Seite 1 von 1

"Ehrfurcht vor Gott" per Gesetz, Gott in der thüringer Lande

Verfasst: Samstag 24. Dezember 2011, 14:10
von niels
Ehrfurcht vor Gott per Gesetz. Unsere Vefassungen sehen bis heute gesetzlich vor, das unsere Kinder "in Ehrfurcht vor Gott" zu erziehen seien bzw. wir Bürger Ehrfurcht vor Gott haben müssen. Lt. einer Hochschulinitiative ist dies heute nicht mehr mit dem Grundsatz der Glaubensfreiheit vereinbar und entsrechende Formulierungen / Gesetze gehören aus den Landesverfassungen usw. entfernt.

Neben unserem Grundgesetz enthält auch die thüringer Landesverfassung diverse Gottesbezüge, die für alle Thüringer - unabhängig ihrer Weltanschauung - verbindlich sind.

Dazu kommt, das "Gott" weder eindeutig definierbar, lokalisierbar oder anderweitig bewschreibbar ist, wie sich keinerlei konkreten Werte oder daraus abzuleitende Verhaltensweisen bestimmen lassen. Alle bisherigen Behauptungen oder Annahmen darüber, was Gott ist bzw. was Gott will sind menschliche, irrationale Erfindungen, die von beliebigen, willkürlichen Behauptungen / Annahmen keineswegs begründbar unterscheiden. Gott war und ist immer das, was irgendwelche Menschen in dieses irrationale Gedankenprinzip hineininterpretieren oder darüber - ohne kausal greifenden Bezug - herausleiten wollen.

weiterführende Links:
http://www.laizisten.de/index.php?optio ... &Itemid=33

Warum z.B. führt man dann nicht auch den Weihnachtsmann oder den Teufel an, an den ja diverse Menschen auch gauben - oder beliebige andere "Überwesen", Geister etc.?

Es steht jedem Gottgläubigen frei zu glauben und nach seinem Glauben zu handeln - ebendies muß aber gleichwertig auch für andere Menschen möglich sein. Demnach hat das Konzept "Gott" nichts in Gesetzestexten zu suchen, hierfür gibt es keine greifendere Legitimität als für Supermann, den Weihnachtsmann oder das fliegende Spaghettimonster der inzwischen anerkannten gleichnamigen Kirche.

Auf dann: Ich wünsche allen ein angenehmes Lichterfest, Wintersonnenwende oder die Wiederkehr des Licht- äh Christkindes wie die Ankunft des roten Weihnachtsmannes. Immerhin wissen wir, das Jesus nicht am 24.12 geboren sein kann und wohl - wenn es ihn gab - auch nicht im Jahr Null. Das die Tage nun wieder länger werden, steht dagegen wohl außer Frage. Jeder soll feiern was er will, nur bitte nicht die Menschheit verdummen...

Re: "Ehrfurcht vor Gott" per Gesetz, Gott in der thüringer L

Verfasst: Sonntag 25. Dezember 2011, 18:14
von Liborius
niels,
Du erstaunst mich immer wieder.

Wo verlangt die Thüringer Landesverfassung die Erziehung der Kinder in Ehrfurcht vor Gott?

Der Gottbegriff kommt einzig im letzten Satz der Präambel vor.

Zitat aus der Verfassung des Freistaates Thüringen:
....gibt sich das Volk des Freistaats Thüringen in freier
Selbstbestimmung und auch in Verantwortung vor Gott
diese Verfassung.

Wenn Du aus diesem Satz eine Verpflichtung der Bürger zur "Ehrfurcht vor Gott" interpretiersts und obendrein noch eine Erziehungsverpflichtung für die Kinder erkennst, dann kann man Zweifel an Deinem Verständnis der deutsche Sprache vermuten.

Ich wünsche Dir und allen Usern dieses Forum ein friedvolles Weihnachtsfest, egal welcher Weltanschaung, sowie ein gesundes und erfolgreiches Neue Jahr 2012.
Liborius

Re: "Ehrfurcht vor Gott" per Gesetz, Gott in der thüringer L

Verfasst: Donnerstag 29. Dezember 2011, 12:23
von Christel
Niels es wäre gut, wenn Du zukünftig auf eine korrekte Sprache achten und solche diskriminierende Äußerungen lassen würdest:
niels hat geschrieben:Es steht jedem Gottgläubigen frei zu glauben und nach seinem Glauben zu handeln...
Ich betrachte mich nicht als „Gottgläubige“, denn ich bin eine Christin, katholischer Konfession. Ich gehe davon aus, dass sich auch die Mehrheit der Eichsfelder und Thüringer davon distanziert:
Gottgläubig ist ein religiöses Bekenntnis aus der Zeit des Nationalsozialismus, das durch Erlass des Reichsinnenministeriums vom 26. November 1936 auf den Melde- und Personalbögen der Einwohnermeldeämter sowie den Personalpapieren eingeführt wurde. Als gottgläubig galt, wer sich von den anerkannten Religionsgemeinschaften abgewandt hatte, jedoch nicht glaubenslos war.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gottgl%C3%A4ubig
niels hat geschrieben:Dazu kommt, das "Gott" weder eindeutig definierbar, lokalisierbar oder anderweitig bewschreibbar ist, wie sich keinerlei konkreten Werte oder daraus abzuleitende Verhaltensweisen bestimmen lassen.
Nicht lokalisierbar? Eine regionale Verfassung hat einen sehr konkreten lokalen Bezug. Unsere Region wurde durch das Christentum geprägt, wodurch es ein eindeutiges, auch kulturell und philosophisches Gottesverständnis gibt. Davon ausgehend sollte auch ein halbwegs gebildeter Nichtchrist mit "Gott" etwas anfangen können.

Re: "Ehrfurcht vor Gott" per Gesetz, Gott in der thüringer L

Verfasst: Donnerstag 29. Dezember 2011, 15:33
von niels
Wo bitteschön habe ich mich diskriminierend ausgedrückt?
@Christel:
Mit dem Term "Gottgläubiger" meine ich exakt das, was der Begriff darlegt - jemanden der an einen "Gott" glaubt, was auch immer derjenige unter diesem Begriff zu verstehen meint.

Den Term "gottgläubig" gab und gibt es nicht erst seit der Zeit der Nazis (auch wenn wohl die Mehrheit der Unterstützer des jungen Politikers / Agitators Hitlers religiös waren bzw. an ein Konzept, welches sie selbst als "Gott" bezeichneten, glaubten), k.A. wo Du solch einen Unsinn her hast.
nicht lokalisierbar?
Natürlich ist Gott weder lokalisierbar noch lassen sich sonstige kausale, eindeutige Aussagen über ihn bzw. es oder sie treffen. Jede bisherige Behauptung ist ebenso unbelegbar wie jede andere beliebige Behauptung, zumal die kausalen Prinzipien des Mittelalters wie davor, die zur Legitimierung der "Existenz Gottes" vor der Menschheit führten, schlichtweg und aus vielen guten Gründen überholt worden sind.

Stimmt nicht?
Wo bitteschön befindet sich Gott, was ist Gott im juristischen Sinne (Person, Lebewesen, Sache usw.) und vor allem, WAS will das Gott, mit welcher Legitimität und woher wollen wir das wissen, wenn nicht aus schlichtweg unbelegbaren beliebigen Behauptungen irgendwelcher anderen Menschen?



@Liborius:
Bitte lies genau, was ich geschrieben habe. Der Erziehungsaspekt ist nur ein Beispiel aus einzelnen Lanesverfassungen, darüberhinaus ging es mir um den Gottesbezug in den Landesverfassungen, der m.E. schlichtweg illegitim ist, schon deshalb weil kein Mensch auch nur eine kausal greifende Behauptung über das, was da als "Gott" bezeichnet wird, treffen kann, damit erst recht nicht, welche Werte- und Handlungsstrategien daraus abzuleiten wären, nicht mal auch nur ein Minimum über jeder anderen beliebigen Behauptung oder Aussage.

Interessant wird es deshalb vor allem dort, wo Politiker oder Personen/Organisationen aus ebendiesen Termen meinen ableiten zu können weil ja zu dürfen. Der Term "Gott" gehört aus allen Gesetzestexten gestrichen - insbesondere solange Status von "Gott" wie die Beziehung der Menschen zu diesem schlichtweg ungeklärt sind (was wohl absehbar so bleiben dürfte).

Was wäre wohl, wenn die Kirche des fliegenden Spaghettimonsters darauf drängen würde, das ebendieses in Verfassungs- oder Gesetzestexte einzufließen hätte?

Die Zeit, in der über 90% der Deutschen offiziell Christianisierte waren (nicht zuletzt weil über Generationen der Vorfahren zwangsideologisiert) sind ja glücklicherweise seit Jahrzehnten vorbei - dem sollte auch unsere Gesetzgebung Rechnung tragen, so wie jeder anderen kausalen Erkenntnis auch...

Re: "Ehrfurcht vor Gott" per Gesetz, Gott in der thüringer L

Verfasst: Donnerstag 29. Dezember 2011, 17:19
von Christel
Gut Niels, anscheinend hast Du es nicht gewusst, ab jetzt weißt Du es!
Auch das Hakenkreuz ist keine Erfindung der Nazis, dennoch wird es als verfassungswidrig eingestuft.

Zur Geschichte:
Nachdem es nach der „Machtergreifung“ zu zahlreichen Kircheneintritten in Deutschland gekommen war, wendete sich 1936 durch die Verhärtung der Fronten im Kirchenkampf das Blatt.[…]
Im geistigen Zentrum dieser Kirchenaustrittsbewegung standen unter anderem die kirchenkritischen Schriften des Parteiideologen Alfred Rosenberg;[2] sowie diejenigen von Erich und Mathilde Ludendorff.[3] Durch die Einführung der neuen offiziellen Bezeichnung „gottgläubig“ sollte denjenigen, die sich außerkirchlich zum Religiösen und zum Gottesglauben bekannten, die Möglichkeit gegeben werden, die zuvor übliche Bezeichnung „Dissidenten“ zu umgehen.[4] Der Begriff „Dissident“, verwendet für alle aus den Kirchen Ausgetretenen, war aus nationalsozialistischer Sicht diskreditiert, weil er eine kommunistische, atheistische Einstellung implizierte. Neben der Einstufung als gottgläubig war die Kategorie glaubenslos möglich. Nach einer Unterredung zwischen Adolf Hitler und Erich Ludendorff im März 1937 wurde auch die Eintragung „Bund für Deutsche Gotterkenntnis (Ludendorff)“ ermöglicht.[5] http://de.wikipedia.org/wiki/Gottgl%C3%A4ubig
Von dieser Auseinandersetzung zeugt die Enzyklika „Mit brennender Sorge“ vom 14. März 1937 von Pius XI.:
Gottgläubig ist nicht, wer das Wort Gottes rednerisch gebraucht, sondern nur, wer mit diesem hehren Wort den wahren und würdigen Gottesbegriff verbindet.
10. Wer in pantheistischer Verschwommenheit Gott mit dem WeltalI gleich setzt, Gott in der Welt verweltlicht und die Welt in Gott vergöttlicht, gehört nicht zu den Gottgläubigen.
11. Wer nach angeblich altgermanisch-vorchristlicher Vorstellung das düstere unpersönliche Schicksal an die Stelle des persönlichen Gottes rückt, leugnet Gottes Weisheit und Vorsehung, die „kraftvoll und gütig von einem Ende der Welt zum anderen waltet“[5] und alles zum guten Ende leitet. Ein solcher kann nicht beanspruchen, zu den Gottgläubigen gerechnet zu werden.
12. Wer die Rasse, oder das Volk, oder den Staat, oder die Staatsform, die Träger der Staatsgewalt oder andere Grundwerte menschlicher Gemeinschaftsgestaltung – die innerhalb der irdischen Ordnung einen wesentlichen und ehrengebietenden Platz behaupten – aus dieser ihrer irdischen Wertskala herauslöst, sie zur höchsten Norm aller, auch der religiösen Werte macht und sie mit Götzenkult vergöttert, der verkehrt und fälscht die gottgeschaffene und gottbefohlene Ordnung der Dinge. Ein solcher ist weit von wahrem Gottesglauben und einer solchem Glauben entsprechenden Lebensauffassung entfernt.
13. Habet acht, Ehrwürdige Brüder, auf den in Rede und Schrift zunehmenden Mißbrauch, den dreimal heiligen Gottesnamen anzuwenden als sinnleere Etikette für irgend ein mehr oder minder willkürliches Gebilde menschlichen Suchens und Sehnens. Wirkt unter Euren Gläubigen dahin, daß sie solcher Verirrung mit der wachsamen Ablehnung begegnen, die sie verdient. Unser Gott ist der persönliche, übermenschliche, allmächtige, unendlich vollkommene Gott, Einer in der Dreiheit der Personen, dreipersönlich in der Einheit des göttlichen Wesens, der Schöpfer alles Geschaffenen, der Herr und König und letzte Vollender der Weltgeschichte, der keine Götter neben sich duldet noch dulden kann
http://stjosef.at/dokumente/mit_brennender_sorge.htm
Und weiter heißt es dort:
18. Kein Gottesglaube wird sich auf die Dauer rein und unverfälscht erhalten, wenn er nicht gestützt wird vom Glauben an Christus. „Niemand kennt den Sohn außer dem Vater, und niemand kennt den Vater außer dem Sohn, und wem es der Sohn offenbaren will.“[9] „Das ist das ewige Leben, daß sie Dich erkennen, den allein wahren Gott, und den Du gesandt hast, Jesus Christus.“[10] Es darf also niemand sagen: Ich bin gottgläubig, das ist mir Religion genug. Des Heilands Wort hat für Ausflüchte dieser Art keinen Platz. „Wer den Sohn leugnet, hat auch nicht den Vater; wer den Sohn bekennt, hat auch den Vater.“[11]
http://stjosef.at/dokumente/mit_brennender_sorge.htm
Du kannst es sehen, wenn Du in eine Enzyklika schaust. Der Papst wendet sich nicht an die „Gottgläubigen“ sondern an die „CHRISTGLÄUBIGEN“.

Papst Benedikt XVI . beschreibt Gott so:
1. ,,Gott ist die Liebe, und wer in der Liebe bleibt, bleibt in Gott, und Gott bleibt in ihm’’ (1 Joh 4, 16). In diesen Worten aus dem Ersten Johannesbrief ist die Mitte des christlichen Glaubens, das christliche Gottesbild und auch das daraus folgende Bild des Menschen und seines Weges in einzigartiger Klarheit ausgesprochen. Außerdem gibt uns Johannes in demselben Vers auch sozusagen eine Formel der christlichen Existenz: ,,Wir haben die Liebe erkannt, die Gott zu uns hat, und ihr geglaubt’’ (vgl. 4, 16). http://www.vatican.va/holy_father/bened ... st_ge.html
Auch hieran siehst Du, wenn wir in unserm Kulturkreis von „Gott“ sprechen, dann ist das nichts Beliebiges!

Re: "Ehrfurcht vor Gott" per Gesetz, Gott in der thüringer L

Verfasst: Samstag 14. Januar 2012, 10:16
von niels
...dazu ggf. passend ein Spiegel-Bericht über Bayern und wie man dort mit dem Artikel 131 der Landesverfassung "Ehrfurcht vor Gott" aktiv und effektiv Zensur z.B. in Schulbüchern betrieben wird.
http://m.spiegel.de/schulspiegel/wissen/a-703688.html