Neuer Schießbefehl an der Grenze?
Verfasst: Montag 1. Februar 2016, 21:54
AfD-Partei-Chefin Frauke Petry hat dem Mannheimer Morgen gesagt, Polizisten müssten illegalen Grenzübertritt verhindern, "notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz". Kein Polizist wolle auf einen Flüchtling schießen. "Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt." Entscheidend sei, dass es nicht so weit komme und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen der Flüchtlingsandrang gebremst werde.
Ihre Stellvertreterin Beatrix von Storch sagt: Nicht auf Kinder aber auf Frauen darf man schießen
"Frauen sind verständig" - also darf man schießen. Damit hat die Vize-Chefin der AfD, Beatrix von Storch, mit einem erneuten Statement zu Schüssen auf Flüchtlinge für Empörung gesorgt. Gegen Frauen sei ein Gebrauch von Schusswaffen "innerhalb der gesetzlich engen Grenzen" zulässig.
Auf Facebook hatte sie auf die Frage eines Kommentators "Wollt Ihr etwa Frauen mit Kindern an der grünen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt verhindern?" mit "Ja" geantwortet. Später hieß es dann: "Gegen Kinder ist der Schusswaffeneinsatz richtigerweise nicht zulässig. Frauen sind anders als Kinder verständig."
Erste Reaktionen:
SPD-Chef Gabriel
Für die politische Konkurrenz der AfD ist es ein Leichtes, die Schusswaffenforderung von Frauke Petry als substanzlos zu entlarven. Ob sie Anlass geben können, die Partei zu beobachten, muss das Bundesamt für Verfassungsschutz abwägen. Das ist seine Aufgabe. Aufgabe der Politik ist es, die AfD politisch zu bekämpfen.
Immerhin hat jetzt ein Rechtsanwalt gegen AfD-Chefin Frauke Petry wegen ihrer Äußerungen zum Schusswaffengebrauch an der deutschen Grenze Strafanzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung gestellt. Die Aussagen seien geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, und stellten die Aufforderung zu "rechtswidrigen Gewalt- und Willkürmaßnahmen" gegen Flüchtlinge dar.
http://www.msn.com/de-de/nachrichten/po ... spartandhp
Ihre Stellvertreterin Beatrix von Storch sagt: Nicht auf Kinder aber auf Frauen darf man schießen
"Frauen sind verständig" - also darf man schießen. Damit hat die Vize-Chefin der AfD, Beatrix von Storch, mit einem erneuten Statement zu Schüssen auf Flüchtlinge für Empörung gesorgt. Gegen Frauen sei ein Gebrauch von Schusswaffen "innerhalb der gesetzlich engen Grenzen" zulässig.
Auf Facebook hatte sie auf die Frage eines Kommentators "Wollt Ihr etwa Frauen mit Kindern an der grünen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt verhindern?" mit "Ja" geantwortet. Später hieß es dann: "Gegen Kinder ist der Schusswaffeneinsatz richtigerweise nicht zulässig. Frauen sind anders als Kinder verständig."
Erste Reaktionen:
SPD-Chef Gabriel
CDU-Generalsekretär Peter Taubernahm die Äußerungen zum Anlass, die verfassungstreue der AfD in Frage zu stellen: "Bei der AfD gibt es massive Zweifel, dass sie auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Republik steht", sagte Gabriel der Bild am Sonntag. "Für mich gehört die AfD in den Verfassungsschutzbericht und nicht ins Fernsehen."
Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Kortesagte: "Den Schießbefehl an deutschen Grenzen haben wir zum Glück vor über 25 Jahren überwunden." Mit solchen Entgleisungen entlarve sich die AfD selbst: "als Ansammlung frustrierter Ewiggestriger, denen Demokratie, Rechtsstaat und Werte wie Nächstenliebe und Barmherzigkeit nichts bedeuten".
Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiternannte die Aussagen der AFD-Vorsitzenden laut Mitteilung "inhuman, verroht und antidemokratisch".
Die Position der AfD zum Schusswaffengebrauch ist nicht neu. Bereits Anfang November 2015 hatte der Landesvorsitzende von Nordrhein-Westfalen, Marcus Pretzell, "die Verteidigung der deutschen Grenze mit Waffengewalt als Ultima Ratio" zu einer "Selbstverständlichkeit" erklärt. Die Bewaffnung der Grenzpolizei mache ja nur Sinn, sagte er, wenn die Beamten auch die Erlaubnis hätten, "diese Waffen notfalls auch einzusetzen – um zu warnen, zu verletzen oder letztlich auch, um zu töten".hielt Petry eine "widerliche Geisteshaltung" vor. Bei der AFD handele es sich "mindestens in Teilen um eine rechtsradikale Partei". Die gängige Bezeichnung als rechtspopulistisch "gleicht inzwischen einer Verharmlosung",
Für die politische Konkurrenz der AfD ist es ein Leichtes, die Schusswaffenforderung von Frauke Petry als substanzlos zu entlarven. Ob sie Anlass geben können, die Partei zu beobachten, muss das Bundesamt für Verfassungsschutz abwägen. Das ist seine Aufgabe. Aufgabe der Politik ist es, die AfD politisch zu bekämpfen.
Immerhin hat jetzt ein Rechtsanwalt gegen AfD-Chefin Frauke Petry wegen ihrer Äußerungen zum Schusswaffengebrauch an der deutschen Grenze Strafanzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung gestellt. Die Aussagen seien geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, und stellten die Aufforderung zu "rechtswidrigen Gewalt- und Willkürmaßnahmen" gegen Flüchtlinge dar.
http://www.msn.com/de-de/nachrichten/po ... spartandhp