Bischof will Spott über religiöse Gefühle verbieten
Verfasst: Mittwoch 1. August 2012, 15:07
Glaubensfreiheit – Stellen Spott und Satire über traditionelle religiöse Vorstellungen eine strafbare Verletzung der Menschenwürde dar? In den Augen des Bamberger Erzbischofs Ludwig Schick ist das zu oft der Fall. Deshalb hat der Bischof am Mittwoch gefordert, „ein Gesetz gegen die Verspottung religiöser Werte und Gefühle“ zu erlassen und die Verbote von „Blasphemie“ auszuweiten.
Das künftige Gesetz solle alle Religionen schützen, so der 62-Jährige Kirchenrechtsprofessor aus Bayern. Spott über „heilige Personen, heilige Schriften, Gottesdienste und Gebete sowie heilige Gegenstände und Geräte aller Religionen“ müsse verboten sein, sagte der anscheinend verrückte Theologe, dessen Betrieb unter anderem von einer wachsenden Zahl nichtreligiöser Menschen finanziert wird.
http://www.wissenrockt.de/2012/08/01/ve ... ten-28091/
Damit tritt er inzwischen in eine Kerbe, an der schon vor ihm mehr und mehr Kirchenleute, Kirchenrechtler und "theologische Philosophen" herumhacken - wie zB der "Philosoph" und Kirchling Spaemann, der allen Ernstes die Todesstrafe für "Gotteslästerung" fordert.
Es dürfte natürlich schwer fallen eine absolutistisch, ademokratische Institution hinüber in Rechtsstaat und FDGO in der Informationsgesellschaft zu retten - und augenscheinlich tun sich noch immer (oder wieder) einige recht schwer damit...
Wohl gemerkt, es geht ihnen allen nicht um die Beledigung von Personen wie zB Gläubigen bzw. der strafbaren Herabwürdigung, sondern um die Einschränkung der Meinungs-/Äußerungsfreiheit auf nichtreligiöses Terrain.
Dabei haben wir bis heute einen "Blasphemieparagraphen" der sogar den Religiösen zugesteht ihre eigenen Befindlichkeiten als Gruppe zum Maß allen Erlaubten zu machen (PP166 StGB) und damit bereits ein Rechtsprivileg einer Gruppe zugesteht, das sonst nur dem Individuum zusteht.
Das künftige Gesetz solle alle Religionen schützen, so der 62-Jährige Kirchenrechtsprofessor aus Bayern. Spott über „heilige Personen, heilige Schriften, Gottesdienste und Gebete sowie heilige Gegenstände und Geräte aller Religionen“ müsse verboten sein, sagte der anscheinend verrückte Theologe, dessen Betrieb unter anderem von einer wachsenden Zahl nichtreligiöser Menschen finanziert wird.
http://www.wissenrockt.de/2012/08/01/ve ... ten-28091/
Damit tritt er inzwischen in eine Kerbe, an der schon vor ihm mehr und mehr Kirchenleute, Kirchenrechtler und "theologische Philosophen" herumhacken - wie zB der "Philosoph" und Kirchling Spaemann, der allen Ernstes die Todesstrafe für "Gotteslästerung" fordert.
Es dürfte natürlich schwer fallen eine absolutistisch, ademokratische Institution hinüber in Rechtsstaat und FDGO in der Informationsgesellschaft zu retten - und augenscheinlich tun sich noch immer (oder wieder) einige recht schwer damit...
Wohl gemerkt, es geht ihnen allen nicht um die Beledigung von Personen wie zB Gläubigen bzw. der strafbaren Herabwürdigung, sondern um die Einschränkung der Meinungs-/Äußerungsfreiheit auf nichtreligiöses Terrain.
Dabei haben wir bis heute einen "Blasphemieparagraphen" der sogar den Religiösen zugesteht ihre eigenen Befindlichkeiten als Gruppe zum Maß allen Erlaubten zu machen (PP166 StGB) und damit bereits ein Rechtsprivileg einer Gruppe zugesteht, das sonst nur dem Individuum zusteht.