Ethikrat - oder wie man den Bock zum Gärtner macht...

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niels
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Ethikrat - oder wie man den Bock zum Gärtner macht...

Ungelesener Beitrag von niels »

"Deutscher Ethikrat" - oder wie man den Bock zum Gärtner macht...

Zitat: "... Eine klare Mehrheit der Mitglieder wünscht sich, ebenso wie die Regierung, ein neues Gesetz, das Muslimen und Juden künftig grundsätzlich das Recht gibt, ihre Söhne weiterhin straffrei beschneiden zu lassen..."

Wie bitte? Hallo? "Eine Mehrheit" im Ethikrat will seine Kinder weiterhin straffrei beschneiden lassen? Wie hat man den den Ethikrat zusammengesetzt? Dafür, das der Bundestag fast immer die "Empfehlungen" des Ethikrates ungefragt übernimmt und in Gesetze gießt, hat man hier eine erstaunliche Besetzung geschaffen.

So wie schon früher, als immer - wenn irgendwelche Religioten allen Bürgern ihre grundrechtswidrige "Moral" aufzuzwingen gedachten (z.B. beim Thema Sterbehilfe, Selbsttötung, Abtreibung, PID oder auch Verhütung) - entgegen den Willen wie die Überzeugung, ja auch unsere freiheitlich demokratische Grundordnung oder das Grundgesetz - der ganzen Gesellschaft aufzuzwingen gedachten, ein "Ethikrat" hermusste, der sich selbstverständlich mehrheitlich aus Religioten zusammensetzt - verwichtigt unter Bezeichnungen wie "Wissenschaftler" a la Theolügen, oder neuerdings auch "religiöse Rechtsphilosophen", die sich anmaßen per ihrer Religion über Recht und Gesetz stellen zu dürfen, ja das Recht auf ihrer Seite zu haben, weil sie - aus schlichter Anmaßung - einen Gott auf ihrer Seite wähnen, weil sie ja den "obersten Gesetzgeber" (Spaehmann, ehem. Mitglied im Ethikrat, der erst kürzlich die Todesstrafe für Gotteslästerer forderte) vertreten würden?

Dabei geht es immer um Rechte, die den Religiösen gar nicht selbst beschränken, sondern die Rechte Dritter auszuhebeln sind, als gedächte man uns "Sünder" doch noch in den "Himmel" zu bekommen, obgleich uns niemand fragte, ob wir überhaupt dort hinwollten...

Aber, stimmt ja, ich hatte ganz vergessen: Nicht nur alle hohen Politiker des Landes aus CDU, SPD, Grüne usw. sind ja überzeugte, hochrangige Religiöse, auch hohe "Staatsbeamte" im Bischofsrock lassen ja gern wissen, das "Werte", das "Ethik" nur aus Religion entstehen könne - "wichtige Entscheidungen" nur mittels Religion getroffen werden könnten.

Mich erinnert das nicht von ungefähr an Saudi Arabien, Kuwait oder den Iran, wo Politiker wie Religiotenobrigkeiten ebendies behaupten...


Und dann die "Begründungen" der augenscheinlich "ausgesuchten Fachleute", die zwar klar erkennen, das hier ein grober Grundrechtsbruch legalisiert werden soll, aber brav mit ihrer Partei ziehen, den Sach- und Fachverstand brav im Keller lassen:

" Ein Ausnahmegesetz, das die religiöse Beschneidung vom Straftatbestand der Körperverletzung ausnehme, lasse sich mit Artikel 2 des Grundgesetzes kaum vereinbaren. "Das Grundrecht auf freie Religionsausübung ist nicht schrankenlos", sagte der Hamburger Rechtsphilosoph Reinhard Merkel der FTD. "Es endet zwingend dort, wo das Recht auf körperliche Unversehrtheit anderer beginnt." Im Ethikrat zählt Merkel zu den Verteidigern des Kölner Urteils, das er juristisch für "vollkommen richtig und konsequent" hält. Auch er weist allerdings darauf hin, dass das Recht in diesem Fall kollidiert mit der "moralischen deutschen Pflicht der Politik", auf die Interessen der Juden besonders Rücksicht zu nehmen."

http://m.ftd.de/artikel/70080180.xml?v=2.0

Hallo noch einmal?
Das heißt also, wir müssen Rechtsbrüche ninnehmen, weil wir ein "Tätervolk" waren, das sich keine Rechtsstaatlichkeit gegenüber den "Opfern" leisten darf?

Dürfen künftig auch Kommunisten oder Schwule, weil ihre Kollegen im KZ umgebracht wurden, Rechtsbrüche begehen, weil eine "erneute Verfolgung" dem "Willen der Nazis" gleichkäme?

In anderen Ländern hat man erfolgreich den lautesten Kritikern schon den Mund verboten: Wer zB in Österreich ein "Verbot der Beschneidung öffentlich befürwortet", den will man wegen "Wiederbetätigung", d.h. also Nazihetze, mit Strafanzeigen überziehen.

Es lebe die freiheitlich demokratische Grundordnung! Auf dem Papier...
Heinrich5

Re: Ethikrat - oder wie man den Bock zum Gärtner macht...

Ungelesener Beitrag von Heinrich5 »

„Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit zählt offenbar nicht!“
Die "Kompromiss"-Entscheidung des Nationalen Ethikrates stößt bei den deutschen Kinder- und Jugendärzten auf Unverständnis und Entsetzen. Dr. Wolfram Hartmann, BVKJ-Präsident: „Kindeswohl und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit haben bei der heutigen Entscheidung offenbar keine Rolle gespielt. Erst im Januar ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten, nun erleben wir, dass das Bundeskinderschutzgesetz für eine große Zahl von Kindern in diesem Lande nicht gelten soll. Muslimische und jüdische Kinder schützt es nicht. Ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit ist offenbar zweitrangig. Das ist ein Skandal!“

Der BVKJ verweist in diesem Zusammenhang auf §24 der UN- Kinderrechtskonvention, die von allen Staaten außer Somalia und den USA ratifiziert wurde. Danach haben die Vertragsstaaten „alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen zu treffen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen“.

http://www.kinderaerzte-im-netz.de/bvkj ... &nodeid=26
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niels
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Re: Ethikrat - oder wie man den Bock zum Gärtner macht...

Ungelesener Beitrag von niels »

Ich bin sehr (!) gespannt, wie man das Gesetz formuliert bekommen will, vor allem aber wie das VerfG auf eine Klage reagiert, denn selbst wenn das VerfG "mitspielt", dürfte die juristische Herleitung des Urteiles einem Eiertanz wie zugleich einem Spiel mit dem Feuer gleichen, denn aus der Legitimationsgrundlage liesse sich absehbar vielerlei ins "Legale" verdrehen, was heute noch klar als Unrecht behandelt wird.

Man kann ja nicht einfach argumentieren: "Einige Juden wollen das, frühere Generationen haben viele Juden umgebracht, also bekommen Sie heute Rechtsprivilegien, die keinem anderen zustehen...

Ebenso schwer dürfte es für Mediziner werden, eine Beschneidung "nach allen Regeln der Kunst" zu definieren, wenn diese medizinisch unnötig uneingewilligt erfolgt, denn dies widerspricht der ärztlichen Pflicht und dessen Eid.

Da dürften Juristen wie Sachverständige kräftig schwitzen...
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