„Sekten“ unredlicher Kampfbegriff der großen Kirchen
Verfasst: Sonntag 11. Juli 2021, 22:59
Sekte (von lateinisch secta ‚Partei‘, ‚Lehre‘, ‚Schulrichtung‘) ist eine Bezeichnung für eine religiöse, philosophische oder politische Richtung und ihre Anhängerschaft.
Der ursprünglich wertneutrale Ausdruck hat aufgrund seiner Geschichte und Prägung durch den kirchlichen Sprachgebrauch einen meist abwertenden Charakter erhalten und wird seit den 1960er Jahren verstärkt in negativem Sinn verwendet.
In der modernen Religionswissenschaft und Soziologie werden statt des Begriffs Sekte neutrale, nicht wertende Bezeichnungen wie „religiöse Sondergemeinschaft“, „neureligiöse Gemeinschaft“ oder „neue religiöse Bewegung“ verwendet.
Die großen Kirchen haben dafür gesorgt, dass im landläufigen Sprachgebrauch dafür gesorgt ist, dass man Sekten als religiöse Gruppen bezeichnet, die in irgendeiner Weise als gefährlich oder problematisch angesehen werden oder die in orthodoxer theologischer Hinsicht als „Irrlehre“ angesehen werden.
Dies betrifft sowohl seit langem bestehende christliche Gemeinschaften, die sich in Lehre oder Praxis vom Herkömmlichen unterscheiden, als auch neue Gruppen. Zu Letzteren zählen insbesondere solche, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstanden sind und damals als „Jugendreligionen“ bezeichnet wurden, weil sie anfänglich viele junge Mitglieder hatten.
„Sekte“ wird heute durch die großen Kirchen oftmals als Kampfbegriff gebraucht. So wird sogenannten Sekten häufig vorgeworfen, sie würden sich vor allem aus wirtschaftlichen Gründen als religiöse Glaubensgemeinschaften ausgeben, um den besonderen Schutz des Staates, größere Freiheiten und Rechte sowie die Befreiung von Steuern zu genießen. Das trifft aber auch schon lange genauso für die großen Kirchen zu.
In jüngerer Zeit wird der Terminus „Sekte“ auch im säkularen Bereich verwendet, um beispielsweise Kritiker von vorherrschenden wissenschaftlichen Lehrmeinungen, sozialen Üblichkeiten oder Absplitterungen von politischen Parteien abwertend zu charakterisieren. Im Juni 2018 akzeptierte das OLG Frankfurt es als Teil der freien Meinungsäußerung, ein Unternehmen als „Sekte“ zu bezeichnen.
Das Thema Sekten führt immer wieder zu Kontroversen, da mit dem Wort allgemein eine besondere Konfliktträchtigkeit assoziiert wird.
Dabei stehen sich zwei Grundhaltungen gegenüber: Auf der einen Seite eine Betonung der Religionsfreiheit und der weltanschaulichen Neutralität des Staates. Hier wird Zurückhaltung bei der öffentlichen Bewertung religiöser und weltanschaulicher Positionen und bei Maßnahmen gegen missliebige Minderheiten empfohlen. Die gegenteilige Haltung nehmen diejenigen ein, die insbesondere neureligöse weltanschauliche Sondergruppen zum Teil scharf verurteilen und in manchen Fällen deren gesellschaftliche Ächtung anstreben.
Das Münchner Rechtslexikon schreibt schreibt, der Begriff „Sekte“ habe in staatsrechtlicher Hinsicht seine Bedeutung verloren, da er eine negative theologische Beurteilung enthalte.
Die früher als „Sekten“ bezeichneten Gruppen werden heute meist unter weniger vorbelasteten Bezeichnungen wie „Neue religiöse Bewegungen“ oder „Alternativreligionen“ zusammengefasst. Kleinere spirituelle Gruppierungen und Einzelpersonen werden bisweilen auch als „Anbieter am Lebenshilfemarkt“ bezeichnet.
Der ursprünglich wertneutrale Ausdruck hat aufgrund seiner Geschichte und Prägung durch den kirchlichen Sprachgebrauch einen meist abwertenden Charakter erhalten und wird seit den 1960er Jahren verstärkt in negativem Sinn verwendet.
In der modernen Religionswissenschaft und Soziologie werden statt des Begriffs Sekte neutrale, nicht wertende Bezeichnungen wie „religiöse Sondergemeinschaft“, „neureligiöse Gemeinschaft“ oder „neue religiöse Bewegung“ verwendet.
Die großen Kirchen haben dafür gesorgt, dass im landläufigen Sprachgebrauch dafür gesorgt ist, dass man Sekten als religiöse Gruppen bezeichnet, die in irgendeiner Weise als gefährlich oder problematisch angesehen werden oder die in orthodoxer theologischer Hinsicht als „Irrlehre“ angesehen werden.
Dies betrifft sowohl seit langem bestehende christliche Gemeinschaften, die sich in Lehre oder Praxis vom Herkömmlichen unterscheiden, als auch neue Gruppen. Zu Letzteren zählen insbesondere solche, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstanden sind und damals als „Jugendreligionen“ bezeichnet wurden, weil sie anfänglich viele junge Mitglieder hatten.
„Sekte“ wird heute durch die großen Kirchen oftmals als Kampfbegriff gebraucht. So wird sogenannten Sekten häufig vorgeworfen, sie würden sich vor allem aus wirtschaftlichen Gründen als religiöse Glaubensgemeinschaften ausgeben, um den besonderen Schutz des Staates, größere Freiheiten und Rechte sowie die Befreiung von Steuern zu genießen. Das trifft aber auch schon lange genauso für die großen Kirchen zu.
In jüngerer Zeit wird der Terminus „Sekte“ auch im säkularen Bereich verwendet, um beispielsweise Kritiker von vorherrschenden wissenschaftlichen Lehrmeinungen, sozialen Üblichkeiten oder Absplitterungen von politischen Parteien abwertend zu charakterisieren. Im Juni 2018 akzeptierte das OLG Frankfurt es als Teil der freien Meinungsäußerung, ein Unternehmen als „Sekte“ zu bezeichnen.
Das Thema Sekten führt immer wieder zu Kontroversen, da mit dem Wort allgemein eine besondere Konfliktträchtigkeit assoziiert wird.
Dabei stehen sich zwei Grundhaltungen gegenüber: Auf der einen Seite eine Betonung der Religionsfreiheit und der weltanschaulichen Neutralität des Staates. Hier wird Zurückhaltung bei der öffentlichen Bewertung religiöser und weltanschaulicher Positionen und bei Maßnahmen gegen missliebige Minderheiten empfohlen. Die gegenteilige Haltung nehmen diejenigen ein, die insbesondere neureligöse weltanschauliche Sondergruppen zum Teil scharf verurteilen und in manchen Fällen deren gesellschaftliche Ächtung anstreben.
Das Münchner Rechtslexikon schreibt schreibt, der Begriff „Sekte“ habe in staatsrechtlicher Hinsicht seine Bedeutung verloren, da er eine negative theologische Beurteilung enthalte.
Die früher als „Sekten“ bezeichneten Gruppen werden heute meist unter weniger vorbelasteten Bezeichnungen wie „Neue religiöse Bewegungen“ oder „Alternativreligionen“ zusammengefasst. Kleinere spirituelle Gruppierungen und Einzelpersonen werden bisweilen auch als „Anbieter am Lebenshilfemarkt“ bezeichnet.