Kirche und Staat - Trennt euch!
Verfasst: Donnerstag 12. Dezember 2013, 10:05
Niemandem täte eine klare Trennung von Staat und Kirche so gut wie den Kirchen selbst. Es ist an der Zeit, einen klaren Schnitt zu setzen.
Stattdessen schlingern die Kirchen hin und her. Einerseits wollen sie sich als eine unter anderen gesellschaftlichen Gruppen in den demokratischen Rechtsstaat einordnen. Wenn es beispielsweise um staatliche Zuschüsse für soziale Einrichtungen geht, vergleichen sie sich mit den übrigen freien Trägern wie der Arbeiterwohlfahrt oder dem Roten Kreuz. Andererseits beanspruchen die Kirchen Sonderrechte. Sie machen Ansprüche auf staatliche Leistungen aus Rechtstiteln geltend, deren Ursprung in Zeiten zu suchen ist, in denen Kirche und Staat noch nahezu eins waren.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... t-trennung
„Es geht um inzwischen 481 Millionen Euro, die die Bundesländer (mit Ausnahme der beiden Stadtstaaten Hamburg und Bremen) jährlich den beiden Großkirchen zur freien Verwendung überweisen. Insgesamt summieren sich die Zahlungen seit Gründung der BRD auf mehr als 15 Milliarden Euro.
Damit kein Missverständnis aufkommt: Es geht hier nicht um die Zuwendungen für kirchliche Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser oder karitative Einrichtungen.
Es geht nicht um die Bezahlung von TheologieprofessorInnen, ReligionslehrerInnen oder MilitärseelsorgerInnen - obwohl sich auch darüber trefflich streiten ließe.
Es geht bei den historisch begründeten Dotationen einzig und allein um Zahlungsverpflichtungen, die sich aus höchst fragwürdigen vordemokratischen Rechtstiteln herleiten.
Wer es ernst meint mit der grundgesetzlich festgeschriebenen Trennung von Kirche und Staat, der muss endlich Schluss machen mit diesem Aberwitz."
Stattdessen schlingern die Kirchen hin und her. Einerseits wollen sie sich als eine unter anderen gesellschaftlichen Gruppen in den demokratischen Rechtsstaat einordnen. Wenn es beispielsweise um staatliche Zuschüsse für soziale Einrichtungen geht, vergleichen sie sich mit den übrigen freien Trägern wie der Arbeiterwohlfahrt oder dem Roten Kreuz. Andererseits beanspruchen die Kirchen Sonderrechte. Sie machen Ansprüche auf staatliche Leistungen aus Rechtstiteln geltend, deren Ursprung in Zeiten zu suchen ist, in denen Kirche und Staat noch nahezu eins waren.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... t-trennung
„Es geht um inzwischen 481 Millionen Euro, die die Bundesländer (mit Ausnahme der beiden Stadtstaaten Hamburg und Bremen) jährlich den beiden Großkirchen zur freien Verwendung überweisen. Insgesamt summieren sich die Zahlungen seit Gründung der BRD auf mehr als 15 Milliarden Euro.
Damit kein Missverständnis aufkommt: Es geht hier nicht um die Zuwendungen für kirchliche Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser oder karitative Einrichtungen.
Es geht nicht um die Bezahlung von TheologieprofessorInnen, ReligionslehrerInnen oder MilitärseelsorgerInnen - obwohl sich auch darüber trefflich streiten ließe.
Es geht bei den historisch begründeten Dotationen einzig und allein um Zahlungsverpflichtungen, die sich aus höchst fragwürdigen vordemokratischen Rechtstiteln herleiten.
Wer es ernst meint mit der grundgesetzlich festgeschriebenen Trennung von Kirche und Staat, der muss endlich Schluss machen mit diesem Aberwitz."