...und "Gottesdienst", gegen Willen der Mutter wie der Kinder selbst, und folgt der Argumentation des Vaters, der in der katholischen Gegend, in der seine Kinder aufwachsen, diese durch die Teilnahme an den christlichen Veranstaltungen vor Diskriminierung durch Mitmenschen usw. schützen will.
Soviel einmal mehr zum Thema "Religionsfreiheit" in Deutschland - hätte aber auch gut ins Eichsfeld gepasst...
http://www.taz.de/!97875/
Gericht "verdonnert" Kinder zu Religionsunterricht...
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