Lesbische Erzieherin gekündigt - Diskriminierung a la Kirch!
Verfasst: Donnerstag 13. September 2012, 17:27
Während die Kirche zwar fein und wie jeder andere Arbeitgeber unter sozialen Trägern in Deutschland Steuergeld für die Erbringung der "sozialen Leistungen" kassiert, für die sie sich auch noch als feiern lässt, als sei man die "unverzichtbare" Basis des "sozialen Sicherungsnetzes" in Deutschland, will man sich noch lange nicht an das sonst für alle Nichtreligiösen Träger gültige Arbeitsrecht halten.
Nun fordern einmal mehr (in diesem Fall Grüne) Politiker, den Trägern den Geldhahn zuzudrehen, solange sie sich nicht an die für alle geltenden arbeitsrechtlichen Maßstäbe halten.
Die Kirche hat bekanntlich ihr eigenes "Arbeitsrecht", in dem sie - weil "religiös begründet" - verschiedenste Diffamierungen wie Diskriminierungen vornimmt / vornehmen darf, die im Falle anderer (nichtreligiöser) Träger keinesfalls mehr akzeptabel wären. Obgleich sie ihre Religion als eine für alle menschen "offene" ideologie feiert, hat sie doch nicht nur staatliche, exklusive Ausnahmerechte, um sich um Antidiskriminierungs- und Arbeitsrecht nach eigenem Gutdünken herumdrücken zu können. Das ust - wir leben im 21. jahrhundert (!?!) - inakzeptabel!
Nun fordern einmal mehr (in diesem Fall Grüne) Politiker, den Trägern den Geldhahn zuzudrehen, solange sie sich nicht an die für alle geltenden arbeitsrechtlichen Maßstäbe halten.
Die Kirche hat bekanntlich ihr eigenes "Arbeitsrecht", in dem sie - weil "religiös begründet" - verschiedenste Diffamierungen wie Diskriminierungen vornimmt / vornehmen darf, die im Falle anderer (nichtreligiöser) Träger keinesfalls mehr akzeptabel wären. Obgleich sie ihre Religion als eine für alle menschen "offene" ideologie feiert, hat sie doch nicht nur staatliche, exklusive Ausnahmerechte, um sich um Antidiskriminierungs- und Arbeitsrecht nach eigenem Gutdünken herumdrücken zu können. Das ust - wir leben im 21. jahrhundert (!?!) - inakzeptabel!
http://www.augsburger-allgemeine.de/neu ... 61551.html"Ein Rückblick: Im November 2011 hatte Junginger als Zeitarbeiterin in einem Neu-Ulmer Kindergarten angefangen. Schließlich habe sie eine Anstellung bis August erhalten – doch der Vertrag enthielt eine Klausel, wonach „ihr außerdienstliches Verhalten nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen der Grundordnung des kirchlichen Dienstes (...)“ stehen dürfe. Daraufhin offenbarte sich Junginger ihren Vorgesetzten gegenüber als lesbisch. Es folgte ein aus ihrer Sicht unangenehmes Gespräch mit einem Pfarrer. Doch die 36-Jährige blieb dabei: „Bei mir gibt es nichts zu bekehren.“
Ihr Weg in die Öffentlichkeit war eine richtige Entscheidung, sagte Ex-Bundesanwalt Bruns. Er berät seit vielen Jahren Menschen in ähnlichen Situationen. Pro Monat erhalte er zwei bis drei neue Anfragen. Bruns schilderte die rechtliche Situation: Nach Artikel 140 des Grundgesetzes dürfe sich jede Religionsgemeinschaft selbst verwalten und Grundsätze ihres Glaubens festlegen. Zugleich bekämen kirchliche Einrichtungen wie Kindergärten hohe Zuschüsse von Bund und Ländern. Aus Sicht von Rechtsexperte Bruns ein Widerspruch: „Sie leben quasi in einem rechtsfreien Raum, das ist ein Ärgernis.“ Laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssten Kirchenstiftungen in Einzelfällen abwägen, ob sich ein fraglicher Mitarbeiter kirchenkonform verhalte: „Wenn sie jeden entlassen, der ein Kondom benutzt, dann können sie ihren Laden zumachen“, sagte Bruns.