellung der Politik Polens und Tschechiens gegenüber dem besiegten Deutschland an. Der Artikel von Rolf Josef Eibicht dient der allmählichen Rehabilitation oder Entlastung des Nationalsozialismus, um einen deutschen Nationalismus zu erneuern und zu stärken.

Ich bin dafür, diesen Artikel wegen des Versuchs der Völkerverhetzung aus dem Forum zu entfernen.

Heinrich5
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Re: Causa Steinbach: Polnischer und tschechischer Imperialismus

Ungelesener Beitrag von niels »

ok,
Siehst Du dabei Passagen, die gem. StGB (Volksverhetzung etc.) besonders "fraglich" sind?

Eine Sperre des Threads (also für "normale" Benutzer, außer Moderatoren, Admins) sollte sachlich wie rechtlich begründet sein. Eine Löschung bitte (vorerst) nicht vornehmen, da wir sonst ggf. nicht über alle Urinformationen verfügen, falls es zu Streitigkeiten / Unstimmigkeiten kommen sollte.

Um eine offene, inhaltliche Debatte - Applikation des Forums - scheint es dem Autor m.E. nicht zu gehen, jedenfalls ist das für mich nicht erkennbar.

@Fenris?

Beste Grüße,

Niels.
Niels.

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Heinrich5

Re: Causa Steinbach: Polnischer und tschechischer Imperialismus

Ungelesener Beitrag von Heinrich5 »

Gefunden bei Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung

Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Absatz 2 bezieht alle möglichen öffentlichen Äußerungen in Wort, Schrift und Bild, die die in Absatz 1 genannten Tatbestandsmerkmale erfüllen, in die Strafandrohung ein.
Als Personengruppen, die von Volksverhetzung betroffen sein können, werden Bevölkerungsteile Deutschlands oder „eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe“ – auch im Ausland – genannt. (Betrifft hier Polen und Tschechen)

Grundsätzlich schließt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit auch das Recht ein, falsche Tatsachen zu behaupten. Jedoch kann der Gesetzgeber das Recht auf die Behauptung falscher Tatsachen durch Gesetze einschränken (zum Beispiel bei den Delikten Verleumdung, übler Nachrede, Betrug und arglistiger Täuschung).

Die herrschende Meinung sieht den § 130 StGB dennoch als gerechtfertigt an, weil er dem Schutz des öffentlichen Friedens und der Menschenwürde diene, die durch Vollendung der beschriebenen Tatbestände verletzt werde, und die Meinungsfreiheit gleichsam durch den Schutz des öffentlichen Friedens nur reflexiv betroffen sei.

So entschied das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit seiner Entscheidung zur Auschwitzlüge (BVerfGE 90, 241) am 13. April 1994:

„Bei § 130 StGB handelt es sich um ein allgemeines Gesetz im Sinn des Art. 5 Abs. 2 GG, das dem Schutz der Menschlichkeit dient [...] und seinen verfassungsrechtlichen Rückhalt letztlich in Art. 1 Abs. 1 GG findet.“
§130 StGB sei daher kein Sonderrecht gegen bestimmte Meinungsinhalte. Dahinter steht die Rechtsauffassung, dass eine direkt zu Hass, Gewalt oder Willkür aufstachelnde Äußerung keine von der Meinungsfreiheit gedeckte Meinung, sondern eine Straftat darstellt, die weiteres illegales Handeln bewirken, dazu aufrufen und anstiften könne.


Rolf Josef Eibicht erwähnt in seinem Schreiben über den „Polnischen Imperialismus“ nicht, dass die Vertreibung der Pommern und Schlesier ein Ergebnis der stalinistischen, russischen, imperialistischen Politik sind. Hier ist das Wort „Russischer Imperialismus“ auch angebracht. Im Gebiet der vertriebenen Deutschen siedelten sich ja dann (mussten sich ansiedeln) die von den Russen aus den polnischen Ostgebieten vertriebenen Ostpolen an. Der Tatbestand einer arglistigen Täuschung ist hier bei Rolf Josef Eibicht meiner Meinung nach gegeben.

Dass er das nicht erwähnt, sondern unter den Tisch fallen lässt, ist vielleicht ein raffinierter Schachzug von RJE. Vielleicht kann man ihn deshalb damit nicht gerichtlich belangen. Rechtsextremisten haben hier gute spitzfindige Anwälte auf ihrer Seite. Es lohnt sich möglicherweise nicht, sich mit diesen anzulegen.
Was kann JRE eigentlich tun, wenn dieser Artikel hier nicht vorkommt, gar nicht erst erscheint?
Heinrich5

Re: Causa Steinbach: Polnischer und tschechischer Imperialismus

Ungelesener Beitrag von Heinrich5 »

Zitat RJE:
Die Verfolgung der Deutschen steigerte sich im Sommer 1939, und zwar noch vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs, bis hin zum offenen Massenmord - ein nicht unerheblicher Grund dafür, weshalb es zur Kriegserklärung Deutschlands an Polen kam. Diese Mordorgie steigerte sich noch nach Beginn der Kampfhandlungen. Die vorrückenden deutschen Truppen fanden Tausende von ermordeten Volksdeutschen vor; unzählige andere waren brutal mißhandelt viele Frauen vergewaltigt worden. Diese Verbrechen waren von Polen verübt worden, ohne daß Behörden, Armee oder Polizei dagegen eingeschritten wären.
Das ist eindeutige Nazipropaganda, Kriegspropaganda unbewiesen und unbeweisbar. Das könnte glatt als Gräuelmärchen von Josef Goebbels durchgehen. Kein Datum, kein Ort, keine Zahlen, keine Zeugen. Alles nur Behauptung und Lüge

Zitat RJE
In den deutschen Ostgebieten, die nach dem Ende des Ersten Weltkriegs von Polen okkupiert und dann entsprechend dem Versailler Diktat polnisches Staatsgebiet geworden waren, setzte gegen die dort ansässigen Deutschen ein beispielloser Terror ein mit dem Ziel, sie entweder aus ihrer angestammten Heimat zu vertreiben oder zur Annahme der polnischen Nationalität zu zwingen.
Auch das ist eine ungeheuerliche Lüge.


http://de.wikipedia.org/wiki/Volksabsti ... r_Vertrags

In Oberschlesien waren Deutsche wie Polen streng katholisch, da wurde auch von Kanzeln herab Wahlkampf gemacht. Sogar auswärtige Geistliche mischten sich ein, was Protest von ansässigen weckte.
Bei der Abstimmung am 20. März 1921 wurden 59,6 % der Stimmen für Deutschland abgegeben und 40,4 % für Polen. Die Wahlbeteiligung betrug 98%. In 664 Gemeinden votierte die Mehrheit für das Deutsche Reich, in 597 für Polen.
Der Versailler Vertrag sah die Möglichkeit einer Aufteilung des Gebietes vor. Dementsprechend verblieb dann auch der größere, westliche Teil Oberschlesiens bei Deutschland, während der Osten um Kattowitz (Katowice) mit seinen wertvollen Kohlegruben an Polen kam.
Schon vor der Abstimmung hatte es heftige Kontroversen zwischen Deutschen und Polen gegeben, die sich jetzt zuspitzten. Nach der Auszählung verlangte die neugebildete Regierung Wirth, wegen der insgesamt 59,6% für Deutschland abgegebenen Stimmen müsse das gesamte Gebiet Deutschland erhalten bleiben, am 22. Mai 1921 veranstalteten die deutschen Arbeitergeberverbände gemeinsam mit den Gewerkschaften eine Versammlung in der Berliner Philharmonie, in der gegen die „Vergewaltigung“ Oberschlesiens protestiert und ein Selbstbestimmungsrecht für die Region gefordert wurde. Reichstagspräsident Paul Löbe und der Präsident des Preußischen Landtags Robert Leinert (beide SPD) hielten Ansprachen. In Oberschlesien selbst gingen verschiedene Gruppen (Selbstschutz und Freikorps) daran, sich zu bewaffnen und Widerstand gegen eine mögliche Abtretung zu leisten. Polnische Freischärler unter Wojciech Korfanty versuchten dagegen, eine Abtretung ganz Oberschlesiens an Polen zu erreichen. Am Annaberg lieferten sich polnische und deutsche Gruppen am 23. Mai 1921 heftige Gefechte („Dritter Aufstand in Oberschlesien“).
Am 20. Oktober 1921 entschied eine Botschafterkonferenz in Paris, dass das Gebiet aufzuteilen sei, wobei das Deutsche Reich und Polen jeweils einen Anteil entsprechend dem Wahlergebnis erhalten sollte. Diese Entscheidung beruhigte die Situation zwar oberflächlich, auf deutscher Seite allerdings hielten sich weiterhin Ressentiments und der Wunsch, die Entscheidung rückgängig zu machen.

Die Nazis begingen diesen Tag als Jahrestag der „Zerreißung“ Oberschlesiens.

In Beuthen (heute Bytom) stimmten 1921 61% Deutsch. Damit blieb Beuthen 1921 auch deutsch.

Ich selbst kenne die Historie der Stadt Tarnowitz (heute Tarnowskie Gory) in Oberschlesien recht gut. Die Stadt mit (damals) überwiegend deutscher Stadtbevölkerung lag 1921 in einem Landkreis mit überwiegend polnischer Landbevölkerung.
Auch wenn bei der Volksabstimmung in Oberschlesien im März 1921 in Tarnowitz 7.451, bzw. 85,2% der gültigen Stimmen für den Verbleib bei Deutschland abgegeben wurden, fiel die Stadt 1922 an Polen und wurde Kreisstadt des Powiat Tarnogórski in der Autonomen Woiwodschaft Schlesien. Bei der Abstimmung unterlag die deutschstämmige Stadt und der gesamte Landkreis wurde Polen zugeschlagen. Die Deutschen wurden ganz einfach polnische Staatsbürger. Sie behielten ihr Eigentum, wurden nicht drangsaliert sondern nur einfach polnische Staatsbürger deutscher Abstammung. Diese Deutschen mit polnischer Staatsbürgerschaft hatten 1945 einen großen Vorteil: Sie wurden nicht ausgewiesen, mussten nicht flüchten und konnten als polnische Staatsbürger bleiben. Viele Geschäftshäuser in Tarnowskie Gory sind noch heute in Besitz deutschstämmiger Familien, wenngleich heute dort kaum noch deutsch gesprochen wird.
Noch vor 30 - 40 Jahren konnte ich in Tarnowskie Gory als Deutscher, ohne Polnisch-Kenntnisse einkaufen gehen und wurde fast überall verstanden.
In Polen werden auf den Friedhöfen keine Gräber eingeebnet. Ein Besuch auf dem Friedhof in Tarnowskie Gory ist deshalb sehr aufschlußreich. Man findet sehr viele 100 Jahre alte deutsche Gräber (heute immer noch gepflegt) und noch heute werden dort viele mit deutschem Nachnamen bestattet.
Die Stadt ist seit 1968 Partnerstadt von Bernburg/Saale und hat aus ihrer deutschen Vergangenheit nie ein Hehl gemacht. Auf dem Rynek (Marktplatz befindet sich das Stadtmuseum, in welchem man die wechselvolle Geschichte der Stadt mit verfolgen kann. Es liegen dort sehr viele deutsche Urkunden aus dieser Zeit aus.
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