Kirchenvermögen ist Gemeinschaftsvermögen
„Wir sind Kirche“ verlangt in allen Finanzangelegenheiten der römisch-katholischen Kirche ein demokratisch legitimiertes Mitspracherecht der Gläubigen,Transparenz der Entscheidungen einschließlich der Maßnahmen sowie eine von den Entscheidungen unabhängige Kontrolle über alle Geschäfte, ob sie im Sinne der Beschlüsse und damit der Gläubigen ausgeführt wurden.
Die bisherigen Veröffentlichungen über Höhe und Verwendung der Kirchenbeitragsgelder sind unzureichend. Einerseits sind sie zu global und lassen die Einzelgeschäfte nicht rekonstruieren und sind andererseits nur ein undefinierbar großer Teil des Kirchenvermögens. Alle Gläubigen sind selbstverständlich bereit in Zeiten der Not zu sparen. Insofern geht es „Wir sind Kirche“ nicht um eine Verringerung oder gar Verweigerung finanzieller Beiträge zum Leben der Kirche. Es muss dabei aber sichergestellt sein, dass die Gläubigen eine Übersicht über das gesamte Vermögen erhalten und die Entscheidungen mitbestimmen können. Aufrufe zum Sparen ohne das gesamte vorhandene Vermögen offen zu legen stiftet Misstrauen, welches zu vermeiden wäre.
Mitbestimmung, Transparenz und Kontrolle sind Grundregeln in einem Gemeinwesens. Sie sind Teil der Beteiligung aller Betroffenen am Leben der Kirche. Große Gemeinwesen brauchen abgestufte Beteiligungsmöglichkeiten, in denen demokratisch legitimierte, sachkundige Vertreter und Vertreterinnen die unmittelbaren Rechte wahrnehmen.
Dies trifft bei den Pfarrgemeinderäten oder Pfarrkirchenräten zu, hat aber in der Diözese oder im Bistum keine Fortsetzung. Es sind daher für diese Bereiche ebenfalls demokratisch legitimierte und zur Auskunft dem Kirchenvolk gegenüber verpflichtete Wirtschaftsräte zu schaffen. „Wir sind Kirche“ verlangt weiters, dass diese Wirtschaftsräte auch Einblick in die bisher verborgenen Vermögen der Mensalgüter des Bischofs erhalten.
Niemand kann es verstehen, wenn in der Kirche zum Sparen aufgerufen und Personal reduziert wird, gleichzeitig aber großes Vermögen unbeachtet bleibt. Eine solche Vorgangsweise ist abzulehnen. Kirchliches Vermögen – auch das der Mensalgüter – stammt in seinem Kern aus Schenkungen der Landesherrn. Das Selbstverständnis von Kirche hat sich besonders nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil zur Gemeinschaft gleichberechtigter Glieder mit unterschiedlichen Dienstfunktionen entwickelt. Die Kirche darf daher nicht mehr absolutistisch geführt werden. Dazu kommt, dass seit Generationen die Gläubigen durch Spenden und durch ihrer Hände Arbeit kirchliche Güter pflegen und erhalten. Es ist daher völlig unannehmbar, dass nunmehr der Bischof – ohne Einbindung der Gläubigen – alleine und unkontrolliert über dieses Vermögen verfügt. Solch eine Praxis ist abzulehnen und zu verhindern, weil Kirchenvermögen Gemeinschaftsvermögen ist.
http://www.wir-sind-kirche.at/content/i ... _hurka.pdf
Katholiken gegen Verschwendungssucht der Bischöfe
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