Es war einmal in Stuttgart
Konfessionsfreie protestierten am Karfreitag gegen die Bevormundung durch Religion und die fehlende Trennung von Staat und Kirchen in Deutschland indem sie zu einer weltanschaulich begründeten öffentlichen Tanzveranstaltung einladen.
Der Protest wendete sich gegen das Feiertagsgesetz in welchem auch freireligiöse Bürger etwa durch ein Tanzverbot dazu gezwungen werden sollen, den Karfreitag als "stillen Feiertag" zu begehen. Auch an anderen "stillen Feiertagen" wie dem Buß- und Bettag und Allerheiligen sind etwa Sport- und Tanzveranstaltungen verboten und bei Zuwiderhandlungen drohen hohe Bußgelder.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht allerdings 2016 der Klage des Bundes für Geistesfreiheit auf Heidenspaß statt Höllenqual entsprochen hat dürfen Menschen mit anderer als der christlichen Weltanschauung an Karfreitag nicht mehr uneingeschränkt dazu gezwungen werden, den Tag ohne Tanz und Freude am Leben zu begehen.
Allerdings bedarf es noch immer einer Ausnahmegenehmigung um vom "Standardfall" eines Trauertags abzuweichen – und das obwohl weniger als die Hälfte der Bevölkerung noch Mitglied in einer der christlichen Kirchen ist und nur noch 3% (katholisch) bzw. 8% (evangelisch) der Kirchenmitglieder mindestens einmal im Monat in die Kirche gehen.
Es stellt sich auch die Frage, warum die christliche Feierpraxis in einem weltanschaulich neutralen Staat als Standard gilt von der man sich per Ausnahmegenehmigung befreien lassen muss.
Zitat aus der gbs-Stellungnahme:
» So wie es Christen innerlich erschüttern mag, dass Religionsfreie an Karfreitag tanzen möchten, ist es für Religionsfreie erschütternd, dass Christen zu einem Gott beten, der seinen "eingeborenen Sohn" hinrichten ließ, um "die Welt zu erlösen". Der Staat hat nicht die Aufgabe, zwischen diesen beiden konträren Weltanschauungen zu vermitteln oder gar eine der beiden Perspektiven zu privilegieren. Er hat vielmehr dafür zu sorgen, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger im Rahmen der Verfassung weltanschaulich so betätigen kann, wie er oder sie es möchte. Diesem Anspruch genügt das FTG längst nicht mehr, es ist heute ebenso überholt, wie es einst die christlichen "Sittlichkeitsparagraphen" waren, die im Zuge der Großen Strafrechtsreform abgeschafft wurden. Die Feiertagsgesetze bedürfen einer grundlegenden Reform – nicht nur in Bayern, sondern bundesweit. «
Karfreitag ist nicht mehr der alte Karfreitag
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Karfreitag ist nicht mehr der alte Karfreitag
„Gott ist die aufs Lächerlichste vermenschlichte Erfindung der ganzen Menschheit. In den Jahrmilliarden, die unsere Erde alt ist, sollte sich Gott erst vor 4.000 Jahren den Juden und vor rund 2.000 Jahren den Christen offenbart haben,
Claire Goll (1891 – 1977)
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Re: Karfreitag ist nicht mehr der alte Karfreitag
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Re: Karfreitag ist nicht mehr der alte Karfreitag
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