Bischof will Spott über religiöse Gefühle verbieten

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niels
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Bischof will Spott über religiöse Gefühle verbieten

Ungelesener Beitrag von niels »

Glaubensfreiheit – Stellen Spott und Satire über traditionelle religiöse Vorstellungen eine strafbare Verletzung der Menschenwürde dar? In den Augen des Bamberger Erzbischofs Ludwig Schick ist das zu oft der Fall. Deshalb hat der Bischof am Mittwoch gefordert, „ein Gesetz gegen die Verspottung religiöser Werte und Gefühle“ zu erlassen und die Verbote von „Blasphemie“ auszuweiten.

Das künftige Gesetz solle alle Religionen schützen, so der 62-Jährige Kirchenrechtsprofessor aus Bayern. Spott über „heilige Personen, heilige Schriften, Gottesdienste und Gebete sowie heilige Gegenstände und Geräte aller Religionen“ müsse verboten sein, sagte der anscheinend verrückte Theologe, dessen Betrieb unter anderem von einer wachsenden Zahl nichtreligiöser Menschen finanziert wird.

http://www.wissenrockt.de/2012/08/01/ve ... ten-28091/

Damit tritt er inzwischen in eine Kerbe, an der schon vor ihm mehr und mehr Kirchenleute, Kirchenrechtler und "theologische Philosophen" herumhacken - wie zB der "Philosoph" und Kirchling Spaemann, der allen Ernstes die Todesstrafe für "Gotteslästerung" fordert.

Es dürfte natürlich schwer fallen eine absolutistisch, ademokratische Institution hinüber in Rechtsstaat und FDGO in der Informationsgesellschaft zu retten - und augenscheinlich tun sich noch immer (oder wieder) einige recht schwer damit...

Wohl gemerkt, es geht ihnen allen nicht um die Beledigung von Personen wie zB Gläubigen bzw. der strafbaren Herabwürdigung, sondern um die Einschränkung der Meinungs-/Äußerungsfreiheit auf nichtreligiöses Terrain.

Dabei haben wir bis heute einen "Blasphemieparagraphen" der sogar den Religiösen zugesteht ihre eigenen Befindlichkeiten als Gruppe zum Maß allen Erlaubten zu machen (PP166 StGB) und damit bereits ein Rechtsprivileg einer Gruppe zugesteht, das sonst nur dem Individuum zusteht.
Christel
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Re: Bischof will Spott über religiöse Gefühle verbieten

Ungelesener Beitrag von Christel »

Ist Beleidigung eigentlich strafbar?
Ich habe mir den, von Niels eingestellten Link angesehen. Ich finde, die Überschrift ist beleidigend:
„Verrückter Bischof will Verspottung religiöser Gefühle verbieten“
http://www.wissenrockt.de/2012/08/01/ve ... ten-28091/
Nun kann man gewiss unterschiedlicher Meinung sein, ob wirklich alles strafrechtlich geregelt werden sollte bzw. kann.

Nicht zuletzt ist es immer auch eine Frage der Abwägung von Werten:
Was ist höher zu bewerten, Meinungsfreiheit, künstlerische Freiheit oder der Schutz von Menschen und ihren Gefühlen?
Was ist Satire, wo endet sie?

Unabhängig von der Frage der Rechtsprechung existiert die Frage des Rechts:
Hier muss sich jeder selbst die Frage stellen; habe ich das Recht andere Menschen zu verspotten, zu beleidigen, zu kränken und auf deren Gefühle herum zu trampeln?
Jesus u.a. verwiesen auf die Goldene Regel, Kant auf den kategorischen Imperativ.
„Jesus Christus, der Auferstandene, das bedeutet, dass Gott aus Liebe und Allmacht dem Tod ein Ende macht und eine neue Schöpfung ins Leben ruft, neues Leben schenkt.“ Dietrich Bonhoeffer (Das Wunder der Osterbotschaft)
niels
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Re: Bischof will Spott über religiöse Gefühle verbieten

Ungelesener Beitrag von niels »

@Christel: Beleidigung ist strafbar. Doch was eine Beleidigung ist, bestimmt immer noch das Gesetz (mit Ausnahme des "Blasphemieparagraphen" PP 166 StGB".

Der Herr Bischof ist eine öffentliche Person, die sogar öffentlich (und damit auch von mir) bezahlt wird. Wenn meine Position ist, das eine öffentliche Person sich im Amt "verrückt" äußert bzw. in seiner Amtsperson "verrückt" verhalte, dann stehe ich auch dazu.

Darüberhinaus obliegt es ja dem Bischof mich ggf. juristisch zu belangen, wenn er sich im Recht wähnt.

Wir HABEN bereits Gesetze, die JEDE private Person davor schützt nicht ungestraft beleidigt zu werden. Einen darüberhinausreichende Anspruch auf "sich nicht verletzt zu fühlen gibt es - aus guten Gründen - keine, denn die Subjektivität des Einzelnen kann nicht Maßstab für Recht und Unrecht sein.

Der Herr Bischof aber will, das man sich nicht über Ideologien bzw. mehr oder weniger bestimmte Ideologien bzw. Meinungen lustig machen darf, da sich dadurch ggf. Vertreter dieser Ideologie / Meinung "verletzt fühlen" könnten. Ich denke schon, das Du diesen Unterschied wohl erkennst.

Ich erinnere mich nur an die Versuche Frau Krafts vor ihrer Wahl in NRW Demonstranten wie den "pro Köln" das Zeigen von Mohammed-Karrikaturen verbieten zu lassen - ja hat sogar den Demonstranten eine "Mitverantwortung" an den Gewaltübergriffen durch Salafisten gegeben. Zum Glück wurde ihr "Erlaß" von mehreren Verwaltungsgerichten kassiert.

Religion ist theoretisch alles - der Staat hat sich hierbei kein Bild zu machen, welches Bekenntnis warum legtimer sei als ein anderes - ob zB die heilige katholische Kirche über der des heiligen Spaghettimonster oder auch Frau Holle steht. Glaubenskontsrukte- wie Objekte - ob nun Spaghettis, Gott oder Frau Holle - oder auch die rosa Spitzenpantoffeln des Papstes - es gibt keinen Schutz vor "Spott" oder das sich jemand lustig darüber macht, weil auch keinen Rechtsanspruch.

Was ist das überhaupt für ein armseliger Gott, der einen Bischof samt irdische Gesetze braucht, damit ihn die Menschen, die er selbst "samt Spott und Kritik" erschaffen hat, nicht verspotten und kritisieren, da er sich sonst verletzt fühlte?

Ist das nicht Blasphemie an sich, was der Bischof da treibt? Er masst sich an seinen Gott beschützen zu müssen, womit er ihm selbst die Allmacht abspricht?
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