Beschneidung ist nicht harmlos!
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Beschneidung ist nicht harmlos!
Artikel in der SZ zum Kölner Beschneidungsurteil, das die strafbare Körperverletzung endlich auch bei religiösem Beweggrund erkannt hat:
http://www.sueddeutsche.de/wissen/nach- ... -1.1401049
http://www.sueddeutsche.de/wissen/nach- ... -1.1401049
Re: Beschneidung ist nicht harmlos!
Das ist zurzeit auch Thema bei http://www.evangelisch.de/
Beschneidung war schon immer Thema in der Literatur, die sich mit Menschenrechten befasst.
Allerdings wurde früher strikt zwischen der Beschneidung von Mädchen und Jungen unterschieden.
Als Beispiel sei genannt "Sie hüten das Geheimnis des Glücks" von Alice Walker, welches drastisch den Unterschied verdeutlicht.
Beschneidung war schon immer Thema in der Literatur, die sich mit Menschenrechten befasst.
Allerdings wurde früher strikt zwischen der Beschneidung von Mädchen und Jungen unterschieden.
Als Beispiel sei genannt "Sie hüten das Geheimnis des Glücks" von Alice Walker, welches drastisch den Unterschied verdeutlicht.
„Jesus Christus, der Auferstandene, das bedeutet, dass Gott aus Liebe und Allmacht dem Tod ein Ende macht und eine neue Schöpfung ins Leben ruft, neues Leben schenkt.“ Dietrich Bonhoeffer (Das Wunder der Osterbotschaft)
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Re: Beschneidung ist nicht harmlos!
Nun, ich komme aus einer Medizinerfamilie und kenne auch persönlich eine ganze Reihe beschnittener Männer.
Es mag ja sein, das sich so mancher Mann (ich weiß, das es längst nicht alle tun) "wohl" mit der durch seine Eltern beschlossenen Körperverletzung fühlt, es sind aber längst nicht alle. Viel kritischer allerdings wiegen m.E. die medizinischen Fakten, die eine solche Verletzung ohne medizinische Indikation keinesfalls gutheißen kann, das alle dafür vorgebrachten "medizinischen Gründe" der Befürworter dieser Kindesverletzung faktisch falsch sind - das kann man drehen und wenden wie man will.
Und auch als Mann kann ich Dir versichern, das eine Vorhaut diverse Zwecke erfüllt.
Wer sich als Erwachsener meint sich seiner Vorhaut entledigen zu müssen, soll es meinetwegen tun - an Kindern geht dies nicht ohne medizinische Indikation, die auch nicht aus religiösen Gründen herbeigelogen wurde.
Was gäbe es für einen Bohei, wenn Scientologen ihren Kindern Brandmale als "Zeichen der Gemeinschaft" aufgebracht bekämen? Da wäre wohl auch schnell die Akzeptanz beschneidender Religiöser zu ende.
Es mag ja sein, das sich so mancher Mann (ich weiß, das es längst nicht alle tun) "wohl" mit der durch seine Eltern beschlossenen Körperverletzung fühlt, es sind aber längst nicht alle. Viel kritischer allerdings wiegen m.E. die medizinischen Fakten, die eine solche Verletzung ohne medizinische Indikation keinesfalls gutheißen kann, das alle dafür vorgebrachten "medizinischen Gründe" der Befürworter dieser Kindesverletzung faktisch falsch sind - das kann man drehen und wenden wie man will.
Und auch als Mann kann ich Dir versichern, das eine Vorhaut diverse Zwecke erfüllt.
Wer sich als Erwachsener meint sich seiner Vorhaut entledigen zu müssen, soll es meinetwegen tun - an Kindern geht dies nicht ohne medizinische Indikation, die auch nicht aus religiösen Gründen herbeigelogen wurde.
Was gäbe es für einen Bohei, wenn Scientologen ihren Kindern Brandmale als "Zeichen der Gemeinschaft" aufgebracht bekämen? Da wäre wohl auch schnell die Akzeptanz beschneidender Religiöser zu ende.
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Re: Beschneidung ist nicht harmlos!
...ein inteessanter Beitrag eines deutschen Juristen wie Betroffenen - d.h. als Kind per Elternvorsatz sozusagen um seine Vorhaut Gebrachten:
http://www.wissenrockt.de/2012/07/10/ni ... ich-27890/
http://www.wissenrockt.de/2012/07/10/ni ... ich-27890/
Re: Beschneidung ist nicht harmlos!
Heute Abend kommt um 22:45 Uhr im „Ersten“ eine Sendung mit Anne Will zum Thema Beschneidungsurteil.
Soweit mir bekannt ist, gelten Urteile nach den Prinzipien des deutschen Rechts nur für den Einzelfall und haben keine Bindungswirkung für andere Gerichte, eine rechtsvereinheitlichende Wirkung und faktische Präzedenzwirkung kann daher erst höchst- ( BGH ) und verfassungsgerichtlichen (BVerfG) Urteilen zugesprochen werden.
Nach dem Urteil des LG Köln vom 7.5.2012 ist eine Beschneidung aus religiösen Motiven eine rechtswidrige Körperverletzung. Für das LG Köln war die Tatsache ausschlaggebend, dass das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit über allem steht und konkurrierende Rechtsgüter, wie das Recht der Eltern auf Religions- und Erziehungsfreiheit, haben danach ganz klar zurückzustehen!
Da aber die unklare Rechtslage sowohl für die Muslime und Juden, als auch für Ärzte äußerst schwierig ist, muss hier unbedingt der Gesetzgeber handeln. Für die betroffenen und verunsicherten Eltern und Mediziner ist daher möglichst schnell einzig und allein eine höchstrichterliche Klärung durch den BGH oder das BVerfG wünschenswert und für mich daher unausweichlich.
Völlig unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion haben wehrlose Kinder ein uneinschränkbares Recht auf Schutz, körperliche Unversehrtheit und Fürsorge durch ihre Eltern bis sie ihre Rechte über sich und ihren Körper selbst wahrnehmen können. Dieses Recht des Kindes steht ganz eindeutig über dem Recht der Eltern auf Durchsetzung religiöser Riten und Zeremonien mit Eingriff in die Unversehrtheit des kindlichen Körpers, die durchaus als Verdacht auf eine Straftat gesehen werden kann. Bedeutet eigentlich doch nichts anderes, als es unser GG im Art. 1 aussagt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Und solange Menschen (insbesondere natürlich Kinder) nicht unterscheiden und damit eine eigene Entscheidung treffen können, ist selbstredend alles zu unterlassen, was „einem“ aufgenötigt, gegen den eigenen Willen aufgezwungen und damit letztlich mit Macht und Gewalt durch- und umgesetzt wird, zu unterlassen.
Ich glaube aber nicht, dass ein deutsches Gesetz eine so tief verwurzelte Tradition einfach von heute auf morgen wirklich abschaffen kann. Es wird leider diese Beschneidungen weiterhin geben, allerdings nicht mehr in einem Krankenhaus, sondern heimlich, womöglich unter schlechteren medizinischen Bedingungen als bisher. Womöglich noch ähnlich wie das heimliche und unqualifizierte Schächten eines Hammels hinter dem Asylantenwohnheim.
In Bibel, Thora und Koran finden sich in weiten Teilen Texte und Anweisungen, die alle drei eigentlich unter die Definition jugendgefährdende / volksverhetzende Schrift fallen lassen. Es finden sich jede Menge Frauen-, Schwulen-, Kinder-, Anders- und Nichtgläubigen-verachtende Stellen, es wird zu Gewaltausübungen gegen diese Gruppierungen aufgefordert. In jeder der mit diesen Schriften assoziierten Religionen hat, wenn man sich nach ihren Büchern richtet, Religionsfreiheit, wie wir sie kennen, gar keinen Platz.
Soweit mir bekannt ist, gelten Urteile nach den Prinzipien des deutschen Rechts nur für den Einzelfall und haben keine Bindungswirkung für andere Gerichte, eine rechtsvereinheitlichende Wirkung und faktische Präzedenzwirkung kann daher erst höchst- ( BGH ) und verfassungsgerichtlichen (BVerfG) Urteilen zugesprochen werden.
Nach dem Urteil des LG Köln vom 7.5.2012 ist eine Beschneidung aus religiösen Motiven eine rechtswidrige Körperverletzung. Für das LG Köln war die Tatsache ausschlaggebend, dass das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit über allem steht und konkurrierende Rechtsgüter, wie das Recht der Eltern auf Religions- und Erziehungsfreiheit, haben danach ganz klar zurückzustehen!
Da aber die unklare Rechtslage sowohl für die Muslime und Juden, als auch für Ärzte äußerst schwierig ist, muss hier unbedingt der Gesetzgeber handeln. Für die betroffenen und verunsicherten Eltern und Mediziner ist daher möglichst schnell einzig und allein eine höchstrichterliche Klärung durch den BGH oder das BVerfG wünschenswert und für mich daher unausweichlich.
Völlig unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion haben wehrlose Kinder ein uneinschränkbares Recht auf Schutz, körperliche Unversehrtheit und Fürsorge durch ihre Eltern bis sie ihre Rechte über sich und ihren Körper selbst wahrnehmen können. Dieses Recht des Kindes steht ganz eindeutig über dem Recht der Eltern auf Durchsetzung religiöser Riten und Zeremonien mit Eingriff in die Unversehrtheit des kindlichen Körpers, die durchaus als Verdacht auf eine Straftat gesehen werden kann. Bedeutet eigentlich doch nichts anderes, als es unser GG im Art. 1 aussagt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Und solange Menschen (insbesondere natürlich Kinder) nicht unterscheiden und damit eine eigene Entscheidung treffen können, ist selbstredend alles zu unterlassen, was „einem“ aufgenötigt, gegen den eigenen Willen aufgezwungen und damit letztlich mit Macht und Gewalt durch- und umgesetzt wird, zu unterlassen.
Ich glaube aber nicht, dass ein deutsches Gesetz eine so tief verwurzelte Tradition einfach von heute auf morgen wirklich abschaffen kann. Es wird leider diese Beschneidungen weiterhin geben, allerdings nicht mehr in einem Krankenhaus, sondern heimlich, womöglich unter schlechteren medizinischen Bedingungen als bisher. Womöglich noch ähnlich wie das heimliche und unqualifizierte Schächten eines Hammels hinter dem Asylantenwohnheim.
In Bibel, Thora und Koran finden sich in weiten Teilen Texte und Anweisungen, die alle drei eigentlich unter die Definition jugendgefährdende / volksverhetzende Schrift fallen lassen. Es finden sich jede Menge Frauen-, Schwulen-, Kinder-, Anders- und Nichtgläubigen-verachtende Stellen, es wird zu Gewaltausübungen gegen diese Gruppierungen aufgefordert. In jeder der mit diesen Schriften assoziierten Religionen hat, wenn man sich nach ihren Büchern richtet, Religionsfreiheit, wie wir sie kennen, gar keinen Platz.
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Re: Beschneidung ist nicht harmlos!
Hier ein weiterer, mE recht fundierter Artikel über die Thematik:
http://www.derwesten.de/politik/beschne ... 67095.html
Der u.a. auch darlegt, das die Beschneidung gerade in prüden Gesellschaften als recht wirksames Mittel zur Erschwerung von Masturbation breit betrieben wurde. Angesichts dieser offensichtlichen (und für jeden Mann noch "mit" Vorhaut fassbaren) lebenslangen Einschränkung der Lebensqualität kann die selbst heute noch von manch Mediziner wie Befürworter der Beschneidung wohl nicht von einer m"marginalen" Einschränkung oder gar Verbesserung für den Betroffenen die Rede sein. Spätestens seit der Erfindung der Seife dürften auch "hygienische" Gründe unverhältnismäßig geworden sein, wenngleich es wohl eh schon immer unverhältnismäßig war - zumindest aus medizinischer Sicht.
Interessant ist die Reaktion der jüdischen bzw. islamischen Verbände in Deutschland, die uns eine Diskriminierung von Juden unterstellen wollen oder gar deren Vertreibung aus Deutschland als Beweggrund hervorholen, das Recht auf Kindesverstümmelung als ein "unveräußerliches religiöses Grundrecht" verkaufen wollen, quasi als ginge es bei der Religionsfreiheit um Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft auf einem Basar.
Ein unveräußerliches Grundrecht eines jeden Kindes ist die körperliche Unversehrtheit - ebenso wie die Freiheit der Religion dessen wie seiner Eltern. Die Basareröffung bringt hier der Abs 2 des Artikels 4 des GG erst auf den Tisch, der die allgemeine Bekenntnisfreiheit für allein Religionen auch in die Praxis ausweitet und diese damit privilegisiert.
http://www.derwesten.de/politik/beschne ... 67095.html
Der u.a. auch darlegt, das die Beschneidung gerade in prüden Gesellschaften als recht wirksames Mittel zur Erschwerung von Masturbation breit betrieben wurde. Angesichts dieser offensichtlichen (und für jeden Mann noch "mit" Vorhaut fassbaren) lebenslangen Einschränkung der Lebensqualität kann die selbst heute noch von manch Mediziner wie Befürworter der Beschneidung wohl nicht von einer m"marginalen" Einschränkung oder gar Verbesserung für den Betroffenen die Rede sein. Spätestens seit der Erfindung der Seife dürften auch "hygienische" Gründe unverhältnismäßig geworden sein, wenngleich es wohl eh schon immer unverhältnismäßig war - zumindest aus medizinischer Sicht.
Interessant ist die Reaktion der jüdischen bzw. islamischen Verbände in Deutschland, die uns eine Diskriminierung von Juden unterstellen wollen oder gar deren Vertreibung aus Deutschland als Beweggrund hervorholen, das Recht auf Kindesverstümmelung als ein "unveräußerliches religiöses Grundrecht" verkaufen wollen, quasi als ginge es bei der Religionsfreiheit um Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft auf einem Basar.
Ein unveräußerliches Grundrecht eines jeden Kindes ist die körperliche Unversehrtheit - ebenso wie die Freiheit der Religion dessen wie seiner Eltern. Die Basareröffung bringt hier der Abs 2 des Artikels 4 des GG erst auf den Tisch, der die allgemeine Bekenntnisfreiheit für allein Religionen auch in die Praxis ausweitet und diese damit privilegisiert.
Re: Beschneidung ist nicht harmlos!
Ich habe mir die Sendung mit Anne Will gestern abend angesehen.
Rabbi Yitshak Ehrenberg bezeichnete das Urteil des Landgerichts Köln als „Tötung des Judentums“ in Deutschland und erläuterte, dass es für das Judentum keinen Weg gäbe, das Beschneidungsgebot zu umgehen, weil die Beschneidung keine Erfindung der Menschen, sondern ein Auftrag Gottes sei und damit gar nicht menschlicher Dispositionsbefugnis unterstehe.
Natürlich musste durch ihn wiedereinmal darauf hingewiesen werden, dass Deutschland bezüglich seiner Vergangenheit nicht das Recht hat, sich hier ein Urteil anzumaßen. „Es gab schon drei Diktaturen gegen die Beschneidung. Jetzt auch Deutschland“
Der Verweis auf Gottes Wort neutralisiert alle religiösen Argumente. Damit lässt sich natürlich alles begründen. Rabbi Ehrenberg hat es sich in der Sendung zur Aufgabe gemacht, dem christlich geprägten deutschen Publikum eine orthodox geprägte Sicht auf die Beschneidung zu erläutern und ihm die fundamentale Bedeutung dieses Aktes, den er auch lieber von traditionellen Beschneidern als von Ärzten vollzogen wissen will, darzustellen: „Die Beschneidung gehört nicht ins Jüdische Krankenhaus, sie gehört in die Synagoge oder in die Familie.“ Dort wird sie wohl jetzt, nach dem Urteil, auch immer häufiger stattfinden. Es ist dann nur noch eine Frage der Zeit, bis der erste deutsche Staatsanwalt hier versuchen wird, einen Tatort sichern zu lassen und Anklage gegen den Mohel (Beschneider) und die Eltern des beschnittenen Jungen zu erheben.
Die Argumente des Rabbi Ehrenberg erinnerten mich an den amüsanten Brief an Dr. Laura, welchen ich noch einmal hier wiedergeben will.
Allen Fanatikern und Fundamentalisten von Religionen sei der folgende Brief ins Gedächtnis geschrieben. Er ist heiter, auf den ersten Blick, offenbart aber in seiner Satire den gruseligen Zynismus, den Menschen aufbringen, wenn sie heute nach den Gesetzen und Schriften von vor Tausenden von Jahren leben wollen. Gestern war gestern, Heute ist Heute und das Tor zu Morgen.... Besser wurde der Fundamentalismus in seiner Unsinnigkeit kaum jemals entlarvt. Folgendes ist zu lesen: Laura Schlessinger ist eine US-Radio-Moderatorin, die Leuten, die in ihrer Show anrufen. Ratschläge erteilt. Kürzlich sagte sie, als achtsame Christin, dass Homosexualität unter keinen Umständen befürwortet werden kann, da diese nach Leviticus 18:22 ein Gräuel wäre. Der folgende Text ist ein offener Brief eines US-Bürgers an Dr. Laura, der im Internet verbreitet wurde.
Liebe Dr. Laura,
wenn etwa jemand versucht seinen homosexuellen Lebenswandel zu verteidigen, erinnere ich ihn einfach an das Buch Mose 3, Leviticus 18:22, wo klargestellt wird, dass es sich dabei um ein Gräuel handelt
a) Wenn ich am Altar einen Stier als Brandopfer darbiete, weiß ich, dass dies für den Herrn einen lieblichen Geruch erzeugt (Lev. 1:9). Das Problem sind meine Nachbarn. Sie behaupten, der Geruch sei nicht lieblich für sie. Soll ich sie niederstrecken?
b) Ich würde gerne meine Tochter in die Sklaverei verkaufen, wie es in Exodus 21:7 erlaubt wird. Was wäre Ihrer Meinung nach heutzutage ein angemessener Preis für sie?
c) Ich weiß, dass ich mit keiner Frau in Kontakt treten darf, wenn sie sich im Zustand ihrer menstrualen Unreinheit befindet (Lev. 15:19-24). Das Problem ist, wie kann ich das wissen? Ich hab versucht zu fragen, aber die meisten Frauen reagieren darauf pikiert.
d) Lev. 25:44 stellt fest, dass ich Sklaven besitzen darf, sowohl männliche als auch weibliche, wenn ich sie von benachbarten Nationen erwerbe. Einer meiner Freunde meint, dass würde auf Mexikaner zutreffen, aber nicht auf Kanadier. Können Sie das klären? Warum darf ich keine Kanadier besitzen?
e) Ich habe einen Nachbarn, der stets am Samstag arbeitet. Exodus 35:2 stellt deutlich fest, dass er getötet werden muss. Allerdings: bin ich moralisch verpflichtet ihn eigenhändig zu töten?
f) Ein Freund von mir meint, obwohl das Essen von Schalentieren, wie Muscheln oder Hummer, ein Gräuel darstellt (Lev. 11:10), sei es ein geringeres Gräuel als Homosexualität. Ich stimme dem nicht zu. Könnten Sie das klarstellen?
g) In Lev. 21:20 wird dargelegt, dass ich mich dem Altar Gottes nicht nähern darf, wenn meine Augen von einer Krankheit befallen sind. Ich muss zugeben, dass ich Lesebrillen trage. Muss meine Sehkraft perfekt sein oder gibt's hier ein wenig Spielraum?
h) Die meisten meiner männlichen Freunde lassen sich ihre Haupt- und Barthaare schneiden, inklusive der Haare ihrer Schläfen, obwohl das eindeutig durch Lev. 19:27 verboten wird. Wie sollen sie sterben?
i) Ich weiß aus Lev. 11:16-8, dass das Berühren der Haut eines toten Schweines mich unrein macht. Darf ich aber dennoch Fußball spielen, wenn ich dabei Handschuhe anziehe?
j) Mein Onkel hat einen Bauernhof. Er verstößt gegen Lev. 19:19 weil er zwei verschiedene Saaten auf ein und demselben Feld anpflanzt. Darüberhinaus trägt seine Frau Kleider, die aus zwei verschiedenen Stoffen gemacht sind (Baumwolle/Polyester). Er flucht und lästert außerdem recht oft. Ist es wirklich notwendig, dass wir den ganzen Aufwand betreiben, das komplette Dorf zusammen zu holen, um sie zu steinigen (Lev. 24:10-16)? Genügt es nicht, wenn wir sie in einer kleinen, familiären Zeremonie verbrennen, wie man es ja auch mit Leuten macht, die mit ihren Schwiegermüttern schlafen? (Lev. 20:14)
Ich weiß, dass Sie sich mit diesen Dingen ausführlich beschäftigt haben, daher bin ich auch zuversichtlich, dass Sie uns behilflich sein können. Und vielen Dank nochmals dafür, dass Sie uns daran erinnern, dass Gottes Wort ewig und unabänderlich ist.
Ihr ergebener Jünger und bewundernder Fan
Jake
Rabbi Yitshak Ehrenberg bezeichnete das Urteil des Landgerichts Köln als „Tötung des Judentums“ in Deutschland und erläuterte, dass es für das Judentum keinen Weg gäbe, das Beschneidungsgebot zu umgehen, weil die Beschneidung keine Erfindung der Menschen, sondern ein Auftrag Gottes sei und damit gar nicht menschlicher Dispositionsbefugnis unterstehe.
Natürlich musste durch ihn wiedereinmal darauf hingewiesen werden, dass Deutschland bezüglich seiner Vergangenheit nicht das Recht hat, sich hier ein Urteil anzumaßen. „Es gab schon drei Diktaturen gegen die Beschneidung. Jetzt auch Deutschland“
Der Verweis auf Gottes Wort neutralisiert alle religiösen Argumente. Damit lässt sich natürlich alles begründen. Rabbi Ehrenberg hat es sich in der Sendung zur Aufgabe gemacht, dem christlich geprägten deutschen Publikum eine orthodox geprägte Sicht auf die Beschneidung zu erläutern und ihm die fundamentale Bedeutung dieses Aktes, den er auch lieber von traditionellen Beschneidern als von Ärzten vollzogen wissen will, darzustellen: „Die Beschneidung gehört nicht ins Jüdische Krankenhaus, sie gehört in die Synagoge oder in die Familie.“ Dort wird sie wohl jetzt, nach dem Urteil, auch immer häufiger stattfinden. Es ist dann nur noch eine Frage der Zeit, bis der erste deutsche Staatsanwalt hier versuchen wird, einen Tatort sichern zu lassen und Anklage gegen den Mohel (Beschneider) und die Eltern des beschnittenen Jungen zu erheben.
Die Argumente des Rabbi Ehrenberg erinnerten mich an den amüsanten Brief an Dr. Laura, welchen ich noch einmal hier wiedergeben will.
Allen Fanatikern und Fundamentalisten von Religionen sei der folgende Brief ins Gedächtnis geschrieben. Er ist heiter, auf den ersten Blick, offenbart aber in seiner Satire den gruseligen Zynismus, den Menschen aufbringen, wenn sie heute nach den Gesetzen und Schriften von vor Tausenden von Jahren leben wollen. Gestern war gestern, Heute ist Heute und das Tor zu Morgen.... Besser wurde der Fundamentalismus in seiner Unsinnigkeit kaum jemals entlarvt. Folgendes ist zu lesen: Laura Schlessinger ist eine US-Radio-Moderatorin, die Leuten, die in ihrer Show anrufen. Ratschläge erteilt. Kürzlich sagte sie, als achtsame Christin, dass Homosexualität unter keinen Umständen befürwortet werden kann, da diese nach Leviticus 18:22 ein Gräuel wäre. Der folgende Text ist ein offener Brief eines US-Bürgers an Dr. Laura, der im Internet verbreitet wurde.
Liebe Dr. Laura,
wenn etwa jemand versucht seinen homosexuellen Lebenswandel zu verteidigen, erinnere ich ihn einfach an das Buch Mose 3, Leviticus 18:22, wo klargestellt wird, dass es sich dabei um ein Gräuel handelt
a) Wenn ich am Altar einen Stier als Brandopfer darbiete, weiß ich, dass dies für den Herrn einen lieblichen Geruch erzeugt (Lev. 1:9). Das Problem sind meine Nachbarn. Sie behaupten, der Geruch sei nicht lieblich für sie. Soll ich sie niederstrecken?
b) Ich würde gerne meine Tochter in die Sklaverei verkaufen, wie es in Exodus 21:7 erlaubt wird. Was wäre Ihrer Meinung nach heutzutage ein angemessener Preis für sie?
c) Ich weiß, dass ich mit keiner Frau in Kontakt treten darf, wenn sie sich im Zustand ihrer menstrualen Unreinheit befindet (Lev. 15:19-24). Das Problem ist, wie kann ich das wissen? Ich hab versucht zu fragen, aber die meisten Frauen reagieren darauf pikiert.
d) Lev. 25:44 stellt fest, dass ich Sklaven besitzen darf, sowohl männliche als auch weibliche, wenn ich sie von benachbarten Nationen erwerbe. Einer meiner Freunde meint, dass würde auf Mexikaner zutreffen, aber nicht auf Kanadier. Können Sie das klären? Warum darf ich keine Kanadier besitzen?
e) Ich habe einen Nachbarn, der stets am Samstag arbeitet. Exodus 35:2 stellt deutlich fest, dass er getötet werden muss. Allerdings: bin ich moralisch verpflichtet ihn eigenhändig zu töten?
f) Ein Freund von mir meint, obwohl das Essen von Schalentieren, wie Muscheln oder Hummer, ein Gräuel darstellt (Lev. 11:10), sei es ein geringeres Gräuel als Homosexualität. Ich stimme dem nicht zu. Könnten Sie das klarstellen?
g) In Lev. 21:20 wird dargelegt, dass ich mich dem Altar Gottes nicht nähern darf, wenn meine Augen von einer Krankheit befallen sind. Ich muss zugeben, dass ich Lesebrillen trage. Muss meine Sehkraft perfekt sein oder gibt's hier ein wenig Spielraum?
h) Die meisten meiner männlichen Freunde lassen sich ihre Haupt- und Barthaare schneiden, inklusive der Haare ihrer Schläfen, obwohl das eindeutig durch Lev. 19:27 verboten wird. Wie sollen sie sterben?
i) Ich weiß aus Lev. 11:16-8, dass das Berühren der Haut eines toten Schweines mich unrein macht. Darf ich aber dennoch Fußball spielen, wenn ich dabei Handschuhe anziehe?
j) Mein Onkel hat einen Bauernhof. Er verstößt gegen Lev. 19:19 weil er zwei verschiedene Saaten auf ein und demselben Feld anpflanzt. Darüberhinaus trägt seine Frau Kleider, die aus zwei verschiedenen Stoffen gemacht sind (Baumwolle/Polyester). Er flucht und lästert außerdem recht oft. Ist es wirklich notwendig, dass wir den ganzen Aufwand betreiben, das komplette Dorf zusammen zu holen, um sie zu steinigen (Lev. 24:10-16)? Genügt es nicht, wenn wir sie in einer kleinen, familiären Zeremonie verbrennen, wie man es ja auch mit Leuten macht, die mit ihren Schwiegermüttern schlafen? (Lev. 20:14)
Ich weiß, dass Sie sich mit diesen Dingen ausführlich beschäftigt haben, daher bin ich auch zuversichtlich, dass Sie uns behilflich sein können. Und vielen Dank nochmals dafür, dass Sie uns daran erinnern, dass Gottes Wort ewig und unabänderlich ist.
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Re: Beschneidung ist nicht harmlos!
Ebendeshalb sehe ich der Abs. 2 aus Art 4 des Grundgesetzes als kritisch an, da er gleich mehrfach klar durch das GG selbst gezogene Linien und Grenzen aufweicht wie aushebelt und dabei auch noch auf eine Begrifflichkeit stützt, die der willkürlichen Auslegung durch Einzelne unterlegen sind (zB "Religion"). Das VerfG. hat u.a. in einem Urteil (Lumpensallerurteil) durchblicken lassen, das sich quasi alle Rechte der Religionsfreiheit (als Teil der Bekenntnisfreiheit) bereits aus Abs. 1 des Art. 4 ableiten ließen, nach Abs. 1 eine inhaltliche Unterscheidung zwischen Bekenntnissen nicht erfolgen bracht, welche sich der Staat auch nicht anmaßen dürfe.
Über den Abs 2 jedoch hebelt man alle irdischen Gesetze schlichtweg aus, indem man einer zweifelhaften Handlung einen religiösen Bezug - idealerweise "Gottes Wille" o.ä. - unterstellte. Wenn "Gott" etwas will, dann muß der Mensch das dürfen, so die Quintessenz. Das aber widerspräche wiederum unserer gesamten Rechtsstradition.
In der Praxis schob man bisher die Befindlichkeit über die "Veräußerlichkeit" von Gesetzen vs Rechten religiösen Lobbyverbänden zu, deren "Gottesquelle" offensichtlich ebenso irdisch ist wie die willkürliche Behauptung eines Jeden, der ein Recht für sich beanspruchen will.
Aber es wird wohl vorläufig so bleiben: Was ein Gott angeblich will, darf nicht durch Gesetze verhindert werden - Ausnahmen regeln Vereinbarungen mit Religionslehrern und -verbänden auf einem Basar der Grundrechte - abseits ehrlicher Rechtsstaatlichkeit.
Über den Abs 2 jedoch hebelt man alle irdischen Gesetze schlichtweg aus, indem man einer zweifelhaften Handlung einen religiösen Bezug - idealerweise "Gottes Wille" o.ä. - unterstellte. Wenn "Gott" etwas will, dann muß der Mensch das dürfen, so die Quintessenz. Das aber widerspräche wiederum unserer gesamten Rechtsstradition.
In der Praxis schob man bisher die Befindlichkeit über die "Veräußerlichkeit" von Gesetzen vs Rechten religiösen Lobbyverbänden zu, deren "Gottesquelle" offensichtlich ebenso irdisch ist wie die willkürliche Behauptung eines Jeden, der ein Recht für sich beanspruchen will.
Aber es wird wohl vorläufig so bleiben: Was ein Gott angeblich will, darf nicht durch Gesetze verhindert werden - Ausnahmen regeln Vereinbarungen mit Religionslehrern und -verbänden auf einem Basar der Grundrechte - abseits ehrlicher Rechtsstaatlichkeit.
Re: Beschneidung ist nicht harmlos!
Grundgesetz: Grundrechte Artikel 4niels hat geschrieben:Ebendeshalb sehe ich der Abs. 2 aus Art 4 des Grundgesetzes als kritisch an,
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
„Jesus Christus, der Auferstandene, das bedeutet, dass Gott aus Liebe und Allmacht dem Tod ein Ende macht und eine neue Schöpfung ins Leben ruft, neues Leben schenkt.“ Dietrich Bonhoeffer (Das Wunder der Osterbotschaft)
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Re: Beschneidung ist nicht harmlos!
Das GG stellt ebenso die körperliche Unversehrtheit als eines der wesentlichsten Grundrechte überhaupt dar. Es geht hier ja nicht darum, das sich jemand Religiöses aus seiner religiösen Überzeugung den Schniedel kaputtfrickeln lässt, sondern das dies an ungefragten wie unmündigen Schutzbefohlenen passiert, die das später auch nicht mehr ändern können und mit den physischen Beschränkungen lebenslang konfrontiert bleiben.
Würden wir Deiner Argumentation folgen, dann hätten wir heute noch grün und blau geprügelte Kinder irgendwelcher Christen, die sich auf die Bibel berufen und damit straffrei blieben, wir könnten wieder mal Hexen verbrennen gehen oder nach Tradition früher südamerikanischer Volksreligionen die eigenen Kinder oder paar Nachbarn schlachten, äh - "opfern" natürlich...
Angesichts der wohl unbestrittenen Folge, das die Beschneidung das Masturbieren erheblich erschwert (weshalb sie auch - von masturbationsverteufelnden, prüden Puritanern eingeführt - in der viktorianischen Gesellschaft wie ihren "Erben" a la USA in der Breite selbst von Nichtreligiösen praktiziert wurde, welches von Medizinern heute nicht mehr verteufelt, sondern als wesentlichen Teil der individuellen Persönlichkeitsentwicklung betrachtet, kann bei einer rituellen Beschneidung sogar von einer schweren Körperverletzung ausgegangen werden.
Dies ist nur ein Beispiel dafür, wie sinn- und haltlos Abs. 2 des Art. 4 ist, denn in konsequenter Auslegung bedeutete er die Aufhebung jedweder Grundrechte, wenn nur ein religiöser Beweggrund vorgegeben wird. Es gibt auch keinen ehrlichen Grund anzunehmen, das Religion in welcher Form auch immer über anderen Überzeugungen / Bekenntnissen zu stehen hätte oder würde, denn die inhaltliche Betrachtung solcher ist dem Staat bereits untersagt.
M.E. ist der Absatz weder zeitgemäß noch erfüllt er die Anforderungen, die das GG an sich selbst stellt und gehört wahlweise abgeschafft bzw. ist im Wortlaut der Begriff "Religion" durch "Bekenntnis" bzw. die in Abs. 1 angeführten Begriffe zu ersetzen, da die Gesellschaft nicht einfach mehr durchweg religiös oder weltanschaulich "unmündig" ist.
Ich kann keinen greifenden, sachlichen Grund erkennen, warum ausgerechnet Religion, nicht aber andere Bekenntnisformen, Weltanschauungen oder Ideologien ein Sonderrecht erhalten sollen, wie es hier von den allesamt kirchenreligiösen noch zu Zeiten von über 95% Kirchenzugehörigkeit in Deutschland zzgl. weniger Juden eingestrickt worden ist um der eigenen Kirche eine Freiheit zu verschaffen, die man anderen Bekenntnissen so nicht zukommen lassen wollte - in zudem der irrigen Annahme, das die Kirche als solche Sicherheits- wie Rechtsmonopol auf religiöses Recht behielte und behalten könne, nicht aber auch andere religiöse Überzeugungen oder Überzeugungen generell. Die Kirchenhörigkeit des deutschen Staates ist ja selbst heute noch, obgleich wir eine wesentlich pluralistischere Gesellschaft bekommen haben, exorbitant und einzigartig.
Würden wir Deiner Argumentation folgen, dann hätten wir heute noch grün und blau geprügelte Kinder irgendwelcher Christen, die sich auf die Bibel berufen und damit straffrei blieben, wir könnten wieder mal Hexen verbrennen gehen oder nach Tradition früher südamerikanischer Volksreligionen die eigenen Kinder oder paar Nachbarn schlachten, äh - "opfern" natürlich...
Angesichts der wohl unbestrittenen Folge, das die Beschneidung das Masturbieren erheblich erschwert (weshalb sie auch - von masturbationsverteufelnden, prüden Puritanern eingeführt - in der viktorianischen Gesellschaft wie ihren "Erben" a la USA in der Breite selbst von Nichtreligiösen praktiziert wurde, welches von Medizinern heute nicht mehr verteufelt, sondern als wesentlichen Teil der individuellen Persönlichkeitsentwicklung betrachtet, kann bei einer rituellen Beschneidung sogar von einer schweren Körperverletzung ausgegangen werden.
Dies ist nur ein Beispiel dafür, wie sinn- und haltlos Abs. 2 des Art. 4 ist, denn in konsequenter Auslegung bedeutete er die Aufhebung jedweder Grundrechte, wenn nur ein religiöser Beweggrund vorgegeben wird. Es gibt auch keinen ehrlichen Grund anzunehmen, das Religion in welcher Form auch immer über anderen Überzeugungen / Bekenntnissen zu stehen hätte oder würde, denn die inhaltliche Betrachtung solcher ist dem Staat bereits untersagt.
M.E. ist der Absatz weder zeitgemäß noch erfüllt er die Anforderungen, die das GG an sich selbst stellt und gehört wahlweise abgeschafft bzw. ist im Wortlaut der Begriff "Religion" durch "Bekenntnis" bzw. die in Abs. 1 angeführten Begriffe zu ersetzen, da die Gesellschaft nicht einfach mehr durchweg religiös oder weltanschaulich "unmündig" ist.
Ich kann keinen greifenden, sachlichen Grund erkennen, warum ausgerechnet Religion, nicht aber andere Bekenntnisformen, Weltanschauungen oder Ideologien ein Sonderrecht erhalten sollen, wie es hier von den allesamt kirchenreligiösen noch zu Zeiten von über 95% Kirchenzugehörigkeit in Deutschland zzgl. weniger Juden eingestrickt worden ist um der eigenen Kirche eine Freiheit zu verschaffen, die man anderen Bekenntnissen so nicht zukommen lassen wollte - in zudem der irrigen Annahme, das die Kirche als solche Sicherheits- wie Rechtsmonopol auf religiöses Recht behielte und behalten könne, nicht aber auch andere religiöse Überzeugungen oder Überzeugungen generell. Die Kirchenhörigkeit des deutschen Staates ist ja selbst heute noch, obgleich wir eine wesentlich pluralistischere Gesellschaft bekommen haben, exorbitant und einzigartig.
Re: Beschneidung ist nicht harmlos!
Niels, ich darf Dich daran erinnern, dass Christen sich nicht beschneiden lassen. Das hat Paulus für uns geklärt:
Wenn im Grundgesetz das Grundrecht in Artikel 4 (2) "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“ gestrichen werden soll, dann geht es auch um meine Freiheit.
Für mich ist es eine Frage der Toleranz!Ich versichere noch einmal jedem, der sich beschneiden lässt: Er ist verpflichtet, das ganze Gesetz zu halten.
Wenn ihr also durch das Gesetz gerecht werden wollt, dann habt ihr mit Christus nichts mehr zu tun; ihr seid aus der Gnade herausgefallen.
Wir aber erwarten die erhoffte Gerechtigkeit kraft des Geistes und aufgrund des Glaubens.
Denn in Christus Jesus kommt es nicht darauf an, beschnitten oder unbeschnitten zu sein, sondern darauf, den Glauben zu haben, der in der Liebe wirksam ist. (Gal 5, 3-6)
Wenn im Grundgesetz das Grundrecht in Artikel 4 (2) "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“ gestrichen werden soll, dann geht es auch um meine Freiheit.
„Jesus Christus, der Auferstandene, das bedeutet, dass Gott aus Liebe und Allmacht dem Tod ein Ende macht und eine neue Schöpfung ins Leben ruft, neues Leben schenkt.“ Dietrich Bonhoeffer (Das Wunder der Osterbotschaft)
Re: Beschneidung ist nicht harmlos!
. http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... 08442.htmlHIV-Infektionen WHO empfiehlt männliche Beschneidung
28.03.2007 · Im Kampf gegen die Immunschwäche Aids empfiehlt die WHO die Beschneidung von Männern. Es gebe genügend wissenschaftliche Belege dafür, dass eine Entfernung der Vorhaut das Ansteckungsrisiko erheblich verringere
WHO - Leitung und Koordinierung der Behörde für Gesundheit im Rahmen des Systems der Vereinten Nationen:
http://translate.google.de/translate?hl ... cision/en/Männliche Beschneidung für HIV-Prävention
Es gibt zwingende Beweise, dass männliche Beschneidung das Risiko einer HIV-Infektion durch heterosexuelle Kontakte erworben bei Männern um etwa 60% reduziert. Drei randomisierte, kontrollierte Studien haben gezeigt, dass männliche Beschneidung von gut ausgebildeten Angehörigen der Gesundheitsberufe in entsprechend ausgerüsteten Einstellungen vorausgesetzt sicher ist. WHO / UNAIDS Empfehlungen betonen, dass männliche Beschneidung sollte als ein wirksames Eingreifen zur HIV-Prävention in Ländern und Regionen mit heterosexuellen Epidemien, hohe und niedrige HIV-Prävalenz männliche Beschneidung werden.
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Re: Beschneidung ist nicht harmlos!
1.) Wird diese "Studie" unter Medzinern insbesondere außerhalb der viktorianisch beeinflussten Länder mehr als kritisch betrachtet (Details kram ich gern mal raus). Inzwischen gibt es ebenso Studien, die belegen, das der Vorhaut selbst auch eine nicht unwesentliche immunulogische Funktion zukommt.
Das erklärt dann wahrscheinlich auch die bekanntlich geringsten HIV Infektionsquoten im südlichen Afrika, wo - neben den USA - die viktorianische Massenbeschneidung bis heute weit verbreitet, ja sogar an der Mehrheit der Einwohner vollzogen wurde. Dortige "Gesundheitsminister" empfehlen aber auch Knoblauch und rote Beete als "wirksame HIV Prävention". Kondome o.ä. hingegen gelten wegen des Verbotes durch die Kirche als verpöhnt. Diese widerum sind in Europa heute nicht mehr wegzudenken - die HIV Infektionsbilanzen dürften dies bestätigen.
2.) Ist dies kein rechtfertigender Grund für die ungefragte Beschneidung von Kindern bzw. Säuglingen - schon gar nicht die damit verbundene, von nicht wenigen Religioten gewollte Quälerei / Schmerzzufuhr.
Kein Kind oder Säugling wird wohl in die Situation kommen Geschlechtsverkehr auszuüben - eine Beschneidung zwecks einer angeblichen "HIV Prävention" kann der Betreffende jederzeit selbst durchführen lassen, wenn er dies tatsächlich will.
Das erklärt dann wahrscheinlich auch die bekanntlich geringsten HIV Infektionsquoten im südlichen Afrika, wo - neben den USA - die viktorianische Massenbeschneidung bis heute weit verbreitet, ja sogar an der Mehrheit der Einwohner vollzogen wurde. Dortige "Gesundheitsminister" empfehlen aber auch Knoblauch und rote Beete als "wirksame HIV Prävention". Kondome o.ä. hingegen gelten wegen des Verbotes durch die Kirche als verpöhnt. Diese widerum sind in Europa heute nicht mehr wegzudenken - die HIV Infektionsbilanzen dürften dies bestätigen.
2.) Ist dies kein rechtfertigender Grund für die ungefragte Beschneidung von Kindern bzw. Säuglingen - schon gar nicht die damit verbundene, von nicht wenigen Religioten gewollte Quälerei / Schmerzzufuhr.
Kein Kind oder Säugling wird wohl in die Situation kommen Geschlechtsverkehr auszuüben - eine Beschneidung zwecks einer angeblichen "HIV Prävention" kann der Betreffende jederzeit selbst durchführen lassen, wenn er dies tatsächlich will.
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Re: Beschneidung ist nicht harmlos!
Recht sachlich empfinde ich die Darstellung der Thematik auf:
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Zirkumzision#section_2
http://www.pflegewiki.de/wiki/Zirkumzis ... e-Schoen-0
dort stellt man u.a. auch die Ergebnisse der US-Studie in Frage, die Basis der "WHO Empfehlung" war - u.a. verweist man auf andere Studien (u.a. in Südafrika) die zeigen konnten, das es keinen (zumindest keinen solch hohen) Präventiveffekt gibt. In den USA gibt es seit Einführung der Massenbeschneidung eine große Lobby für Massenbeschneidungen, die jeweils wesentliche medizinische Erkenntnisse unter den Tisch fallen lassen - oft recht eng verbandelt mit der immer noch starken Lobby gegen Masturbation.
Interessant ist übrigens, das unter den Betroffenen (insbesondere Juden) ebenso scharfe Kritiker der Praxis gibt, weil man sich lebenslang beeiträchtigt sieht:
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 81814.html
oder auch:
http://www.jewsagainstcircumcision.org/
Bigott finde ich auch unsachliche Argumente wie das Beschnittene im Schnitt "bessere Liebhaber seien" - was gäbe das für einen Eklat von wegen "Sexismus" usw., wenn in Europa Männer ebendies über beschnittene Frauen behaupteten, wie dies bis heute noch in den entsprechend religiös wie kulturell geprägten Ländern gängige Bauernweisheit geblieben ist.
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Zirkumzision#section_2
http://www.pflegewiki.de/wiki/Zirkumzis ... e-Schoen-0
dort stellt man u.a. auch die Ergebnisse der US-Studie in Frage, die Basis der "WHO Empfehlung" war - u.a. verweist man auf andere Studien (u.a. in Südafrika) die zeigen konnten, das es keinen (zumindest keinen solch hohen) Präventiveffekt gibt. In den USA gibt es seit Einführung der Massenbeschneidung eine große Lobby für Massenbeschneidungen, die jeweils wesentliche medizinische Erkenntnisse unter den Tisch fallen lassen - oft recht eng verbandelt mit der immer noch starken Lobby gegen Masturbation.
Interessant ist übrigens, das unter den Betroffenen (insbesondere Juden) ebenso scharfe Kritiker der Praxis gibt, weil man sich lebenslang beeiträchtigt sieht:
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 81814.html
oder auch:
http://www.jewsagainstcircumcision.org/
Bigott finde ich auch unsachliche Argumente wie das Beschnittene im Schnitt "bessere Liebhaber seien" - was gäbe das für einen Eklat von wegen "Sexismus" usw., wenn in Europa Männer ebendies über beschnittene Frauen behaupteten, wie dies bis heute noch in den entsprechend religiös wie kulturell geprägten Ländern gängige Bauernweisheit geblieben ist.
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Re: Beschneidung ist nicht harmlos!
In dem Kontext bin ich über ein Urteil gegen eine Scientology Niederlassung gestolpert, in dem die Grenzen des Abs. 2 des Art. 4 nochmal klar dargelegt werden. Das Gericht sah Scientology grundsätzlich als Religion bzw. Kirche an, ging aber ebenso auch auf ggf. Praktiken ein, die nicht durch die Religionsfreiheit gedeckt seien:
http://www.religio.de/refund.html
Ebendiese Feststellung auf die aktuelle Frage der Erlaubnis ritueller Beschneidungen ohne rechtmäßige Einwilligung angewendet, sollte bereits Antwort genug sein, denn die Grundrechte des betr. Kindes dürften wohl ebenso unbestritten sein.
aus:2. Art. 4 GG sieht keine ausdrückliche Einschränkungsmöglichkeit der in ihm verbürgten Rechte vor. Dennoch ist auch die Glaubens-,Gewissens-,Bekenntnis- und Religionsausübungfreiheit nicht schrankenlos. Sie findet wie alle sonstigen im Wortlaut uneingeschränkten Grundrechte ihre Grenzen an kollidierenden Grundrechten Dritter, z.B. aus Art. 1 Satz 1 GG. Sobald eine Glaubensgemeinschaft die so gezogenen Grenzen des Art. 4 GG überschreitet, und dabei etwa, was darzulegen ist, Art. 1 GG verletzt, handelt sie automatisch sittenwidrig im Sinne des § 138 Abs. 1 GG.
http://www.religio.de/refund.html
Ebendiese Feststellung auf die aktuelle Frage der Erlaubnis ritueller Beschneidungen ohne rechtmäßige Einwilligung angewendet, sollte bereits Antwort genug sein, denn die Grundrechte des betr. Kindes dürften wohl ebenso unbestritten sein.
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