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Re: Rebell scheitert mit Klage gegen Kirchensteuer

Verfasst: Mittwoch 3. Oktober 2012, 19:01
von Christel
@ Niels, wieso? Meinst Du der Staat sollte auf seinen Anteil an den Steuern verzichten?
Der Staat definiert per Gesetz, was Recht ist. Die Kirchensteuer ist gesetzlich geregelt.
Die Kirchensteuer beträgt in der Regel neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer (in einigen Bundesländern acht Prozent). Sie wird über das staatliche Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben.

Der Staat erhält für diesen Dienst etwa drei Prozent des Steuereinkommens.
http://www.dbk.de/zahlen-fakten/kirchensteuer/