50.000 Euro spendete ein offensichtlich wenig im Steuerrecht stehender Kölner Steuerberater an Papst Benedikt XVI. Als Steuerberater hätte er eigentlich wissen müssen, dass Spenden an den Papst in Deutschland nicht steuerlich absetzbar sind. Spenden sind nur innerhalb der EU absetzbar. Der offensichtlich unfähige Steuerberater bekam eine Spendenbescheinigung, ausgestellt vom "Staatssekretär seiner Heiligkeit". Ausstellungsort: Vatikan. Schlecht für den Spender im vorliegenden Fall: Das Finanzamt sah den Vatikanstaat als Empfänger an - nicht die katholische Kirche in Deutschland. Folglich versagte es den Spendenabzug.

Der Vatikan gehört weder der EU noch dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an.
http://www1.wdr.de/themen/panorama/spendepapst100.html