In der Vatikanstadt gibt es keine Strafgesetze gegen homosexuelle Handlungen, keine eigenständige Regelung zum Schutzalter (siehe dazu auch Schutzalter in der Vatikanstadt), keine gesetzliche Regelung gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und keine rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften oder gleichgeschlechtlicher Ehen.[3] Dies ist sicherlich auf die besondere Zusammensetzung der Bevölkerung der Vatikanstadt zurückzuführen, die sich von der gewachsenen Bevölkerung anderer Staaten unterscheidet und in der Mehrzahl aus erwachsenen, zölibatär

http://de.wikipedia.org/wiki/Homosexual ... tikanstadt
Schutzalter in der Vatikanstadt
Als Schutzalter bezeichnet man das Alter, von dem ab eine Person juristisch als einwilligungsfähig bezüglich sexueller Handlungen angesehen wird. Sexuelle Handlungen mit Personen unterhalb des Schutzalters werden dem Grundsatz nach strafrechtlich verfolgt.
Der Vatikanstaat hat keine eigene Schutzaltersgesetzgebung. Im Gesetz über Rechtsquellen[25] (Legge sulle fonti del diritto[26]) vom 1. Oktober 2008 (in Kraft seit 1. Januar 2009) wird als erste Rechtsquelle und Bezugspunkt für die Auslegung das Kanonische Recht festgelegt. Weitere Hauptquellen sind die vom Vatikanstaat erlassenen Gesetze, Dekrete, Reglemente und internationalen Abkommen (Art. 1).
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter#Vatikan
Es sollte mich nicht wundern, wenn es diese "zölibatären" Herren es auch (straffrei) mit minderjährigen Knaben getrieben haben.