Sterbehilfe ist in Deutschland - Dank der finanzstarken wie politisch einflussreichen Lobbyarbeit der Christenkirchen - verboten. Wer sich beim Sterben helfen lassen will, ein menschenwürdiges, selbstbestimmtes Sterben erreichen will, muß bisher ins Ausland gehen.
Interessant dabei die "ethische Herleitung" des nicht nur für Christen geltenden Gesetzes, welches von Vatikanis mal eben mitdiektiert wurde.
Nur wenn, wie der Klerus da fabuliert, der Todeszeitpunkt eines jeden Menschen allein von Gott bestimmt wird, jeder "Eingriff" in dieses Prinzip menschliche Anmaßung, dann frage ich mich, warum dann ebendiese Christen Aerzte haben, warum Christen zu Aerzten gehen? Wäre es nicht viel christlicher, sich als Christ ohne Medikamente oder mittels "feiger Fluchtoptionen" wie Schmerzmitteln aus der Affäre zu stehlen?
Warum leben uns die Christen nicht ersteinmal kosequent vor, was sie als "Moral" der ganzen Gesellschaft per Gesetz aufzuzwingen suchen?
Der Suizid war schon unter Frohnherrn ein "Verbrechen" gegen das Eigentum des von der Kirche eingesetzten Frohnherrn - offenbar sind die Kirchlinge bis heute nicht aus ihrer Demut vor der Sklavenhalterschaft erwacht. Das können sie auch gern bleiben, nur warum muss man auch anderedamit behelligen?
Eine interessante Lektüre über die Sterbehilfe..."Nimm Dein Kreuz auf Dich!"
Ratzinger sollte sich vielleicht mal mit Scientologen zusammensetzen - die argumentieren nämlich erstaunlich ähnlich, von wegen "Naturrecht" und so... (bekanntlich Ratzingers Lieblingsthema)
Sterbehilfeverbot aus "christlicher Doktrin"...
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Sterbehilfeverbot aus "christlicher Doktrin"...
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Re: Sterbehilfeverbot aus "christlicher Doktrin"...
Am 3. November 2006 hat das schweizerische Bundesgericht, damit weltweit zum ersten Mal ein nationales Höchstgericht, das Individualrecht auf Suizid als Menschenrecht und damit als Grundrecht anerkannt.
Das Bundesgericht hat in seiner Entscheidung wörtlich erklärt:
Ihr Artikel 8 Absatz 1 schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten das Recht eines jeden Menschen auf Privat- und Familienleben respektieren müsse. Damit wird eben auch das Selbstbestimmungsrecht europäisch geschützt. Das heisst mit anderen Worten: Wird dieses Recht verletzt, hat der Verletzte die Möglichkeit, nachdem er alle zuständigen Gerichte seines eigenen Landes vergeblich um Hilfe gebeten hat, auch noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg anzurufen. Das ist definitiv die letzte Instanz.
Das Bundesgericht in der Schweiz kam zu dieser Entscheidung auf den Druck einer Volksinitiative. Volksinitiativen wirken in der Regel auf die Lösung einer Frage beschleunigend, weil sie einerseits dem Thema in der politischen Agenda endlich einen Platz verschaffen, und – wenn sie Erfolg haben –, weil sie dadurch das öffentliche politische Meinungsbild verändern, so dass auch die Politiker anderer Parteien ihre Positionen überdenken müssen.
Es ist sehr bedauerlich, dass es das Instrument der Volksinitiative wie in der Schweiz bei uns nicht gibt. Ich halte das Instrument der Volksinitiative für äusserst geeignet, abzuklären, ob die Bevölkerung Deutschlands dem Thema Sterbehilfe ausreichende Bedeutung beimisst, damit Sterbehilfe von einem Diskussionsthema zu einem Politikum wird.
Das Bundesgericht hat in seiner Entscheidung wörtlich erklärt:
EMRK bedeutet Europäische Menschenrechts-Konvention; sie gilt in ganz Europa mit Ausnahme der beiden letzten europäischen Diktaturen, nämlich Weissrussland und Vatikan.«Zum Selbstbestimmungsrecht im Sinne von Art. 8 iff. 1 EMRK gehört auch das Recht, über Art und Zeitpunkt der Beendigung des eigenen Lebens zu entscheiden.»
Ihr Artikel 8 Absatz 1 schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten das Recht eines jeden Menschen auf Privat- und Familienleben respektieren müsse. Damit wird eben auch das Selbstbestimmungsrecht europäisch geschützt. Das heisst mit anderen Worten: Wird dieses Recht verletzt, hat der Verletzte die Möglichkeit, nachdem er alle zuständigen Gerichte seines eigenen Landes vergeblich um Hilfe gebeten hat, auch noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg anzurufen. Das ist definitiv die letzte Instanz.
Das Bundesgericht in der Schweiz kam zu dieser Entscheidung auf den Druck einer Volksinitiative. Volksinitiativen wirken in der Regel auf die Lösung einer Frage beschleunigend, weil sie einerseits dem Thema in der politischen Agenda endlich einen Platz verschaffen, und – wenn sie Erfolg haben –, weil sie dadurch das öffentliche politische Meinungsbild verändern, so dass auch die Politiker anderer Parteien ihre Positionen überdenken müssen.
Es ist sehr bedauerlich, dass es das Instrument der Volksinitiative wie in der Schweiz bei uns nicht gibt. Ich halte das Instrument der Volksinitiative für äusserst geeignet, abzuklären, ob die Bevölkerung Deutschlands dem Thema Sterbehilfe ausreichende Bedeutung beimisst, damit Sterbehilfe von einem Diskussionsthema zu einem Politikum wird.
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